Le Pens Pourvoi en cassation und die Frage der Wählbarkeit: Verfassungsrat entscheidet
Paris - 09.07.2026: Marine Le Pen hat nach ihrer Verurteilung durch die Cour d'appel de Paris in der Affäre um mutmaßliche Fehlverwendungen von Mitteln des Europäischen Parlaments Pourvoi en cassation eingelegt. Zugleich bekräftigte sie ihre Absicht, bei der Präsidentschaftswahl 2027 anzutreten. Der Schritt zur Kassation ändert die Rechtslage nicht automatisch, verschiebt aber die endgültige Klärung und hält die politische Debatte in Gang.Die Cour de cassation überprüft nicht die Tatsachenfeststellung, sondern die richtige Anwendung des Rechts und Verfahrensfragen. Ein Pourvoi hebt die Nebenfolgen einer Verurteilung – etwa eine Ineligibilität – nicht von selbst auf, kann aber deren Rechtskraft verzögern. In der juristischen Diskussion wird auf ein Urteil der Cour de cassation von 1993 verwiesen, dessen Tragweite bis heute umstritten ist. Mehrere Juristinnen und Juristen bezweifeln, dass sich diese ältere Rechtsprechung ohne Weiteres auf den vorliegenden Fall übertragen lässt, zumal die Sanktionen und ihre Aussetzung unterschiedlich geregelt sein können.Zuständig für die endgültige Zulassung von Kandidaturen zur Präsidentschaftswahl ist in Frankreich der Conseil constitutionnel. Erst dieses Gremium entscheidet letztverbindlich, ob eine Person trotz Verurteilung kandidieren darf. Bis zu einer solchen Feststellung bleibt die Wählbarkeit formal offen. Beobachter verweisen darauf, dass der Verfassungsrat bei seiner Prüfung nicht nur das Ergebnis eines möglichen Kassationsurteils berücksichtigt, sondern auch den genauen Wortlaut der verhängten Nebenfolgen und deren Vollstreckungsstand.Politisch erhöht der Vorgang den Druck auf den Rassemblement national. Le Pens Ankündigung, ungeachtet der Verurteilung anzutreten, zwingt die Parteispitze zu Klarheit über Rollen und Zeitplan im Wahljahr. Parteifreunde betonen...
Lesen 08.07.2026 17:05Pourvoi en cassation von Marine Le Pen: Ablauf und mögliche Folgen für die Präsidentschaftskandidatur 2027
Paris - 08.07.2026: Marine Le Pen hat am 7. Juli 2026 nach ihrer Verurteilung durch die Cour d'appel de Paris im Verfahren um frühere Assistenten des Rassemblement National im Europäischen Parlament pourvoi en cassation eingelegt. Dieses Rechtsmittel ist rein rechtlich-prozedural: Die Cour de cassation prüft nicht die Tatsachen, sondern ausschließlich die korrekte Anwendung und Auslegung des Rechts durch die Vorinstanzen.Im Mittelpunkt steht damit die Frage, ob das Berufungsurteil in rechtlicher und formeller Hinsicht fehlerfrei zustande kam. Die Höchstrichter können das Urteil aufheben und die Sache an eine andere Berufungskammer zurückverweisen oder die Entscheidung bestätigen. Ein neues Tatsachenverfahren findet vor der Cassation nicht statt; verhandelt werden...
Lesen 08.07.2026 16:45Vor NATO-Gipfel in Ankara: Frankreichs Verteidigungsministerin bekräftigt Réarmement und zusätzliche Mittel
Paris - 08.07.2026: Kurz vor dem am 7. und 8. Juli in Ankara stattfindenden NATO-Gipfel hat Frankreichs Ministerin der Streitkräfte, Catherine Vautrin, den Kurs eines beschleunigten Réarmement bekräftigt und zusätzliche Haushaltsmittel in Aussicht gestellt. In Interviews und öffentlichen Auftritten verwies sie auf die laufende Aktualisierung der Loi de programmation militaire (LPM) und eine engere Verzahnung von Verteidigungsplanung, Beschaffung und Industrie. Ziel sei es, Lieferfristen zu verkürzen, Munitionsvorräte aufzufüllen und die Produktion unbemannter Systeme sowie präzisionsgelenkter Munition zu steigern.Die Regierung setzt dabei auf die Basis industrielle et technologique de défense (BITD), deren Kapazitäten mit gezielten Investitionen und vereinfachten Vergabeprozessen ausgeweitet werden sollen. Vautrin stellte klar, dass...
