Island lässt am 29. August über Neustart der EU-Beitrittsgespräche abstimmen
Reykjavik - 11.07.2026: Island lässt am 29. August 2026 die Bevölkerung darüber entscheiden, ob die 2015 gestoppten Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union wieder aufgenommen werden. Regierung und Parlament haben den Volksentscheid bestätigt. Der Entscheid betrifft ausschließlich den Neustart der Gespräche; über einen möglichen Beitritt müsste in einem zweiten, bindenden Referendum separat abgestimmt werden.Die Initiative geht auf die Mitte-links-geführte Regierung von Ministerpräsidentin Kristrún Frostadóttir zurück. Sie begründet den Schritt mit geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheit sowie einer veränderten Sicherheitslage im Nordatlantik und in arktischen Gewässern. Befürworter verweisen neben politischer Verlässlichkeit auf potenziell besseren Marktzugang und Investitionssicherheit. Zugleich erhoffen sie sich mehr Mitsprache in europäischen Gremien, deren Regeln Island über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vielfach bereits anwendet.Widerstand kommt vor allem aus der Fischereiwirtschaft und von konservativen Kräften. Sie befürchten, dass ein EU-Beitritt die nationale Hoheit über Fangquoten und maritime Ressourcen beschneiden könnte. Die Kontrolle über die Fischbestände ist für die exportorientierte Volkswirtschaft zentral. Auch Kritikerinnen und Kritiker in ländlichen Küstenregionen warnen vor höheren Regulierungslasten und möglichen Strukturbrüchen, falls die Gemeinsame Fischereipolitik der EU vollumfänglich greifen würde.Umfragen deuten auf ein gespaltenes Stimmungsbild hin. Teile der Zivilgesellschaft sehen Vorteile in klareren Rahmenbedingungen für Handel und Energiekooperation, andere betonen den Wert größtmöglicher Souveränität außerhalb der Union. Island ist Mitglied der EFTA und des EWR, wodurch Binnenmarktvorschriften, etwa zu Waren- und Dienstleistungsverkehr, bereits heute weitreichend gelten. Eine Währungsunion mit dem Euro steht nicht zur Abstimmung; Island behält die Krone, solange kein separater Beschluss dazu erfolgt.Die Europäische Kommission...
Lesen 09.07.2026 12:04Le Pens Pourvoi en cassation und die Frage der Wählbarkeit: Verfassungsrat entscheidet
Paris - 09.07.2026: Marine Le Pen hat nach ihrer Verurteilung durch die Cour d'appel de Paris in der Affäre um mutmaßliche Fehlverwendungen von Mitteln des Europäischen Parlaments Pourvoi en cassation eingelegt. Zugleich bekräftigte sie ihre Absicht, bei der Präsidentschaftswahl 2027 anzutreten. Der Schritt zur Kassation ändert die Rechtslage nicht automatisch, verschiebt aber die endgültige Klärung und hält die politische Debatte in Gang.Die Cour de cassation überprüft nicht die Tatsachenfeststellung, sondern die richtige Anwendung des Rechts und Verfahrensfragen. Ein Pourvoi hebt die Nebenfolgen einer Verurteilung – etwa eine Ineligibilität – nicht von selbst auf, kann aber deren Rechtskraft verzögern. In der juristischen Diskussion wird auf ein...
Lesen 09.07.2026 07:24Louis Aliot bestätigt Kassationsanträge nach Berufungsurteil gegen Marine Le Pen
Paris - 09.07.2026: Louis Aliot, stellvertretender Vorsitzender des Rassemblement National (RN) und Bürgermeister von Perpignan, hat am Donnerstag bekräftigt, dass er und Marine Le Pen gegen das Urteil der Pariser Berufungskammer vom 7. Juli Kassation einlegen werden. In der Sendung "Les 4 Vérités" auf France 2 sprach Aliot von Rechtsmitteln "zu ganz bestimmten Fragen" und fügte hinzu, in gerichtlichen Entscheidungen gebe es immer "einen politischen Anteil". Die Aussagen zielen darauf, die juristischen Folgen einzuordnen und die politische Handlungsfähigkeit der Parteispitze zu unterstreichen.Das Berufungsurteil betrifft die Affäre um mutmaßlich fiktive parlamentarische Assistenzen im Europäischen Parlament. Die Cour d'appel de Paris stellte in ihrer Begründung eine "objektive...
