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Archiv Nachrichten.fr
13.07.2026 03:15

Mann nach mutmaßlicher Vergewaltigung einer Studentin in Aix-en-Provence angeklagt

Aix-en-Provence - 12.07.2026: Ein 47-jähriger Mann ist in Aix-en-Provence nach dem mutmaßlichen Überfall auf eine 19-jährige Studentin unter richterliche Untersuchung gestellt worden. Das bestätigten französische Medien unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Aix-en-Provence. Gegen den Mann wird wegen Entführung, Freiheitsberaubung, Vergewaltigung, sexueller Übergriffe unter Waffenandrohung und Todesdrohungen ermittelt. Die Vorwürfe stehen unter dem erschwerenden Gesichtspunkt eines möglichen Rückfalls.Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft ereignete sich die Tat in der Nacht vom Freitag, 10. Juli, auf Samstag, 11. Juli. Die Studentin hatte gegen 1 Uhr ihre Hochschulresidenz verlassen, weil die Hitze in ihrer Unterkunft schwer erträglich gewesen sei. Ein Mann soll sie unter Androhung einer Waffe gezwungen haben, in sein Fahrzeug einzusteigen. Anschließend sei sie mehrere Kilometer weit gebracht und vergewaltigt worden.Der jungen Frau gelang es demnach, zu ihrer Unterkunft zurückzukehren. Dort warteten bereits Polizeikräfte. Entscheidend für die schnelle Festnahme war laut den Berichten, dass sie das Kennzeichen des mutmaßlich verwendeten Fahrzeugs angeben konnte. Während der Tat soll sie über ihr Mobiltelefon einen Notruf ausgelöst haben, ohne sprechen zu können. Die Einsatzkräfte hätten das Fahrzeug jedoch zunächst nicht rechtzeitig orten können.Besondere Bedeutung erhält der Fall durch die strafrechtliche Vorgeschichte des Beschuldigten. Nach Angaben von Staatsanwalt Jean-Luc Blachon war der Mann seit 2011 inhaftiert. Im Januar 2013 hatte ihn das Schwurgericht des Departements Alpes-Maritimes wegen Entführung, Freiheitsberaubung, Vergewaltigung und eines sexuellen Übergriffs unter Androhung oder Einsatz einer Waffe zu 18 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.Die Strafe war mit einer zwölfjährigen Sicherungsfrist und einer sozialgerichtlichen Nachbetreuung verbunden. Der...

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12.07.2026 09:00

Mann nach Verdacht auf Vergewaltigung und Freiheitsberaubung in Aix-en-Provence in Gewahrsam

Aix-en-Provence - 12.07.2026: Vor einer Studentenresidenz in Aix-en-Provence soll eine 21-jährige Studentin in der Nacht zum Freitag Opfer eines schweren Gewaltverbrechens geworden sein. Ein Mann wurde festgenommen und befindet sich nach übereinstimmenden französischen Medienberichten in Polizeigewahrsam. Die Ermittlungen richten sich gegen ihn wegen des Verdachts auf Entführung, Freiheitsberaubung und Vergewaltigung. Für die junge Frau steht nun vor allem der Schutz ihrer Privatsphäre im Vordergrund.Nach den bislang bekannt gewordenen Angaben soll die Studentin sich wegen der nächtlichen Hitze vor ihrer Unterkunft aufgehalten haben. Dort sei sie unter Drohung mit einem Messer gezwungen worden, mit dem Verdächtigen mitzugehen. Die Ermittler prüfen den weiteren Ablauf der Nacht. Einzelheiten,...