Lesen 08.07.2026 12:08Nach Berufungsurteil: Marine Le Pen kündigt Präsidentschaftsbewerbung 2027 und Gang zur Cour de cassation an
Paris - 08.07.2026: Marine Le Pen ist am 7. Juli 2026 von der Cour d'appel de Paris im Verfahren um mutmaßlich mit EU-Mitteln finanzierte Parlamentsassistenzen schuldig gesprochen worden. In der Berufungsinstanz wurden nach übereinstimmenden Medienberichten wesentliche Teile der erstinstanzlichen Entscheidung bestätigt, einzelne Sanktionen jedoch angepasst. Le Pen bleibt demnach nach aktueller Lesart wählbar und kann 2027 erneut für das Präsidentenamt antreten. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung kündigte sie an, ein Rechtsmittel vor der Cour de cassation einzulegen.Kernpunkt der Debatte ist die Frage, wie sich ein pourvoi en cassation auf die Vollstreckung auswirkt. Juristinnen und Juristen verweisen darauf, dass die Kassation keine dritte Tatsacheninstanz ist, sondern ausschließlich Rechtsfragen prüft. Ein eingelegter pourvoi kann in bestimmten Konstellationen die Vollstreckung einer Entscheidung aufschieben, etwa wenn die Anordnung dies vorsieht oder wenn ein spezieller Aufschubbeschluss ergeht. In anderen Fällen bleibt die Vollstreckung trotz Rechtsbeschwerde möglich. Entscheidend sind Wortlaut und Begründung des Urteils sowie eventuelle Nebenentscheidungen zur sofortigen Vollstreckbarkeit.Politisch sendet Le Pen das Signal, trotz juristischer Belastung in den Wahlkampf einzutreten. Parteivertreter des Rassemblement National werten...
Lesen 08.07.2026 11:44Marine Le Pen bleibt Kandidatin für 2027 und legt Kassationsbeschwerde gegen Berufungsurteil ein
Paris - 08.07.2026: Marine Le Pen, Vorsitzende des Rassemblement National, hat nach ihrer Verurteilung durch die Cour d'appel de Paris am 7. Juli 2026 erklärt, sie werde bei der Präsidentschaftswahl 2027 kandidieren. Zugleich ließ sie über ihre Anwälte mitteilen, dass sie Beschwerde bei der Cour de cassation eingelegt habe. Dieses Rechtsmittel richtet sich ausschließlich gegen die rechtliche Würdigung und das Verfahren, nicht gegen die Tatsachenfeststellung; es kann in bestimmten Konstellationen die Vollziehung einzelner Urteilsfolgen hemmen, bis die Höchstrichter entscheiden.Gegenstand des Verfahrens ist die Affäre um Parlamentsassistentinnen und -assistenten im Europäischen Parlament. Das Berufungsgericht befand Le Pen der Veruntreuung von EU-Mitteln schuldig und verhängte eine Gesamtstrafe, über deren exakte Ausgestaltung zunächst unterschiedliche Angaben kursierten. Nach übereinstimmenden Medienberichten umfasst sie drei Jahre Freiheitsstrafe, davon ein Jahr ohne Bewährung mit der Möglichkeit elektronischer Überwachung, sowie 45 Monate Wahlunfähigkeit, von denen ein Teil zur Bewährung ausgesetzt wurde. Entscheidend für den politischen Fahrplan ist, dass die unmittelbar wirksame Dauer der Ineligibilität Le Pen nach aktueller Lesart nicht an einer formalen Kandidatur hindert.Juristisch ist das Kassationsverfahren...