Lesen 08.07.2026 20:09Pourvoi en cassation: Marine Le Pen setzt mit Berufung auf Eignungskampf um Präsidentschaft
Paris - 08.07.2026: Die frühere Vorsitzende des Rassemblement National, Marine Le Pen, hat am 7. Juli 2026 nach der Verurteilung durch die Cour d'appel de Paris ein Pourvoi en cassation eingereicht. Das Rechtsmittel stoppt nach französischem Verfahrensrecht vorläufig die Vollstreckung der gegen sie verhängten Sanktionen, darunter eine Freiheitsstrafe mit einer angeordneten elektronischen Überwachung und eine teils ausgesprochene Unwählbarkeitsdauer.Die Berufung vor dem Kassationsgericht ist juristisch begründet, ändert aber nichts an der Tatsache, dass das Urteil erstinstanzlich zuvor bereits erhebliche Strafen festsetzte. Die Pariser Berufungsentscheidung erniedrigte oder veränderte einzelne Strafkomponenten, bestätigte jedoch die Verurteilung in der Affäre um mutmasslich falsch deklarierte Assistenten im Europäischen Parlament. Le Pen erklärte in der Folge, sie werde ohne die Fussfessel in den Präsidentschaftswahlkampf ziehen, solange die Entscheidung der Cour de Cassation nicht vorliegt.Rechtlich bedeutet ein Pourvoi en cassation nicht automatisch eine inhaltliche Neubewertung des Sachverhalts: Der Kassationshof prüft primär Rechtsfragen, nicht die Beweiswürdigung. Ein erfolgreicher Cassationsbeschluss kann zur Aufhebung und Rückverweisung an eine andere Kammer führen, oder zur endgültigen Aufhebung der Strafe. Scheitert das Rechtsmittel, bleiben...
Lesen 08.07.2026 17:05Pourvoi en cassation von Marine Le Pen: Ablauf und mögliche Folgen für die Präsidentschaftskandidatur 2027
Paris - 08.07.2026: Marine Le Pen hat am 7. Juli 2026 nach ihrer Verurteilung durch die Cour d'appel de Paris im Verfahren um frühere Assistenten des Rassemblement National im Europäischen Parlament pourvoi en cassation eingelegt. Dieses Rechtsmittel ist rein rechtlich-prozedural: Die Cour de cassation prüft nicht die Tatsachen, sondern ausschließlich die korrekte Anwendung und Auslegung des Rechts durch die Vorinstanzen.Im Mittelpunkt steht damit die Frage, ob das Berufungsurteil in rechtlicher und formeller Hinsicht fehlerfrei zustande kam. Die Höchstrichter können das Urteil aufheben und die Sache an eine andere Berufungskammer zurückverweisen oder die Entscheidung bestätigen. Ein neues Tatsachenverfahren findet vor der Cassation nicht statt; verhandelt werden vor allem Rechts- und Verfahrensfragen, etwa zur Begründungspflicht, zur Auslegung der Straftatbestände oder zur Einhaltung der Verteidigungsrechte.Für die Betroffenen hat der pourvoi praktische Folgen. Die Einlegung hemmt nicht automatisch die Vollstreckung aller Sanktionen, kann aber die Anordnung oder Fortführung bestimmter Maßnahmen beeinflussen. In der politischen Dimension verzögert sie die endgültige Rechtskraft und damit mögliche Folgewirkungen auf die Wählbarkeit. Solange kein rechtskräftiges Endurteil vorliegt, gilt die...