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12.07.2026 08:01

32 Verdächtige nach Brandstiftungen in 22 Departements festgenommen

Paris - 12.07.2026: In Frankreich sind seit Beginn des Sommers 32 Personen festgenommen worden, die verdächtigt werden, Brände verursacht zu haben. Dies teilte Innenminister Laurent Nunez am Samstag, dem 11. Juli, mit. Die Ermittlungen erstrecken sich auf 22 Departements. Etwa ein Drittel der Tatverdächtigen ist minderjährig. Die Zahl liegt damit leicht über der zunächst verbreiteten Angabe von rund 30 Festnahmen.Die Festnahmen fallen in eine Phase zahlreicher Vegetations- und Waldbrände, die vor allem den Süden und Südosten des Landes getroffen haben. Nach Angaben der Gendarmerie waren seit dem 1. Juli mehrere Departements betroffen, darunter Herault, Aude, Var, Gard, Drome, Vaucluse und die Pyrenees-Orientales. Innenminister Nunez hatte...

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10.07.2026 15:01

Mehr als 2,5 Tonnen Haschisch im Hafen von Le Havre beschlagnahmt

Le Havre - 10.07.2026: Französische Zollkräfte haben im Hafen von Le Havre mehr als 2,5 Tonnen Cannabis-Harz in einem Container entdeckt und beschlagnahmt. Nach ersten Angaben wurde die Sendung im Rahmen einer gezielten Kontrolle aus dem Warenstrom gezogen. Die Ermittler prüfen derzeit die Frachtpapiere, potenzielle Umschlagpunkte auf der Route sowie mögliche Empfänger in Frankreich oder im Ausland. Festnahmen wurden zunächst nicht bestätigt. Zuständig ist die Zollfahndung in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft; bei Verdacht auf organisierte Kriminalität kann das Verfahren an die interregionale Spezialgerichtsbarkeit (JIRS) übergehen.Die Direktion der französischen Zollverwaltung (Direction générale des douanes et droits indirects, DGDDI) ordnet den Fund in eine Serie großvolumiger Sicherstellungen ein. Laut Jahresbilanz 2025 stellte die Douane landesweit 67,73 Tonnen Cannabis sicher, darunter erhebliche Mengen an Harzprodukten. Die Behörde verweist auf verstärkte Risikoanalyse, erweiterte Scan- und Durchsuchungskapazitäten in Seehäfen sowie engere Kooperationen mit ausländischen Diensten. Im maritimen Güterverkehr gelten Containerhäfen wie Le Havre wegen hoher Umschlagszahlen und komplexer Logistikketten als besonders anfällig für Schmuggel.Le Havre zählt zu den wichtigsten Frachthubs Frankreichs. Neben Linienverkehren aus dem...

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10.07.2026 12:30

Im Kühlschrank versteckt: 33-Jähriger nach Gewalt gegen Partnerin zu drei Jahren Haft verurteilt

Rochester - 10.07.2026: Eine Hausdurchsuchung in Rochester (Grafschaft Kent) endete mit einem bizarren Fund: Beamte der Kent Police zogen einen 33‑Jährigen aus einem Kühlschrank, in dem er sich vor seiner Festnahme versteckt hatte. Der Mann stand im Mittelpunkt eines Verfahrens wegen wiederholter Gewalt gegen seine Partnerin und ist nun vom Maidstone Crown Court zu drei Jahren Haft verurteilt worden.Nach Angaben der Ermittler hatte die Frau über rund ein halbes Jahr systematische Übergriffe angezeigt. Sie berichtete von körperlichen Attacken, Drohungen und massivem Druck im Alltag. Der Angeklagte habe ihr Kontakte untersagt, Nachrichten kontrolliert und sie finanziell ausgenutzt. Die Polizei ordnete das Verhalten als kontrollierend und zwanghaft ein – ein Straftatbestand, der in Großbritannien seit einigen Jahren ausdrücklich verfolgt wird und die Dynamik von Macht und Einschüchterung in Beziehungen adressiert.Bei der Vollstreckung des Haftbefehls trafen die Einsatzkräfte auf Widerstand. Bodycam-Aufnahmen zeigen laut Behörden, wie der Mann sich in ein Kühlgerät zwängte, bevor er herausgezogen und gefesselt wurde. In den Akten finden sich zudem Hinweise auf Drogenbesitz; der Beschuldigte soll Geld der Frau...