Lesen 08.07.2026 11:04RN-Abgeordneter verteidigt Le Pen: Mit dem Pourvoi gelte wieder Unschuldsvermutung
Paris - 08.07.2026: Der RN-Abgeordnete Jean-Philippe Tanguy hat Marine Le Pen nach deren Ankündigung eines pourvoi en cassation demonstrativ den Rücken gestärkt. In einem Interview auf France Inter erklärte er, Le Pen habe „ab dem Moment, in dem sie in Kassation geht, wieder als unschuldig zu gelten“. Gemeint ist die verfassungsrechtlich verankerte Unschuldsvermutung, die in der öffentlichen Debatte häufig als politisches Signal verstanden wird, wenn ein letztinstanzliches Urteil noch aussteht.Auslöser ist das Verfahren um mutmaßlich fingierte Parlamentsassistenten im Europäischen Parlament. Nach Verurteilungen in erster Instanz und Berufung kündigte Le Pen an, den Kassationsgerichtshof anzurufen. Ein pourvoi en cassation richtet sich nicht gegen den Sachverhalt, sondern...
Lesen 08.07.2026 09:24Nach Berufungsurteil: Marine Le Pen kündigt Kassationsbeschwerde an und bekräftigt Präsidentschaftsbewerbung
La Flèche - 08.07.2026: Die Cour d'appel de Paris hat Marine Le Pen am 7. Juli 2026 im Berufungsverfahren im Zusammenhang mit der Affäre um EU-Parlamentsassistenten schuldig gesprochen. Nach Gerichtsangaben wurden über Jahre hinweg Mitarbeitende, die aus Mitteln des Europäischen Parlaments bezahlt wurden, de facto für Parteiaufgaben des damaligen Front National eingesetzt. Damit bestätigte das Berufungsgericht im Kern die Feststellungen des Tribunal judiciaire de Paris aus dem Jahr 2025, die bereits von umfangreichen Rückforderungen und strafrechtlichen Sanktionen ausgingen.Die in Paris verhängten Strafen umfassen laut Urteil Geldbußen sowie Freiheitsstrafen mit teilweisem Vollzug und Bewährungsanteilen. Zudem wurde eine zeitweilige Unfähigkeit ausgesprochen, öffentliche Ämter auszuüben. Die genaue Dauer...
Lesen 08.07.2026 05:05Nach Berufungsurteil: Le Pen kündigt Pourvoi en cassation in Assistentenaffäre an
Paris - 08.07.2026: Die Parteispitze des Rassemblement National treibt den Rechtsstreit um mutmaßlich zweckwidrig verwendete Mittel des Europäischen Parlaments in die nächste Instanz. Einen Tag nach dem Berufungsurteil der Cour d'appel in Paris kündigte Marine Le Pens Anwalt Rodolphe Bosselut an, ein Pourvoi en cassation einzulegen. Ziel sei es, die rechtliche Anwendbarkeit der vom Berufungsgericht herangezogenen Deliktsbestände überprüfen zu lassen. In dem langjährigen Verfahren geht es um den Vorwurf, dass Parlamentsgelder für parteiinterne Aufgaben eingesetzt worden seien.Im französischen Kassationsverfahren prüft die Cour de cassation ausschließlich die korrekte Anwendung des Rechts, nicht jedoch neue Tatsachen. Ein Erfolg ist daher an enge Voraussetzungen gebunden: Das höchste Gericht...
Lesen 08.07.2026 04:46Le Pen reicht Kassationsbeschwerde ein – was das für ihre Präsidentschaftsambitionen 2027 bedeutet
Paris - 08.07.2026: Die Vorsitzende der Abgeordnetenfraktion des Rassemblement national, Marine Le Pen, hat unmittelbar nach der Verurteilung durch die Cour d'appel de Paris am 7. Juli 2026 angekündigt, ein pourvoi en cassation (Kassationsbeschwerde) einzulegen. Die Berufungskammer bestätigte in der Sache um angebliche Fehlverwendungen von Mitteln des Europäischen Parlaments gegen frühere FN-/RN‑Mitarbeiter mehrere Verurteilungen, verhängte jedoch eine andere Zusammensetzung der Strafen als das erstinstanzliche Gericht.Der juristische Kern der politischen Debatte betrifft die Frage der exécution provisoire: Bei der ersten Instanz war Le Pen eine fünfjährige Unwählbarkeitsstrafe mit sofortiger Vollstreckung auferlegt worden. In der Berufungsentscheidung vom 7. Juli wurde die Unwählbarkeitsdauer modifiziert und, nach diversen Medienberichten,...