Lesen 08.07.2026 16:45Vor NATO-Gipfel in Ankara: Frankreichs Verteidigungsministerin bekräftigt Réarmement und zusätzliche Mittel
Paris - 08.07.2026: Kurz vor dem am 7. und 8. Juli in Ankara stattfindenden NATO-Gipfel hat Frankreichs Ministerin der Streitkräfte, Catherine Vautrin, den Kurs eines beschleunigten Réarmement bekräftigt und zusätzliche Haushaltsmittel in Aussicht gestellt. In Interviews und öffentlichen Auftritten verwies sie auf die laufende Aktualisierung der Loi de programmation militaire (LPM) und eine engere Verzahnung von Verteidigungsplanung, Beschaffung und Industrie. Ziel sei es, Lieferfristen zu verkürzen, Munitionsvorräte aufzufüllen und die Produktion unbemannter Systeme sowie präzisionsgelenkter Munition zu steigern.Die Regierung setzt dabei auf die Basis industrielle et technologique de défense (BITD), deren Kapazitäten mit gezielten Investitionen und vereinfachten Vergabeprozessen ausgeweitet werden sollen. Vautrin stellte klar, dass...
Lesen 08.07.2026 14:30Nach Berufungsurteil: Marine Le Pen bekräftigt Kandidatur und kündigt Gang vor den Kassationshof an
Paris - 08.07.2026: Marine Le Pen hat einen Tag nach ihrer Verurteilung im Berufungsverfahren zur Affäre um mutmaßliche Scheinbeschäftigungen von Assistenten im Europäischen Parlament ihre Kandidatur für die Präsidentschaftswahl 2027 bekräftigt und zugleich ein Rechtsmittel vor dem Kassationshof angekündigt. „Ich spiele nicht auf Zeit“, sagte sie vor Journalistinnen und Journalisten und betonte, sie wolle den Rechtsweg vollständig ausschöpfen. Begleitet wurde sie bei einem ersten Auftritt in der Sarthe von Jordan Bardella, der an ihrer Seite Geschlossenheit signalisierte.Die Cour d'appel de Paris hatte am 7. Juli ein Strafmaß bestätigt, das nach übereinstimmenden Medienberichten im Vergleich zur ersten Instanz teilweise reduziert wurde. Gegenstand des Verfahrens sind Zahlungen...
Lesen 08.07.2026 13:44Illegale Online-Casinos umgehen weiterhin französische Kontrollen
Paris - 08.07.2026: Medienrecherchen in Zusammenarbeit mit einem europäischen Journalistenkonsortium zeigen: Zahlreiche Online-Casinos ohne französische Lizenz werben weiterhin aktiv um Spielerinnen und Spieler in Frankreich. Die Betreiber sitzen meist im Ausland, passen ihre Seiten sprachlich an, setzen auf gezielte Werbung und binden Zahlungsdienstleister ein, die auch französische Kundschaft bedienen. Damit hebeln sie den in Frankreich strikten Rechtsrahmen für Glücksspiele aus.Klassische Casinospiele wie Spielautomaten, Roulette oder Blackjack sind für private Anbieter im französischen Markt nicht zugelassen. Um die Reichweite dennoch zu sichern, nutzen die Betreiber ständig wechselnde Domains, Mirror-Seiten und Weiterleitungen. Affiliates fungieren als Vermittler und locken auf Social-Media-Plattformen mit Bonusversprechen, gesponserten Streams und vermeintlichen Gewinnstrategien....
Lesen 08.07.2026 12:08Nach Berufungsurteil: Marine Le Pen kündigt Präsidentschaftsbewerbung 2027 und Gang zur Cour de cassation an
Paris - 08.07.2026: Marine Le Pen ist am 7. Juli 2026 von der Cour d'appel de Paris im Verfahren um mutmaßlich mit EU-Mitteln finanzierte Parlamentsassistenzen schuldig gesprochen worden. In der Berufungsinstanz wurden nach übereinstimmenden Medienberichten wesentliche Teile der erstinstanzlichen Entscheidung bestätigt, einzelne Sanktionen jedoch angepasst. Le Pen bleibt demnach nach aktueller Lesart wählbar und kann 2027 erneut für das Präsidentenamt antreten. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung kündigte sie an, ein Rechtsmittel vor der Cour de cassation einzulegen.Kernpunkt der Debatte ist die Frage, wie sich ein pourvoi en cassation auf die Vollstreckung auswirkt. Juristinnen und Juristen verweisen darauf, dass die Kassation keine dritte Tatsacheninstanz ist, sondern ausschließlich...
