Le Pens Gang vor den Kassationshof: juristisches Risiko mit politischer Sprengkraft
Paris - 11.07.2026: Marine Le Pen hat nach ihrer Verurteilung im Berufungsverfahren zur Affäre um parlamentarische Assistenten des damaligen Front National/Rassemblement National Pourvoi bei der Cour de cassation eingelegt. Ziel ist es, die Rechtsfolgen des Urteils – darunter ein elektronisch überwachter Hausarrest und eine in reduziertem Umfang verhängte zeitweise Unfähigkeit zur Ausübung öffentlicher Ämter – rechtlich zu überprüfen und deren Vollzug vorerst zu bremsen. Der Schritt hält die Option einer Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl 2027 politisch offen und verschiebt die Entscheidung über ihre endgültige Wählbarkeit auf die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.Das Berufungsurteil der Cour d'appel de Paris vom 7. Juli 2026 bestätigte den Schuldspruch im Kern, modifizierte aber Teile der Sanktionen aus der ersten Instanz. Unmittelbar danach kündigte Le Pen an, für 2027 anzutreten und den Kassationsweg zu beschreiten. Nach übereinstimmenden Hinweisen aus Justizkreisen soll die Cour de cassation eine Entscheidung bis spätestens Anfang April 2027 anvisieren – also noch vor dem ersten Wahlgang. Ob dies gelingt, hängt von der Komplexität der aufgeworfenen Rechtsfragen und vom internen Zeitplan des Gerichts ab.In der Kassation wird nicht der Sachverhalt neu verhandelt, sondern geprüft, ob das Berufungsgericht Recht und Verfahren korrekt angewandt hat. Möglich sind mehrere Ausgänge: Das Urteil kann bestätigt werden; es kann wegen Rechts- oder Verfahrensfehlern aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an eine andere Berufungskammer zurückverwiesen werden; oder selten vollständig aufgehoben werden. Für die politische Praxis ist entscheidend, ab wann Nebenfolgen wie eine zeitweise Ineligibilität rechtskräftig greifen. Grundsätzlich hemmt ein...
Lesen 10.07.2026 12:08Le Pen in zweiter Instanz verurteilt: Ein Jahr Hausarrest mit elektronischer Überwachung, Unwählbarkeit teils ausgesetzt
Paris - 10.07.2026: Das Berufungsgericht von Paris hat am 7. Juli 2026 im Verfahren um den mutmaßlichen Missbrauch von EU-Mitteln im Umfeld der früheren FN/RN-Abgeordneten eine Freiheitsstrafe gegen Marine Le Pen bestätigt und in Teilen neu bemessen. Die Richter setzten die Strafe auf drei Jahre fest; zwei Jahre werden zur Bewährung ausgesetzt, ein Jahr ist als Hausarrest mit elektronischer Überwachung zu verbüßen. Zusätzlich verhängte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro und eine Unwählbarkeit von insgesamt 45 Monaten, davon 30 Monate mit aufschiebender Wirkung. In der Begründung verweisen die Richter auf die Schwere der Taten und die Notwendigkeit präventiver Sanktionierung.Le Pen kündigte Stunden...
Lesen 09.07.2026 12:04Le Pens Pourvoi en cassation und die Frage der Wählbarkeit: Verfassungsrat entscheidet
Paris - 09.07.2026: Marine Le Pen hat nach ihrer Verurteilung durch die Cour d'appel de Paris in der Affäre um mutmaßliche Fehlverwendungen von Mitteln des Europäischen Parlaments Pourvoi en cassation eingelegt. Zugleich bekräftigte sie ihre Absicht, bei der Präsidentschaftswahl 2027 anzutreten. Der Schritt zur Kassation ändert die Rechtslage nicht automatisch, verschiebt aber die endgültige Klärung und hält die politische Debatte in Gang.Die Cour de cassation überprüft nicht die Tatsachenfeststellung, sondern die richtige Anwendung des Rechts und Verfahrensfragen. Ein Pourvoi hebt die Nebenfolgen einer Verurteilung – etwa eine Ineligibilität – nicht von selbst auf, kann aber deren Rechtskraft verzögern. In der juristischen Diskussion wird auf ein...