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10.07.2026 12:08

Le Pen in zweiter Instanz verurteilt: Ein Jahr Hausarrest mit elektronischer Überwachung, Unwählbarkeit teils ausgesetzt

Paris - 10.07.2026: Das Berufungsgericht von Paris hat am 7. Juli 2026 im Verfahren um den mutmaßlichen Missbrauch von EU-Mitteln im Umfeld der früheren FN/RN-Abgeordneten eine Freiheitsstrafe gegen Marine Le Pen bestätigt und in Teilen neu bemessen. Die Richter setzten die Strafe auf drei Jahre fest; zwei Jahre werden zur Bewährung ausgesetzt, ein Jahr ist als Hausarrest mit elektronischer Überwachung zu verbüßen. Zusätzlich verhängte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro und eine Unwählbarkeit von insgesamt 45 Monaten, davon 30 Monate mit aufschiebender Wirkung. In der Begründung verweisen die Richter auf die Schwere der Taten und die Notwendigkeit präventiver Sanktionierung.Le Pen kündigte Stunden...

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09.07.2026 15:51

Pariser Périscolaire: Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Freispruch eines Animateurs ein

Paris - 09.07.2026: Die Staatsanwaltschaft von Paris hat gegen den Freispruch eines ehemaligen Animateurs aus dem Pariser Périscolaire-Bereich Berufung eingelegt. Das Strafgericht hatte den Mann am Dienstag vom Vorwurf sexueller Übergriffe auf mehrere Kinder der École maternelle Alphonse-Baudin freigesprochen. Zur Begründung verwies die Kammer auf einen sehr ernsthaften Zweifel und unzureichende materielle Belege. Unabhängig davon bestätigte das Gericht eine Teilverurteilung wegen Belästigung von Kolleginnen.Der Angeklagte, in den Akten als David G. geführt, war wegen mutmaßlicher Taten zum Nachteil von neun Kindern im Alter von drei bis fünf Jahren angeklagt. Die Vorwürfe beziehen sich auf den Zeitraum zwischen September 2024 und April 2025. Nach Angaben der...

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09.07.2026 11:05

Letzte im Vereinigten Königreich hingerichtete Frau erhält posthume Begnadigung

London - 09.07.2026: Die britische Regierung hat Ruth Ellis, die 1955 als letzte Frau im Vereinigten Königreich hingerichtet wurde, posthum eine bedingte Begnadigung gewährt. Vize-Premier und Justizminister David Lammy verkündete die Entscheidung im Unterhaus; der König habe die Maßnahme auf Empfehlung des Kabinetts gebilligt. Sie gilt als symbolische Anerkennung eines historischen Unrechts, ohne die ursprüngliche Schuldfrage neu zu bewerten.Ellis hatte am 10. April 1955 den Rennfahrer David Blakely vor dem Pub Magdala in Hampstead erschossen. Nach einem kurzen Verfahren wurde sie am 13. Juli 1955 im Gefängnis Holloway gehängt. Der Fall löste damals landesweit Proteste aus und markierte einen Wendepunkt in der Debatte über die...

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08.07.2026 11:44

Marine Le Pen bleibt Kandidatin für 2027 und legt Kassationsbeschwerde gegen Berufungsurteil ein

Paris - 08.07.2026: Marine Le Pen, Vorsitzende des Rassemblement National, hat nach ihrer Verurteilung durch die Cour d'appel de Paris am 7. Juli 2026 erklärt, sie werde bei der Präsidentschaftswahl 2027 kandidieren. Zugleich ließ sie über ihre Anwälte mitteilen, dass sie Beschwerde bei der Cour de cassation eingelegt habe. Dieses Rechtsmittel richtet sich ausschließlich gegen die rechtliche Würdigung und das Verfahren, nicht gegen die Tatsachenfeststellung; es kann in bestimmten Konstellationen die Vollziehung einzelner Urteilsfolgen hemmen, bis die Höchstrichter entscheiden.Gegenstand des Verfahrens ist die Affäre um Parlamentsassistentinnen und -assistenten im Europäischen Parlament. Das Berufungsgericht befand Le Pen der Veruntreuung von EU-Mitteln schuldig und verhängte eine Gesamtstrafe,...