Lesen 08.07.2026 11:44Marine Le Pen bleibt Kandidatin für 2027 und legt Kassationsbeschwerde gegen Berufungsurteil ein
Paris - 08.07.2026: Marine Le Pen, Vorsitzende des Rassemblement National, hat nach ihrer Verurteilung durch die Cour d'appel de Paris am 7. Juli 2026 erklärt, sie werde bei der Präsidentschaftswahl 2027 kandidieren. Zugleich ließ sie über ihre Anwälte mitteilen, dass sie Beschwerde bei der Cour de cassation eingelegt habe. Dieses Rechtsmittel richtet sich ausschließlich gegen die rechtliche Würdigung und das Verfahren, nicht gegen die Tatsachenfeststellung; es kann in bestimmten Konstellationen die Vollziehung einzelner Urteilsfolgen hemmen, bis die Höchstrichter entscheiden.Gegenstand des Verfahrens ist die Affäre um Parlamentsassistentinnen und -assistenten im Europäischen Parlament. Das Berufungsgericht befand Le Pen der Veruntreuung von EU-Mitteln schuldig und verhängte eine Gesamtstrafe, über deren exakte Ausgestaltung zunächst unterschiedliche Angaben kursierten. Nach übereinstimmenden Medienberichten umfasst sie drei Jahre Freiheitsstrafe, davon ein Jahr ohne Bewährung mit der Möglichkeit elektronischer Überwachung, sowie 45 Monate Wahlunfähigkeit, von denen ein Teil zur Bewährung ausgesetzt wurde. Entscheidend für den politischen Fahrplan ist, dass die unmittelbar wirksame Dauer der Ineligibilität Le Pen nach aktueller Lesart nicht an einer formalen Kandidatur hindert.Juristisch ist das Kassationsverfahren...
Lesen 08.07.2026 11:04RN-Abgeordneter verteidigt Le Pen: Mit dem Pourvoi gelte wieder Unschuldsvermutung
Paris - 08.07.2026: Der RN-Abgeordnete Jean-Philippe Tanguy hat Marine Le Pen nach deren Ankündigung eines pourvoi en cassation demonstrativ den Rücken gestärkt. In einem Interview auf France Inter erklärte er, Le Pen habe „ab dem Moment, in dem sie in Kassation geht, wieder als unschuldig zu gelten“. Gemeint ist die verfassungsrechtlich verankerte Unschuldsvermutung, die in der öffentlichen Debatte häufig als politisches Signal verstanden wird, wenn ein letztinstanzliches Urteil noch aussteht.Auslöser ist das Verfahren um mutmaßlich fingierte Parlamentsassistenten im Europäischen Parlament. Nach Verurteilungen in erster Instanz und Berufung kündigte Le Pen an, den Kassationsgerichtshof anzurufen. Ein pourvoi en cassation richtet sich nicht gegen den Sachverhalt, sondern...
Lesen 08.07.2026 10:05Chenu: “Es gibt nichts mehr zu beschleunigen” – RN wartet auf Kassationsentscheidung nach Le Pens Kandidatur
Paris - 08.07.2026: Nach der offiziellen Erklärung Marine Le Pens, bei der Präsidentschaftswahl 2027 zu kandidieren, hat Sébastien Chenu, Vizepräsident des Rassemblement National (RN) und Abgeordneter aus dem Département Nord, den weiteren Kurs der Partei skizziert. "Es gibt nichts mehr zu beschleunigen", sagte Chenu mit Blick auf den von Le Pen angekündigten Pourvoi vor der Cour de cassation. Der RN akzeptiere den Justizkalender und warte die Entscheidung der obersten Instanz ab, während die Kampagne organisatorisch anlaufe.Auslöser ist das Urteil der Cour d'appel de Paris vom 7. Juli 2026 im Verfahren zu mutmaßlich fingierten Assistenzen im Europäischen Parlament. Eine bestätigte Verurteilung mit verhängter Inéligibilité könnte Le...