Lesen 08.07.2026 02:24Nach Berufungsurteil: Marine Le Pen kündigt Kandidatur 2027 an und zieht vor Kassationsgericht
Paris - 08.07.2026: Die Cour d'appel de Paris hat am 7. Juli 2026 die Verurteilung von Marine Le Pen in der Affäre um Mittel des Europäischen Parlaments bestätigt. Der Fall betrifft die Jahre 2004 bis 2016 und die Beschäftigung von Assistentinnen und Assistenten. In den Berichten ist von einer Freiheitsstrafe mit elektronischer Überwachung sowie finanziellen Auflagen die Rede; zur genauen Tragweite einzelner Nebenfolgen gibt es abweichende Darstellungen. Fest steht: Die Entscheidung verschärft den juristischen Druck auf die langjährige Führungspersönlichkeit des Rassemblement National.Nur Stunden nach dem Urteil trat Le Pen im 20-Uhr-Journal von TF1 auf. Dort erklärte sie, 2027 für das Präsidentenamt zu kandidieren und umgehend einen Pourvoi en cassation einzulegen. Das Kassationsgericht prüft ausschließlich Rechtsfragen und Verfahrensfehler, nicht jedoch die Beweiswürdigung. Nach Einschätzung von Juristinnen und Juristen setzt ein solcher Schritt den Vollzug der Strafe nicht automatisch aus. Gleichwohl könnte eine Entscheidung der Cour de cassation vor dem Wahltermin fallen und damit die Lage neu ordnen.Politisch ordnen Beobachter die schnelle Ankündigung als Machtsignal ein. Sie soll die Parteibasis mobilisieren, die...
Lesen 08.07.2026 02:05Marine Le Pen legt Kassationsbeschwerde ein und bekräftigt Kandidatur für 2027
Paris - 08.07.2026: Marine Le Pen hat am Abend des 7. Juli 2026 im Abendjournal von TF1 mitgeteilt, gegen ihre Verurteilung in der Affäre um mutmaßlich fiktive Assistenten des Europäischen Parlaments Kassation einzulegen. Zugleich bekräftigte die Chefin des Rassemblement national (RN), bei der Präsidentschaftswahl 2027 anzutreten. Die Cour d’appel de Paris hatte sie zuvor in zweiter Instanz schuldig gesprochen. Le Pen erklärte, sie habe „saubere Hände“ und vertraue auf die Rechtsmittelinstanzen, um ihre Unschuld feststellen zu lassen.Nach übereinstimmenden Medienberichten umfasst das Urteil Freiheitsstrafen auf Bewährung, Geldbußen und Anteile einer Inéligibilité. Angaben zur genauen Dauer und zu einzelnen Modalitäten differieren je nach Quelle. Grundsätzlich entfaltet ein...
Lesen 08.07.2026 00:45Berufungsurteil gegen Marine Le Pen bestätigt: Richter sehen Einfluss auf Wahlfreiheit
Paris - 07.07.2026: Die Berufungskammer des Pariser Gerichts hat am Dienstag, 7. Juli 2026, die Verurteilung von Marine Le Pen in der Affäre um mutmaßlich fiktive Assistenzen im Europäischen Parlament bestätigt. Nach Auffassung der Richter wurden über Jahre Mittel des Europäischen Parlaments systematisch zweckentfremdet und in Strukturen des damaligen Front National umgeleitet. Damit folgt die Kammer im Kern den Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils vom 31.03.2025.Bestätigt wurden Schuldsprüche wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel sowie Beihilfe. Die verhängten Sanktionen kombinieren Freiheits- und Geldstrafen mit einer mehrjährigen Unwählbarkeitsmaßnahme; einzelne Modalitäten wurden im Berufungsurteil angepasst, die Strafe bleibt jedoch in ihrer Tragweite erheblich. In den schriftlichen Gründen heben die Richter...