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08.07.2026 09:24

Nach Berufungsurteil: Marine Le Pen kündigt Kassationsbeschwerde an und bekräftigt Präsidentschaftsbewerbung

La Flèche - 08.07.2026: Die Cour d'appel de Paris hat Marine Le Pen am 7. Juli 2026 im Berufungsverfahren im Zusammenhang mit der Affäre um EU-Parlamentsassistenten schuldig gesprochen. Nach Gerichtsangaben wurden über Jahre hinweg Mitarbeitende, die aus Mitteln des Europäischen Parlaments bezahlt wurden, de facto für Parteiaufgaben des damaligen Front National eingesetzt. Damit bestätigte das Berufungsgericht im Kern die Feststellungen des Tribunal judiciaire de Paris aus dem Jahr 2025, die bereits von umfangreichen Rückforderungen und strafrechtlichen Sanktionen ausgingen.Die in Paris verhängten Strafen umfassen laut Urteil Geldbußen sowie Freiheitsstrafen mit teilweisem Vollzug und Bewährungsanteilen. Zudem wurde eine zeitweilige Unfähigkeit ausgesprochen, öffentliche Ämter auszuüben. Die genaue Dauer und Modalitäten dieser Inhabilitierung sind für den politischen Betrieb bedeutsam, da sie die Teilnahme an bestimmten Funktionen betreffen kann. Juristinnen und Juristen weisen jedoch darauf hin, dass ein laufendes Kassationsverfahren die Rechtskraft zwar nicht automatisch hemmt, einzelne Vollstreckungsfragen aber bis zur Entscheidung ausgesetzt oder angepasst werden können.Unmittelbar nach der Urteilsverkündung erklärte Le Pen in einem Fernsehinterview, sie werde Beschwerde vor der Cour de cassation einlegen....

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08.07.2026 06:46

Trotz Verurteilung: Marine Le Pen erklärt Kandidatur für 2027 und legt Kassationsbeschwerde ein

Paris - 08.07.2026: Marine Le Pen hat am 7. Juli 2026 kurz nach der Entscheidung des Pariser Berufungsgerichts ihre Kandidatur für die Präsidentschaftswahl 2027 erklärt und zugleich Beschwerde beim Kassationsgericht (Cour de cassation) eingereicht. In der Berufung wurde die Vorsitzende des Rassemblement National wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel im Zusammenhang mit der Beschäftigung parlamentarischer Assistenten im Europäischen Parlament schuldig gesprochen.Das Strafmaß beläuft sich in der Berufungsinstanz auf drei Jahre Freiheitsstrafe, davon ein Jahr zur Vollstreckung, die nach Auffassung der Kammer mittels elektronischer Überwachung zu Hause verbüßt werden kann. Zugleich wurde eine Unwählbarkeit verhängt, deren Dauer im Vergleich zur Vorinstanz reduziert und in Teilen zur Bewährung ausgesetzt...

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08.07.2026 02:24

Nach Berufungsurteil: Marine Le Pen kündigt Kandidatur 2027 an und zieht vor Kassationsgericht

Paris - 08.07.2026: Die Cour d'appel de Paris hat am 7. Juli 2026 die Verurteilung von Marine Le Pen in der Affäre um Mittel des Europäischen Parlaments bestätigt. Der Fall betrifft die Jahre 2004 bis 2016 und die Beschäftigung von Assistentinnen und Assistenten. In den Berichten ist von einer Freiheitsstrafe mit elektronischer Überwachung sowie finanziellen Auflagen die Rede; zur genauen Tragweite einzelner Nebenfolgen gibt es abweichende Darstellungen. Fest steht: Die Entscheidung verschärft den juristischen Druck auf die langjährige Führungspersönlichkeit des Rassemblement National.Nur Stunden nach dem Urteil trat Le Pen im 20-Uhr-Journal von TF1 auf. Dort erklärte sie, 2027 für das Präsidentenamt zu kandidieren und umgehend...