Lesen 08.07.2026 09:24Nach Berufungsurteil: Marine Le Pen kündigt Kassationsbeschwerde an und bekräftigt Präsidentschaftsbewerbung
La Flèche - 08.07.2026: Die Cour d'appel de Paris hat Marine Le Pen am 7. Juli 2026 im Berufungsverfahren im Zusammenhang mit der Affäre um EU-Parlamentsassistenten schuldig gesprochen. Nach Gerichtsangaben wurden über Jahre hinweg Mitarbeitende, die aus Mitteln des Europäischen Parlaments bezahlt wurden, de facto für Parteiaufgaben des damaligen Front National eingesetzt. Damit bestätigte das Berufungsgericht im Kern die Feststellungen des Tribunal judiciaire de Paris aus dem Jahr 2025, die bereits von umfangreichen Rückforderungen und strafrechtlichen Sanktionen ausgingen.Die in Paris verhängten Strafen umfassen laut Urteil Geldbußen sowie Freiheitsstrafen mit teilweisem Vollzug und Bewährungsanteilen. Zudem wurde eine zeitweilige Unfähigkeit ausgesprochen, öffentliche Ämter auszuüben. Die genaue Dauer und Modalitäten dieser Inhabilitierung sind für den politischen Betrieb bedeutsam, da sie die Teilnahme an bestimmten Funktionen betreffen kann. Juristinnen und Juristen weisen jedoch darauf hin, dass ein laufendes Kassationsverfahren die Rechtskraft zwar nicht automatisch hemmt, einzelne Vollstreckungsfragen aber bis zur Entscheidung ausgesetzt oder angepasst werden können.Unmittelbar nach der Urteilsverkündung erklärte Le Pen in einem Fernsehinterview, sie werde Beschwerde vor der Cour de cassation einlegen. Parallel bekräftigte sie ihre Bewerbung für die Präsidentschaftswahl 2027. Damit setzt die Fraktionschefin des Rassemblement National auf eine Doppelspur: rechtliche Anfechtung des Urteils und politischer Vorstoß zur Mobilisierung ihrer Anhängerschaft. Aus ihrem Umfeld heißt es, man sehe in der Kassation die Chance, Verfahrensfragen und die rechtliche Würdigung der Tätigkeiten der Assistenten überprüfen zu lassen.Für den Vormittag des 8. Juli ist ein öffentlicher Auftritt Le Pens auf dem Markt von La...
Lesen 08.07.2026 08:46Nach Berufungsurteil: Marine Le Pen bestätigt Kandidatur für die Präsidentschaftswahl 2027
Paris - 08.07.2026: Marine Le Pen, Vorsitzende des Rassemblement National (RN), ist am 7. Juli 2026 von der Cour d'appel de Paris im Verfahren zu mutmaßlich fingierten Assistenzverträgen im Europäischen Parlament verurteilt worden. Nach der Urteilsformel bleibt sie für die Präsidentschaftswahl 2027 jedoch wählbar. Am Dienstagabend bestätigte Le Pen im 20-Uhr-Journal von TF1 ihre Kandidatur und kündigte zugleich an, die Entscheidung vor dem Kassationsgericht anzufechten.Nach übereinstimmenden Berichten verhängte das Gericht neben Haftstrafen eine ergänzende Strafe der Unwählbarkeit. Die Richterinnen und Richter stellten zugleich klar, dass die rechtlichen Modalitäten dieser Nebenstrafe eine Teilnahme am Wahlprozess nicht zwingend ausschließen. In Medienberichten ist von 45 Monaten die Rede,...