Lesen 07.07.2026 20:24Affäre um Parlamentsassistenten: RN-Sprecher Julien Odoul legt Kassationsbeschwerde ein
Paris - 07.07.2026: Der Abgeordnete und Sprecher des Rassemblement National (RN), Julien Odoul, hat am Dienstag beim Kassationsgerichtshof (Cour de cassation) Beschwerde gegen das jüngste Berufungsurteil in der Affäre um Parlamentsassistenten eingelegt. Die Cour d'appel de Paris hatte ihn wegen Hehlerei im Zusammenhang mit der Veruntreuung öffentlicher Mittel schuldig gesprochen. Odoul bestreitet die rechtliche Würdigung und will die Anwendung des materiellen Rechts sowie Verfahrensfragen überprüfen lassen. In erster Instanz war Odoul bereits verurteilt worden; die Berufungsrichter bestätigten nun eine Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie ein Jahr Entzug des passiven Wahlrechts. Während gegen einige Mitangeklagte teils deutlich strengere Sanktionen verhängt wurden, fiel das Strafmaß für Odoul im unteren Bereich aus. Politisch steht damit die Frage im Raum, ob und wann das Urteil Mandatsfolgen auslöst. Solange das Kassationsverfahren läuft, hat die Verurteilung in der Regel keine unmittelbare Ausschlusswirkung, sofern keine gesonderten Vollstreckungsanordnungen bestehen. Der Fall ist Teil eines langjährigen Komplexes, der mutmaßliche Schein- oder Fehlverwendungen von Abgeordnetenmitteln des Europäischen Parlaments zwischen 2004 und 2016 betrifft. Im Kern geht es um die Abgrenzung zwischen parteipolitischer Tätigkeit und zulässiger parlamentarischer Assistenz. Die Pariser Berufungsinstanz bestätigte am Dienstag die Schuld mehrerer Angeklagter und verhängte zusätzlich Sanktionen gegen die Partei als juristische Person. Nach Angaben der Gerichte wurden dabei unterschiedliche Rollen und Verantwortlichkeiten der Beteiligten gewürdigt. Ein Pourvoi en cassation richtet sich nicht gegen die Tatsachenfeststellungen, sondern beschränkt sich auf Rechtsfragen. Der Kassationsgerichtshof prüft, ob das Berufungsgericht das Recht korrekt angewendet und das Verfahren ordnungsgemäß geführt...
Lesen 07.07.2026 19:44Affäre um EU-Assistenten: Anticor kritisiert nach Berufungsurteil milde Sanktionen gegen Marine Le Pen
Paris - 07.07.2026: Die Pariser Berufungsinstanz hat im Verfahren um die Beschäftigung europäischer Parlamentsassistenten durch den früheren Front National (heute Rassemblement National, RN) ihre Entscheidung verkündet. Die Cour d'appel de Paris bestätigte am Dienstag zentrale Schuldsprüche wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel. Marine Le Pen wurde zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu einer zeitlich befristeten Uneignung für öffentliche Ämter verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mittel des Europäischen Parlaments zweckwidrig für parteipolitische Tätigkeiten eingesetzt wurden.Schärfste Kritik kam noch am Abend von Anticor. Inès Bernard, Generalsekretärin der Anti-Korruptionsorganisation, sprach bei France Inter von „vergleichsweise schwachen“ Sanktionen. Insbesondere die Länge der Uneignung liege unter dem,...
Lesen 07.07.2026 19:04Edouard Philippe nach Berufungsurteil: Marine Le Pen muss ihre Kandidatur den Franzosen erklären
Paris - 07.07.2026: Die erneute Verurteilung von Marine Le Pen im Berufungsverfahren zur Affäre um europäische Parlamentsassistenten hat in Frankreich eine unmittelbare politische Debatte ausgelöst. Edouard Philippe, ehemaliger Premierminister und erklärter Präsidentschaftsbewerber, forderte in einem TV-Interview, Le Pen müsse „den Franzosen erklären“, warum sie trotz des Urteils an einer Kandidatur festhalte. Er verband das Recht auf Rechtsmittel mit der Erwartung politischer Rechenschaft, insbesondere wenn Gerichtsentscheidungen Vertrauen und Führungsanspruch berühren.Im Kern geht es um den Vorwurf, dass Mitarbeiter des damaligen Front National (heute Rassemblement National) über Jahre als Assistenten des Europäischen Parlaments abgerechnet wurden, tatsächlich jedoch überwiegend Parteiaufgaben übernahmen. Die Cour d'appel de Paris bestätigte am...