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07.07.2026 19:44

Affäre um EU-Assistenten: Anticor kritisiert nach Berufungsurteil milde Sanktionen gegen Marine Le Pen

Paris - 07.07.2026: Die Pariser Berufungsinstanz hat im Verfahren um die Beschäftigung europäischer Parlamentsassistenten durch den früheren Front National (heute Rassemblement National, RN) ihre Entscheidung verkündet. Die Cour d'appel de Paris bestätigte am Dienstag zentrale Schuldsprüche wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel. Marine Le Pen wurde zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu einer zeitlich befristeten Uneignung für öffentliche Ämter verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mittel des Europäischen Parlaments zweckwidrig für parteipolitische Tätigkeiten eingesetzt wurden.Schärfste Kritik kam noch am Abend von Anticor. Inès Bernard, Generalsekretärin der Anti-Korruptionsorganisation, sprach bei France Inter von „vergleichsweise schwachen“ Sanktionen. Insbesondere die Länge der Uneignung liege unter dem, was in erster Instanz verfügt worden war, so Bernard. Anticor kündigte an, die schriftliche Urteilsbegründung auszuwerten und weitere rechtliche Schritte zu prüfen, etwa Nebenklagen oder Eingaben bei Kontrollinstanzen.Die Affäre reicht zurück in die Jahre 2004 bis 2016. Nach den Ermittlungen wurden Assistenten auf Gehaltslisten des Europäischen Parlaments geführt, arbeiteten jedoch in erheblichem Umfang für die Parteiorganisation in Frankreich. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hatte den Fall dokumentiert; das Parlament forderte teils Rückzahlungen ein, die in einzelnen Fällen bereits erfolgten. Mit dem jetzigen Berufungsurteil ist das strafrechtliche Kapitel nicht zwangsläufig abgeschlossen: Den Beteiligten steht grundsätzlich der Weg zum Kassationsgerichtshof offen, der Rechtsfragen prüft.Offen bleibt, welche praktischen Folgen die Uneignungsstrafe für laufende oder künftige Mandate hat. In Frankreich greifen solche Sperren nicht automatisch auf alle Ämter und Kandidaturen durch. Entscheidend sind Wortlaut, Dauer und Modalitäten des...

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07.07.2026 18:44

Berufungsgericht bestätigt Schuldspruch gegen Marine Le Pen und reduziert politische Sperre

Paris - 07.07.2026: Die Cour d'appel de Paris hat den Schuldspruch gegen Marine Le Pen im Verfahren um die Beschäftigung parlamentarischer Assistenten des früheren Front National bestätigt, zugleich jedoch Teile der Strafe neu austariert. Das Gericht bekräftigte die Schwere der festgestellten Verfehlungen zulasten des Europäischen Parlaments, passte aber die politische Sperre (Inéligibilité) sowie die Modalitäten der Freiheitsstrafe an. Nach der Entscheidung soll ein Teil der Haft unter elektronischer Überwachung vollstreckt werden, während die Dauer der Inéligibilité gegenüber dem erstinstanzlichen Urteil reduziert wurde.Begründet wurde die Anpassung mit dem Hinweis, dass eine bereits zuvor wirksam gewordene Maßnahme die beabsichtigte Schutzwirkung für die Integrität öffentlicher Ämter teilweise bereits...

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07.07.2026 17:24

Berufungsurteil gegen Marine Le Pen: Drei Jahre Haft, ein Jahr mit Fußfessel – rechtlich weiter wählbar für 2027

Paris - 07.07.2026: Das Pariser Berufungsgericht hat Marine Le Pen am Dienstag im Verfahren um mutmaßlich für Parteizwecke eingesetzte Assistenten des Europäischen Parlaments zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Zwei Jahre der Strafe sind zur Bewährung ausgesetzt, ein Jahr ist als sofort vollziehbare Haft unter elektronischer Überwachung vorgesehen. Das Gericht reduzierte damit die Sanktion gegenüber der erstinstanzlichen Entscheidung und präzisierte zugleich die Dauer der politischen Nebenfolgen.Zentral ist die Frage der Wählbarkeit: Die Richter sprachen eine Unwählbarkeit von insgesamt 45 Monaten aus, von denen 30 Monate zur Bewährung ausgesetzt sind. Nach derzeitiger Auslegung ermöglicht diese Teil-Aussetzung eine formelle Kandidatur Marine Le Pens für die Präsidentschaftswahl...