Lesen 09.07.2026 10:44Nach Verurteilung in zweiter Instanz: Was der Pourvoi en cassation für Marine Le Pen bedeutet
Paris - 09.07.2026: Am 7. Juli 2026 hat die Cour d'appel de Paris Marine Le Pen in der Affäre um die Beschäftigung europäischer Parlamentsassistenten schuldig gesprochen und Sanktionen verhängt, darunter Freiheitsstrafen auf Bewährung sowie eine Unvereinbarkeits- beziehungsweise Inéligibilitésanordnung. Die Vorsitzende der Rassemblement-National-Fraktion kündigte umgehend einen Pourvoi en cassation an – das letzte reguläre Rechtsmittel in Frankreich. Damit rückt die Frage in den Vordergrund, ob und wann eine Unvereinbarkeitsfolge tatsächlich greift.Der Pourvoi en cassation richtet sich ausschließlich gegen Rechtsfehler. Die Cour de cassation prüft, ob das Recht korrekt angewandt und ausgelegt wurde; sie ermittelt keine neuen Tatsachen. Bestätigt sie das Urteil, bleibt die Verurteilung bestehen; hebt sie es auf, verweist sie den Fall in der Regel an eine andere Kammer zurück. Bis zur Entscheidung bleibt das Berufungsurteil formell wirksam, ist aber nicht endgültig im Sinne einer letzten, unanfechtbaren Entscheidung.Zentral für die politische Praxis ist die Vollstreckung: Eine rechtskräftig gewordene Inéligibilité schließt eine Kandidatur für die betreffende Dauer aus. Ein Pourvoi en cassation hat für sich genommen keine aufschiebende Wirkung. Gleichwohl können...
Lesen 08.07.2026 21:47Pourvoi vor dem Kassationsgericht: Wie sicher ist Marine Le Pens Kandidatur wirklich?
Paris - 08.07.2026: Die Vorsitzende des Rassemblement National, Marine Le Pen, hat unmittelbar nach ihrer Verurteilung durch die Cour d'appel de Paris am 7. Juli 2026 angekündigt, Pourvoi bei der Cour de cassation einzulegen. Das Berufungsgericht verhängte eine Geldstrafe und eine befristete Unwählbarkeit. Beide Punkte sind nun Gegenstand des Rechtsmittels. Aus ihrem Umfeld heißt es, Le Pen halte an der Absicht fest, für die Präsidentschaftswahl 2027 anzutreten.Die Cour de cassation entscheidet nicht erneut über den Sachverhalt, sondern prüft, ob das Berufungsurteil Rechtsfehler oder Verfahrensmängel enthält. Nach übereinstimmenden Medienberichten soll das Verfahren so terminiert werden, dass ein Spruch vor dem ersten Wahlgang 2027 vorliegt; als Orientierungsmarke wird in der Debatte spätestens April 2027 genannt. Der Kalender ist jedoch von Verfahrensschritten, Schriftsatzfristen und möglichen Eilentscheidungen abhängig.Juristisch stehen drei Hauptszenarien im Raum. Erstens: Der Pourvoi wird verworfen, das Urteil bleibt bestehen – einschließlich der Unwählbarkeit. Zweitens: Das Urteil wird wegen Rechts- oder Verfahrensfehlern aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an eine andere Berufungsinstanz verwiesen; die Folgen für die Wählbarkeit hängen dann von Umfang und...
Lesen 08.07.2026 20:09Pourvoi en cassation: Marine Le Pen setzt mit Berufung auf Eignungskampf um Präsidentschaft
Paris - 08.07.2026: Die frühere Vorsitzende des Rassemblement National, Marine Le Pen, hat am 7. Juli 2026 nach der Verurteilung durch die Cour d'appel de Paris ein Pourvoi en cassation eingereicht. Das Rechtsmittel stoppt nach französischem Verfahrensrecht vorläufig die Vollstreckung der gegen sie verhängten Sanktionen, darunter eine Freiheitsstrafe mit einer angeordneten elektronischen Überwachung und eine teils ausgesprochene Unwählbarkeitsdauer.Die Berufung vor dem Kassationsgericht ist juristisch begründet, ändert aber nichts an der Tatsache, dass das Urteil erstinstanzlich zuvor bereits erhebliche Strafen festsetzte. Die Pariser Berufungsentscheidung erniedrigte oder veränderte einzelne Strafkomponenten, bestätigte jedoch die Verurteilung in der Affäre um mutmasslich falsch deklarierte Assistenten im Europäischen Parlament. Le Pen...
Lesen 08.07.2026 17:05Pourvoi en cassation von Marine Le Pen: Ablauf und mögliche Folgen für die Präsidentschaftskandidatur 2027
Paris - 08.07.2026: Marine Le Pen hat am 7. Juli 2026 nach ihrer Verurteilung durch die Cour d'appel de Paris im Verfahren um frühere Assistenten des Rassemblement National im Europäischen Parlament pourvoi en cassation eingelegt. Dieses Rechtsmittel ist rein rechtlich-prozedural: Die Cour de cassation prüft nicht die Tatsachen, sondern ausschließlich die korrekte Anwendung und Auslegung des Rechts durch die Vorinstanzen.Im Mittelpunkt steht damit die Frage, ob das Berufungsurteil in rechtlicher und formeller Hinsicht fehlerfrei zustande kam. Die Höchstrichter können das Urteil aufheben und die Sache an eine andere Berufungskammer zurückverweisen oder die Entscheidung bestätigen. Ein neues Tatsachenverfahren findet vor der Cassation nicht statt; verhandelt werden...