Lesen 07.07.2026 18:44Berufungsgericht bestätigt Schuldspruch gegen Marine Le Pen und reduziert politische Sperre
Paris - 07.07.2026: Die Cour d'appel de Paris hat den Schuldspruch gegen Marine Le Pen im Verfahren um die Beschäftigung parlamentarischer Assistenten des früheren Front National bestätigt, zugleich jedoch Teile der Strafe neu austariert. Das Gericht bekräftigte die Schwere der festgestellten Verfehlungen zulasten des Europäischen Parlaments, passte aber die politische Sperre (Inéligibilité) sowie die Modalitäten der Freiheitsstrafe an. Nach der Entscheidung soll ein Teil der Haft unter elektronischer Überwachung vollstreckt werden, während die Dauer der Inéligibilité gegenüber dem erstinstanzlichen Urteil reduziert wurde.Begründet wurde die Anpassung mit dem Hinweis, dass eine bereits zuvor wirksam gewordene Maßnahme die beabsichtigte Schutzwirkung für die Integrität öffentlicher Ämter teilweise bereits erfüllt habe. Damit bleibt die strafrechtliche Verantwortlichkeit bestehen, während die Sanktion im Lichte des bisherigen Vollzugs korrigiert wird. Die schriftliche Urteilsbegründung betont die Trennung zwischen strafrechtlicher Ahndung und wahlrechtlichen Folgen, die jeweils eigenen Vorschriften unterliegen.Politisch hat das Urteil unmittelbare Reichweite: Durch die verkürzte Inéligibilité erscheint eine Teilnahme Marine Le Pens an der Präsidentschaftswahl 2027 grundsätzlich möglich. Juristen verweisen jedoch darauf, dass wahlrechtliche Fragen – etwa...
Lesen 07.07.2026 17:24Berufungsurteil gegen Marine Le Pen: Drei Jahre Haft, ein Jahr mit Fußfessel – rechtlich weiter wählbar für 2027
Paris - 07.07.2026: Das Pariser Berufungsgericht hat Marine Le Pen am Dienstag im Verfahren um mutmaßlich für Parteizwecke eingesetzte Assistenten des Europäischen Parlaments zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Zwei Jahre der Strafe sind zur Bewährung ausgesetzt, ein Jahr ist als sofort vollziehbare Haft unter elektronischer Überwachung vorgesehen. Das Gericht reduzierte damit die Sanktion gegenüber der erstinstanzlichen Entscheidung und präzisierte zugleich die Dauer der politischen Nebenfolgen.Zentral ist die Frage der Wählbarkeit: Die Richter sprachen eine Unwählbarkeit von insgesamt 45 Monaten aus, von denen 30 Monate zur Bewährung ausgesetzt sind. Nach derzeitiger Auslegung ermöglicht diese Teil-Aussetzung eine formelle Kandidatur Marine Le Pens für die Präsidentschaftswahl 2027, sofern die ausgesetzten Teile nicht widerrufen und zur Vollstreckung gebracht werden. Praktisch würde eine einjährige elektronische Überwachung den Wahlkampf deutlich einschränken, etwa bei Reisen, öffentlichen Auftritten und der Planung größerer Veranstaltungen.Die Entscheidung stellt eine Teilmilderung gegenüber dem Urteil vom März 2025 dar, als Le Pen zu vier Jahren Haft – darunter zwei Jahre unmittelbar zu vollstrecken – und zu fünf Jahren Unwählbarkeit mit sofortiger...