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07.07.2026 14:46

Pariser Kita-Fall Alphonse-Baudin: Gericht spricht beschuldigten Animateur frei

Paris - 07.07.2026: Das Strafgericht in Paris hat einen ehemaligen Animateur der städtischen Maternelle Alphonse‑Baudin im 11. Arrondissement vom Vorwurf sexueller Angriffe auf mehrere Kinder freigesprochen. Nach Gerichtsangaben bestand ein ernsthafter Zweifel an der strafrechtlichen Charakterisierung der vorgelegten Sachverhalte. Der Mann war nach Bekanntwerden der Vorwürfe vom Dienst suspendiert worden. Eine Haftstrafe wurde nicht verhängt.Im Verfahren standen Aussagen von Eltern und Betreuern, pädagogische und psychologische Einschätzungen sowie die Rekonstruktion von Kontakten während der Nachmittagsbetreuung im Mittelpunkt. Bei der Verhandlung am 26. Mai hatte die Staatsanwaltschaft drei Jahre Freiheitsstrafe gefordert, davon ein Teil unter elektronischer Überwachung. Die Kammer folgte dem Antrag nicht und begründete den Freispruch mit der hohen Beweislast im Strafrecht: Ohne hinreichende Gewissheit über Tatablauf und Tatqualifizierung sei eine Verurteilung nicht möglich.Vor dem Justizpalast und im Schulumfeld sorgte die Entscheidung für spürbare Anspannung. Vertreterinnen und Vertreter von Elterninitiativen äußerten Enttäuschung und forderten verlässliche Strukturen, die Kinder in Betreuungssituationen besser schützen. Juristische Beobachter erinnerten daran, dass ein Freispruch die Geltung der Unschuldsvermutung bestätigt und keine moralische Bewertung ersetzt. Zugleich betonten...

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07.07.2026 13:44

Berufungsurteil zu FN‑Parlamentsassistenten: Pariser Gericht bestätigt Schuldsprüche, Strafen teils reduziert

Paris - 07.07.2026: Die Cour d'appel de Paris hat am Dienstag im Berufungsverfahren zur Affäre um parlamentarische Assistenten des früheren Front national (heute Rassemblement national, RN) die meisten erstinstanzlichen Schuldsprüche bestätigt und mehrere Strafen reduziert. Im Kern sah das Gericht den Missbrauch von EU‑Mitteln weiterhin als erwiesen an: Assistenten seien formal für Europaabgeordnete tätig gewesen, hätten tatsächlich jedoch überwiegend Parteiarbeit für den FN verrichtet.Das Verfahren betrifft Zahlungen aus dem Budget des Europäischen Parlaments in beträchtlicher Höhe, die nach Auffassung der Justiz zweckwidrig verwendet wurden. In erster Instanz waren im März 2025 gegen mehrere Führungspersonen Haft‑ und Geldstrafen sowie zeitlich befristete Unfähigkeitsstrafen (inéligibilité) verhängt worden. Die Berufungskammer bestätigte nun Schuldsprüche gegen elf Angeklagte, darunter prominente RN‑Vertreterinnen und ‑Vertreter. Marine Le Pen wurde ebenfalls schuldig gesprochen; ihre Strafe fiel im Vergleich zum Urteil der ersten Instanz in Teilen milder aus. Auch bei weiteren Angeklagten wie Bruno Gollnisch und Louis Aliot wurden Freiheitsstrafen überwiegend zur Bewährung ausgesetzt und Geldstrafen angepasst.Politisch bedeutsam sind die verfügten Unfähigkeitsstrafen: Sie können bestimmen, ob Betroffene bei künftigen Abstimmungen...