Lesen 08.07.2026 06:46Trotz Verurteilung: Marine Le Pen erklärt Kandidatur für 2027 und legt Kassationsbeschwerde ein
Paris - 08.07.2026: Marine Le Pen hat am 7. Juli 2026 kurz nach der Entscheidung des Pariser Berufungsgerichts ihre Kandidatur für die Präsidentschaftswahl 2027 erklärt und zugleich Beschwerde beim Kassationsgericht (Cour de cassation) eingereicht. In der Berufung wurde die Vorsitzende des Rassemblement National wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel im Zusammenhang mit der Beschäftigung parlamentarischer Assistenten im Europäischen Parlament schuldig gesprochen.Das Strafmaß beläuft sich in der Berufungsinstanz auf drei Jahre Freiheitsstrafe, davon ein Jahr zur Vollstreckung, die nach Auffassung der Kammer mittels elektronischer Überwachung zu Hause verbüßt werden kann. Zugleich wurde eine Unwählbarkeit verhängt, deren Dauer im Vergleich zur Vorinstanz reduziert und in Teilen zur Bewährung ausgesetzt...
Lesen 08.07.2026 06:24Urteil gegen Marine Le Pen entfacht Streit über Grenzen richterlicher Eingriffe in die Politik
Paris - 08.07.2026: Das Berufungsgericht in Paris hat am 7. Juli 2026 im Verfahren um mutmaßlich fiktive Assistentenstellen im Europäischen Parlament gegen Marine Le Pen und weitere führende Köpfe des Rassemblement National (RN) ein Urteil verkündet. Die Richter bestätigten zentrale Feststellungen der Vorinstanz und verhängten teils Haftstrafen sowie finanzielle und organisatorische Auflagen für die Partei. Für Le Pen sieht das Urteil eine mehrjährige Gesamtstrafe vor, darunter eine Phase mit elektronischer Überwachung; hinzu kommt eine zeitlich begrenzte Sperre der Wählbarkeit. Die Verteidigung kündigte umgehend Rechtsmittel an, darunter einen möglichen Antrag bei der Cour de cassation.Juristisch dreht sich der Fall um die Frage, ob EU-Gelder zweckwidrig für parteipolitische Tätigkeiten in Frankreich eingesetzt wurden. Die Kammer folgte im Kern der Argumentation der Ermittler, wonach parlamentarische Assistenzen teilweise nicht den vertraglich geschuldeten Tätigkeiten im Europäischen Parlament nachgekommen seien. Für den RN ordnete das Gericht eine mehrmonatige Maßnahme an, die interne Kontrollen und Zahlungen betrifft. Über die genaue Umsetzung und Fristen soll in den kommenden Tagen eine schriftliche Ausfertigung der Entscheidung Aufschluss geben.Politisch entfaltet das...
Lesen 08.07.2026 05:05Nach Berufungsurteil: Le Pen kündigt Pourvoi en cassation in Assistentenaffäre an
Paris - 08.07.2026: Die Parteispitze des Rassemblement National treibt den Rechtsstreit um mutmaßlich zweckwidrig verwendete Mittel des Europäischen Parlaments in die nächste Instanz. Einen Tag nach dem Berufungsurteil der Cour d'appel in Paris kündigte Marine Le Pens Anwalt Rodolphe Bosselut an, ein Pourvoi en cassation einzulegen. Ziel sei es, die rechtliche Anwendbarkeit der vom Berufungsgericht herangezogenen Deliktsbestände überprüfen zu lassen. In dem langjährigen Verfahren geht es um den Vorwurf, dass Parlamentsgelder für parteiinterne Aufgaben eingesetzt worden seien.Im französischen Kassationsverfahren prüft die Cour de cassation ausschließlich die korrekte Anwendung des Rechts, nicht jedoch neue Tatsachen. Ein Erfolg ist daher an enge Voraussetzungen gebunden: Das höchste Gericht kann ein Urteil aufheben, wenn es Rechtsfehler feststellt, oder die Entscheidung bestätigen. Eine kassatorische Aufhebung führt meist zu einer Zurückverweisung an eine andere Kammer, die dann auf Basis der rechtlichen Leitlinien erneut entscheidet. Juristinnen und Juristen verweisen darauf, dass die Fristen variieren, Entscheidungen aber häufig innerhalb weniger Monate fallen.Politisch ist der Schritt brisant. Die Berufungsinstanz hatte am 7. Juli 2026 Schuldsprüche gegen mehrere ehemalige Verantwortliche...