Lesen 07.07.2026 15:26Berufungsgericht bestätigt Schuldspruch gegen Marine Le Pen im EU-Assistentenfall
Paris - 07.07.2026: Die Berufungskammer des Pariser Gerichts hat den Schuldspruch gegen Marine Le Pen in der Affäre um mutmaßlich zu Unrecht über das Europäische Parlament bezahlte Assistenten bestätigt und zugleich einzelne Strafbestandteile neu justiert. Nach Gerichtsangaben blieb die Schuldfrage bestehen, während Teile der Strafe – darunter Anteile zur Bewährung und die Dauer der Unwählbarkeit – gegenüber der ersten Instanz reduziert wurden. Die ehemalige Vorsitzende des Rassemblement National (RN) war bereits erstinstanzlich verurteilt worden, weil Mitarbeiter als parlamentarische Assistenten in Brüssel geführt worden sein sollen, während sie überwiegend Parteiaufgaben in Frankreich erledigten.Le Pens Anwalt zeigte sich nach der Verkündung „teilweise zufrieden“ und verwies darauf, dass...
Lesen 07.07.2026 15:05Politische Reaktionen nach bestätigter Verurteilung von Marine Le Pen in der Berufung
Paris - 07.07.2026: Die Berufungskammer in Paris hat am Dienstag im Verfahren um die Beschäftigung von Assistenten im Europäischen Parlament die Verurteilung von Marine Le Pen bestätigt und damit eine neue politische Auseinandersetzung ausgelöst. Nach Angaben aus dem Gerichtsumfeld umfasst die Entscheidung strafrechtliche Sanktionen sowie eine befristete Beschränkung der Wählbarkeit, die je nach weiterer Rechtslage teilweise zur Bewährung ausgesetzt sein kann.Aus der linken Opposition kamen umgehend deutliche Reaktionen. Vertreterinnen und Vertreter der Parti socialiste und von La France Insoumise sahen ihre Kritik an der früheren Praxis des Front National beziehungsweise des Rassemblement National bestätigt. Sie forderten, die rechtlichen Konsequenzen vollständig zu vollziehen und betonten die...
Lesen 07.07.2026 14:24Macrons Besuch in Damaskus: Paris sondiert Wiederaufbau und Sicherheitskooperation
Damaskus - 07.07.2026: Emmanuel Macron ist am 6. Juli zu einer zweitägigen offiziellen Visite in Damaskus eingetroffen, begleitet von einer Delegation führender französischer Unternehmensvertreter und Regierungsbeamter. Der Besuch gilt als diplomatischer Einschnitt: Es ist die erste Reise eines Staatsoberhaupts einer westeuropäischen Macht seit dem politischen Wandel in Syrien Ende 2024 und wird international als Signal für eine Neujustierung der Beziehungen zur Region gewertet.Auf der Agenda stehen wirtschaftliche Perspektiven und Sicherheitskooperationen. Paris will französische Firmen bei Projekten des Wiederaufbaus und der wirtschaftlichen Öffnung positionieren, zugleich aber belastbare Zusagen zu Rechtssicherheit, Transparenz und Schutz der Beschäftigten einfordern. Nach Angaben aus Delegationskreisen richten sich die Sondierungen besonders auf...
Lesen 07.07.2026 14:06Berufungsurteil im Assistentenverfahren: Cour d’appel präzisiert Sanktionen gegen Marine Le Pen
Paris - 07.07.2026: Die Cour d'appel de Paris hat am Dienstag, dem 7. Juli 2026, im Berufungsverfahren gegen Marine Le Pen, den Rassemblement National (RN) und frühere Verantwortliche des Front national entschieden. Gegenstand ist der Vorwurf, EU‑Mittel für Parlamentsassistenten zweckwidrig verwendet zu haben. Im Kern geht es um Mitarbeitende, die aus Budgets des Europäischen Parlaments bezahlt wurden, nach Auffassung der Ermittler jedoch überwiegend Parteiaufgaben wahrgenommen haben sollen.Nach Angaben aus Verfahrenskreisen bestätigte die Kammer Teile der erstinstanzlichen Schuldsprüche und passte zugleich den Sanktionsrahmen an. Das Gericht hielt die Beweislage in mehreren Punkten für ausreichend, um eine strafrechtliche Verantwortlichkeit festzustellen, und legte Nebenfolgen fest, die über reine...