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07.07.2026 12:24

Berufungsurteil gegen Marine Le Pen: Ein Jahr elektronische Überwachung, 45 Monate Unwählbarkeit mit Teilbewährung

Paris - 07.07.2026: Ein Berufungsgericht in Paris hat Marine Le Pen am 7. Juli 2026 im Verfahren um die mutmaßliche missbräuchliche Verwendung von EU-Mitteln für Parlamentsassistenten des damaligen Front National/Rassemblement National schuldig gesprochen und eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verhängt. Zwei Jahre der Strafe wurden zur Bewährung ausgesetzt, ein Jahr ist unter elektronischer Überwachung zu verbüßen. Zudem ordnete das Gericht 45 Monate Unwählbarkeit an, davon 30 Monate zur Bewährung.Das Urteil weicht in mehreren Punkten von der Entscheidung der ersten Instanz ab. Am 31. März 2025 war Le Pen wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel zu vier Jahren Haft mit Teilbewährung, 100.000 Euro Geldstrafe und fünf Jahren Unwählbarkeit...

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07.07.2026 05:25

Berufungsurteil zu Le Pen: Entscheidung über mögliche Unwählbarkeit wird am Nachmittag erwartet

Paris - 07.07.2026: Die Cour d'appel de Paris will am heutigen Nachmittag ihr Urteil im Berufungsverfahren gegen Marine Le Pen und den Rassemblement National verkünden. Im Zentrum steht der Vorwurf, Mittel des Europäischen Parlaments zur Bezahlung von Assistenten zweckwidrig eingesetzt zu haben. Eine bestätigte Unwählbarkeit (inéligibilité) und eine teilweise vollstreckbare Freiheitsstrafe würden die politische Zukunft der Oppositionsführerin unmittelbar betreffen.Nach dem erstinstanzlichen Schuldspruch drehte sich die Berufung um zwei Kernfragen: Wurden Assistenten über EU-Gelder finanziert, obwohl sie überwiegend Parteiarbeit in Frankreich leisteten? Und rechtfertigt dies nach französischem Recht Sanktionen bis hin zur Unwählbarkeit? Die Anklage sprach in ihren Plädoyers von einem über Jahre organisierten System zum...

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07.07.2026 04:04

Urteil am 7. Juli in Paris: Was die Entscheidung zur Assistentenaffäre für Le Pens Wählbarkeit 2027 bedeutet

Paris - 07.07.2026: Die Cour d'appel de Paris verkündet an diesem Dienstag ihr Urteil im Berufungsverfahren zur Beschäftigung europäischer Parlamentsassistenten, das Marine Le Pen und den Rassemblement National betrifft. Im Kern geht es um den Vorwurf, EU-Mittel seien zwischen 2004 und 2016 zweckwidrig zum Vorteil der Partei eingesetzt worden. Das erstinstanzliche Urteil vom März 2025 hatte Le Pen wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel schuldig gesprochen und eine Aberkennung des Wahlrechts mit sofortiger Wirkung vorgesehen. In der Berufungsverhandlung im Februar forderte die Staatsanwaltschaft fünf Jahre Aberkennung des Wahlrechts sowie vier Jahre Freiheitsstrafe, davon ein Jahr unbedingt.Für die Präsidentschaftswahl 2027 ist juristisch zweierlei entscheidend: die Dauer der Aberkennung...

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06.07.2026 06:44

Berufungsurteil am 7. Juli: Le Pens Eignung für 2027 steht auf dem Spiel

Paris - 06.07.2026: Das Pariser Berufungsgericht will am 7. Juli 2026 sein Urteil in der Affäre um die Beschäftigung europäischer Parlamentsassistenten durch den Rassemblement national (RN) verkünden. Im Mittelpunkt steht die politische Zukunft von Marine Le Pen. In erster Instanz war sie am 31.03.2025 wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel schuldig gesprochen und zu Freiheitsstrafe, Geldstrafe und fünf Jahren Unwählbarkeit verurteilt worden. Diese Sanktionen, sollte das Berufungsgericht sie bestätigen und für sofort vollstreckbar erklären, würden ihre Teilnahme an der Präsidentschaftswahl 2027 praktisch ausschließen.Konkret wirft die Anklage Le Pen und weiteren RN-Verantwortlichen vor, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Europaabgeordneten mit Aufgaben im nationalen Parteiapparat betraut zu haben, obwohl deren...