Lesen 08.07.2026 04:46Le Pen reicht Kassationsbeschwerde ein – was das für ihre Präsidentschaftsambitionen 2027 bedeutet
Paris - 08.07.2026: Die Vorsitzende der Abgeordnetenfraktion des Rassemblement national, Marine Le Pen, hat unmittelbar nach der Verurteilung durch die Cour d'appel de Paris am 7. Juli 2026 angekündigt, ein pourvoi en cassation (Kassationsbeschwerde) einzulegen. Die Berufungskammer bestätigte in der Sache um angebliche Fehlverwendungen von Mitteln des Europäischen Parlaments gegen frühere FN-/RN‑Mitarbeiter mehrere Verurteilungen, verhängte jedoch eine andere Zusammensetzung der Strafen als das erstinstanzliche Gericht.Der juristische Kern der politischen Debatte betrifft die Frage der exécution provisoire: Bei der ersten Instanz war Le Pen eine fünfjährige Unwählbarkeitsstrafe mit sofortiger Vollstreckung auferlegt worden. In der Berufungsentscheidung vom 7. Juli wurde die Unwählbarkeitsdauer modifiziert und, nach diversen Medienberichten,...
Lesen 08.07.2026 04:05Marine Le Pen verurteilt, kündigt Pourvoi an und hält an Präsidentschaftskandidatur 2027 fest
Paris - 08.07.2026: Die Cour d'appel de Paris hat am 7. Juli 2026 Marine Le Pen im Verfahren um die Besetzung von Assistenten im Europäischen Parlament wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel und Beihilfe schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte insgesamt drei Jahre Haft, davon ein Jahr uneingeschränkt, das durch ein elektronisches Präventionsmittel (Hausarrest mit Überwachungsarmband) vollziehbar ist, sowie eine Geldstrafe und eine Teilstrafe der Unelegibilität von 45 Monaten, wovon 30 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden. Paris - 08.07.2026: Damit reduzierte das Berufungsgericht die ursprünglich in erster Instanz verhängte sofort vollziehbare Sperre, was juristisch und politisch weitreichende Folgen hat: Nach der Neuregelung der Strafauswirkungen bleibt Le Pen formal...
Lesen 08.07.2026 03:05Nach Le-Pen-Urteil: LR-Senatorin Evren warnt vor „schwerem Symbol“ – Kandidatur 2027 formal möglich
Paris - 08.07.2026: Das Pariser Berufungsgericht hat Marine Le Pen im Verfahren um mutmaßliche Scheinbeschäftigungen von EU-Assistentinnen und -Assistenten verurteilt. Nach Gerichtsangaben umfasst das Strafmaß drei Jahre Gefängnis, davon ein Jahr unter elektronischer Überwachung, sowie insgesamt 45 Monate Ineligibilität, von denen 30 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden. Effektiv bleiben damit 15 Monate ohne Bewährung bestehen. Die Entscheidung bestätigt die Schuld der Chefin der Abgeordneten des Rassemblement National (RN) im Europäischen Parlament in zentralen Punkten, mildert jedoch einzelne Sanktionen gegenüber früheren Instanzen ab.Politisch heikel ist die Anschlussfrage, ob Le Pen trotz der Strafe 2027 antreten kann. Juristisch gilt: Da ein Teil der Ineligibilität zur Bewährung ausgesetzt...
Lesen 08.07.2026 02:24Nach Berufungsurteil: Marine Le Pen kündigt Kandidatur 2027 an und zieht vor Kassationsgericht
Paris - 08.07.2026: Die Cour d'appel de Paris hat am 7. Juli 2026 die Verurteilung von Marine Le Pen in der Affäre um Mittel des Europäischen Parlaments bestätigt. Der Fall betrifft die Jahre 2004 bis 2016 und die Beschäftigung von Assistentinnen und Assistenten. In den Berichten ist von einer Freiheitsstrafe mit elektronischer Überwachung sowie finanziellen Auflagen die Rede; zur genauen Tragweite einzelner Nebenfolgen gibt es abweichende Darstellungen. Fest steht: Die Entscheidung verschärft den juristischen Druck auf die langjährige Führungspersönlichkeit des Rassemblement National.Nur Stunden nach dem Urteil trat Le Pen im 20-Uhr-Journal von TF1 auf. Dort erklärte sie, 2027 für das Präsidentenamt zu kandidieren und umgehend...