Lesen 07.07.2026 13:44Berufungsurteil zu FN‑Parlamentsassistenten: Pariser Gericht bestätigt Schuldsprüche, Strafen teils reduziert
Paris - 07.07.2026: Die Cour d'appel de Paris hat am Dienstag im Berufungsverfahren zur Affäre um parlamentarische Assistenten des früheren Front national (heute Rassemblement national, RN) die meisten erstinstanzlichen Schuldsprüche bestätigt und mehrere Strafen reduziert. Im Kern sah das Gericht den Missbrauch von EU‑Mitteln weiterhin als erwiesen an: Assistenten seien formal für Europaabgeordnete tätig gewesen, hätten tatsächlich jedoch überwiegend Parteiarbeit für den FN verrichtet.Das Verfahren betrifft Zahlungen aus dem Budget des Europäischen Parlaments in beträchtlicher Höhe, die nach Auffassung der Justiz zweckwidrig verwendet wurden. In erster Instanz waren im März 2025 gegen mehrere Führungspersonen Haft‑ und Geldstrafen sowie zeitlich befristete Unfähigkeitsstrafen (inéligibilité) verhängt worden. Die Berufungskammer bestätigte nun Schuldsprüche gegen elf Angeklagte, darunter prominente RN‑Vertreterinnen und ‑Vertreter. Marine Le Pen wurde ebenfalls schuldig gesprochen; ihre Strafe fiel im Vergleich zum Urteil der ersten Instanz in Teilen milder aus. Auch bei weiteren Angeklagten wie Bruno Gollnisch und Louis Aliot wurden Freiheitsstrafen überwiegend zur Bewährung ausgesetzt und Geldstrafen angepasst.Politisch bedeutsam sind die verfügten Unfähigkeitsstrafen: Sie können bestimmen, ob Betroffene bei künftigen Abstimmungen...
Lesen 07.07.2026 09:05Berufungsurteil zu EU-Assistentenaffäre: Was für Marine Le Pens Wahlchancen 2027 auf dem Spiel steht
Paris - 07.07.2026: Die Berufungsentscheidung im Verfahren gegen Marine Le Pen rückt die Verbindung von Strafrecht und Wahlrecht ins Zentrum der französischen Politik. Das Pariser Berufungsgericht verhandelt die EU-Assistentenaffäre, in der der früheren Chefin des Rassemblement National vorgeworfen wird, Mittel des Europäischen Parlaments für parteiinterne Zwecke eingesetzt zu haben. In erster Instanz war sie verurteilt worden; zur Debatte steht nun insbesondere eine mehrjährige Inéligibilité, also die Unwählbarkeit für öffentliche Ämter.Im Berufungsverfahren plädierte die Staatsanwaltschaft auf eine Bestätigung und Verschärfung des Urteils sowie auf bis zu fünf Jahre Unwählbarkeit. Juristisch entscheidend ist, ob die Richterinnen und Richter die erstinstanzlichen Feststellungen bestätigen und ob die Unwählbarkeit sofort...
Lesen 07.07.2026 08:44Berufungsurteil zu EU-Assistentenaffäre: Heikler Tag für Marine Le Pen und den RN
Paris - 07.07.2026: Die Pariser Strafkammer verkündet am Dienstag das Berufungsurteil in der Affäre um mutmaßlich missbräuchlich verwendete Mittel des Europäischen Parlaments durch den früheren Front National, heute Rassemblement National (RN). Im Kern geht es um die Beschäftigung von Assistenzkräften zwischen 2004 und 2016: Ermittler und Anklagebehörde werfen vor, dass Gehälter aus Brüsseler Budgets zur Finanzierung parteipolitischer Tätigkeiten in Frankreich genutzt worden seien. In erster Instanz waren 2025 mehrere Angeklagte, darunter Marine Le Pen, verurteilt worden. Sie bestreitet die Vorwürfe und legte Berufung ein.Politisch ist der heutige Termin brisant. Sollte die Berufungsinstanz wesentliche Schuldsprüche bestätigen und eine Unwählbarkeit verhängen, würde das die Präsidentschaftsstrategie für 2027...
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