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06.07.2026 04:04

Berufungsurteil am 7. Juli: Gericht entscheidet über Unwählbarkeit von Marine Le Pen

Paris - 07.07.2026: Die Cour d'appel de Paris entscheidet an diesem Dienstag über die Berufungen im Verfahren um mutmaßlich missbräuchlich beschäftigte parlamentarische Assistenten im Umfeld des Rassemblement National. In erster Instanz war Marine Le Pen zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung, einer empfindlichen Geldstrafe sowie fünf Jahren Unwählbarkeit verurteilt worden. Das ausstehende Urteil wird klären, ob das Strafmaß ganz, teilweise oder gar nicht bestätigt wird und ob eine Unwählbarkeit sofort wirksam ist.Politisch steht viel auf dem Spiel. Wird eine Unwählbarkeit von mehr als zwei Jahren bestätigt, wäre Le Pen de facto aus dem Rennen um die Präsidentschaft 2027. Im RN gilt Jordan Bardella in diesem Szenario als designierter Spitzenkandidat. Parteiintern wurden seit Monaten Übergangsmechanismen diskutiert, um einen raschen Schwenk im Wahlkampf zu ermöglichen, falls Le Pen rechtlich ausgebremst wird. Bardella trat zuletzt zunehmend eigenständig auf und testete Formate, in denen er programmatische Führungsrolle und Kandidatenpräsenz zugleich übernimmt.Die vergangenen fünf Monate waren in der Partei von Nervosität und organisatorischer Vorsorge geprägt. Strategen ließen Umfragen mit alternativen Spitzenfiguren erheben, um die Wirkung auf...

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05.07.2026 13:25

Narbonne: Schweigemarsch für Louis – Mutter fordert 30 Jahre Haft ohne Milderung

Narbonne - 05.07.2026: In Narbonne haben am Sonntag Hunderte Menschen bei einer „marche blanche“ des 17-jährigen Louis gedacht. Der Trauermarsch führte schweigend vom Stadtzentrum bis zu der Baustelle, an der der Jugendliche Ende Juni brutal angegriffen wurde und später seinen Verletzungen erlag. Angehörige, Freunde, Nachbarn und Unterstützer trugen weiße T-Shirts, Blumen und Fotos des Opfers. Die Familie hatte zu einem würdigen Gedenken und zu einem friedlichen Verlauf aufgerufen.Am Ende der Kundgebung sprach die Mutter des Opfers, Amandine Chaudier. Sie forderte eine harte juristische Antwort und verlangte eine Freiheitsstrafe von 30 Jahren für die mutmaßlichen Täter. Zudem sprach sie sich dafür aus, in diesem Fall keine...

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03.07.2026 18:05

„Ma Dalton“ zu 25 Jahren Haft verurteilt: Schuldspruch im Mordfall Corinne Di Dio (1995)

Versailles - 03.07.2026: Die Schwurgerichtskammer der Yvelines hat am Freitag die 79‑jährige Marie‑Thérèse Garcia, in Medienberichten häufig „Ma Dalton“ genannt, zu 25 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie 1995 ihre Ex‑Schwägerin Corinne Di Dio entführte, der Freiheit beraubte und tötete. Der Urteilsspruch fällt mehr als drei Jahrzehnte nach dem Auffinden der Leiche und markiert den Abschluss eines langjährigen Justizverfahrens.Corinne Di Dio war im Frühjahr 1995 verschwunden. Ende Juni desselben Jahres wurde ihr zerstückelter Körper in einer Kiste aus der Seine geborgen. Trotz umfangreicher Ermittlungen blieb der Fall lange ungeklärt. Erst spätere Auswertungen von Spuren und eine erneute Würdigung von...

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