Lesen 08.07.2026 02:05Marine Le Pen legt Kassationsbeschwerde ein und bekräftigt Kandidatur für 2027
Paris - 08.07.2026: Marine Le Pen hat am Abend des 7. Juli 2026 im Abendjournal von TF1 mitgeteilt, gegen ihre Verurteilung in der Affäre um mutmaßlich fiktive Assistenten des Europäischen Parlaments Kassation einzulegen. Zugleich bekräftigte die Chefin des Rassemblement national (RN), bei der Präsidentschaftswahl 2027 anzutreten. Die Cour d’appel de Paris hatte sie zuvor in zweiter Instanz schuldig gesprochen. Le Pen erklärte, sie habe „saubere Hände“ und vertraue auf die Rechtsmittelinstanzen, um ihre Unschuld feststellen zu lassen.Nach übereinstimmenden Medienberichten umfasst das Urteil Freiheitsstrafen auf Bewährung, Geldbußen und Anteile einer Inéligibilité. Angaben zur genauen Dauer und zu einzelnen Modalitäten differieren je nach Quelle. Grundsätzlich entfaltet ein Pourvoi en cassation aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Rechtskraft, bis die Cour de cassation entschieden hat. Juristisch bedeutet dies jedoch keine neue Tatsachenprüfung: Das Höchstgericht kontrolliert Rechtsanwendung und Verfahrensführung, kann bei Erfolg der Beschwerde aufheben und an eine andere Kammer zurückverweisen. Ein solcher Ablauf kann Monate in Anspruch nehmen.Politisch zielt Le Pens Ankündigung darauf, die Führung im RN zu festigen und die Frage der Spitzenkandidatur zu...
Lesen 08.07.2026 00:45Berufungsurteil gegen Marine Le Pen bestätigt: Richter sehen Einfluss auf Wahlfreiheit
Paris - 07.07.2026: Die Berufungskammer des Pariser Gerichts hat am Dienstag, 7. Juli 2026, die Verurteilung von Marine Le Pen in der Affäre um mutmaßlich fiktive Assistenzen im Europäischen Parlament bestätigt. Nach Auffassung der Richter wurden über Jahre Mittel des Europäischen Parlaments systematisch zweckentfremdet und in Strukturen des damaligen Front National umgeleitet. Damit folgt die Kammer im Kern den Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils vom 31.03.2025.Bestätigt wurden Schuldsprüche wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel sowie Beihilfe. Die verhängten Sanktionen kombinieren Freiheits- und Geldstrafen mit einer mehrjährigen Unwählbarkeitsmaßnahme; einzelne Modalitäten wurden im Berufungsurteil angepasst, die Strafe bleibt jedoch in ihrer Tragweite erheblich. In den schriftlichen Gründen heben die Richter...
Lesen 07.07.2026 20:24Affäre um Parlamentsassistenten: RN-Sprecher Julien Odoul legt Kassationsbeschwerde ein
Paris - 07.07.2026: Der Abgeordnete und Sprecher des Rassemblement National (RN), Julien Odoul, hat am Dienstag beim Kassationsgerichtshof (Cour de cassation) Beschwerde gegen das jüngste Berufungsurteil in der Affäre um Parlamentsassistenten eingelegt. Die Cour d'appel de Paris hatte ihn wegen Hehlerei im Zusammenhang mit der Veruntreuung öffentlicher Mittel schuldig gesprochen. Odoul bestreitet die rechtliche Würdigung und will die Anwendung des materiellen Rechts sowie Verfahrensfragen überprüfen lassen. In erster Instanz war Odoul bereits verurteilt worden; die Berufungsrichter bestätigten nun eine Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie ein Jahr Entzug des passiven Wahlrechts. Während gegen einige Mitangeklagte teils deutlich strengere Sanktionen verhängt wurden, fiel das Strafmaß für Odoul...
Lesen