Lesen 08.07.2026 14:30Nach Berufungsurteil: Marine Le Pen bekräftigt Kandidatur und kündigt Gang vor den Kassationshof an
Paris - 08.07.2026: Marine Le Pen hat einen Tag nach ihrer Verurteilung im Berufungsverfahren zur Affäre um mutmaßliche Scheinbeschäftigungen von Assistenten im Europäischen Parlament ihre Kandidatur für die Präsidentschaftswahl 2027 bekräftigt und zugleich ein Rechtsmittel vor dem Kassationshof angekündigt. „Ich spiele nicht auf Zeit“, sagte sie vor Journalistinnen und Journalisten und betonte, sie wolle den Rechtsweg vollständig ausschöpfen. Begleitet wurde sie bei einem ersten Auftritt in der Sarthe von Jordan Bardella, der an ihrer Seite Geschlossenheit signalisierte.Die Cour d'appel de Paris hatte am 7. Juli ein Strafmaß bestätigt, das nach übereinstimmenden Medienberichten im Vergleich zur ersten Instanz teilweise reduziert wurde. Gegenstand des Verfahrens sind Zahlungen...
Lesen 08.07.2026 12:08Nach Berufungsurteil: Marine Le Pen kündigt Präsidentschaftsbewerbung 2027 und Gang zur Cour de cassation an
Paris - 08.07.2026: Marine Le Pen ist am 7. Juli 2026 von der Cour d'appel de Paris im Verfahren um mutmaßlich mit EU-Mitteln finanzierte Parlamentsassistenzen schuldig gesprochen worden. In der Berufungsinstanz wurden nach übereinstimmenden Medienberichten wesentliche Teile der erstinstanzlichen Entscheidung bestätigt, einzelne Sanktionen jedoch angepasst. Le Pen bleibt demnach nach aktueller Lesart wählbar und kann 2027 erneut für das Präsidentenamt antreten. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung kündigte sie an, ein Rechtsmittel vor der Cour de cassation einzulegen.Kernpunkt der Debatte ist die Frage, wie sich ein pourvoi en cassation auf die Vollstreckung auswirkt. Juristinnen und Juristen verweisen darauf, dass die Kassation keine dritte Tatsacheninstanz ist, sondern ausschließlich...
Lesen 08.07.2026 11:04RN-Abgeordneter verteidigt Le Pen: Mit dem Pourvoi gelte wieder Unschuldsvermutung
Paris - 08.07.2026: Der RN-Abgeordnete Jean-Philippe Tanguy hat Marine Le Pen nach deren Ankündigung eines pourvoi en cassation demonstrativ den Rücken gestärkt. In einem Interview auf France Inter erklärte er, Le Pen habe „ab dem Moment, in dem sie in Kassation geht, wieder als unschuldig zu gelten“. Gemeint ist die verfassungsrechtlich verankerte Unschuldsvermutung, die in der öffentlichen Debatte häufig als politisches Signal verstanden wird, wenn ein letztinstanzliches Urteil noch aussteht.Auslöser ist das Verfahren um mutmaßlich fingierte Parlamentsassistenten im Europäischen Parlament. Nach Verurteilungen in erster Instanz und Berufung kündigte Le Pen an, den Kassationsgerichtshof anzurufen. Ein pourvoi en cassation richtet sich nicht gegen den Sachverhalt, sondern gegen mögliche Rechtsfehler des Urteils. Das Verfahren kann zu einer Bestätigung, zur Aufhebung mit oder ohne Zurückverweisung an eine andere Kammer führen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung sind bestimmte Nebenfolgen eines Urteils in der Praxis oft strittig – vollstreckbar bleibt es grundsätzlich dennoch, sofern keine aufschiebende Wirkung gewährt wird.Politisch versucht der Rassemblement National, die Dynamik seines Präsidentschaftsprojekts für 2027 zu halten. Parteichef Jordan Bardella und...
Lesen 08.07.2026 10:05Chenu: “Es gibt nichts mehr zu beschleunigen” – RN wartet auf Kassationsentscheidung nach Le Pens Kandidatur
Paris - 08.07.2026: Nach der offiziellen Erklärung Marine Le Pens, bei der Präsidentschaftswahl 2027 zu kandidieren, hat Sébastien Chenu, Vizepräsident des Rassemblement National (RN) und Abgeordneter aus dem Département Nord, den weiteren Kurs der Partei skizziert. "Es gibt nichts mehr zu beschleunigen", sagte Chenu mit Blick auf den von Le Pen angekündigten Pourvoi vor der Cour de cassation. Der RN akzeptiere den Justizkalender und warte die Entscheidung der obersten Instanz ab, während die Kampagne organisatorisch anlaufe.Auslöser ist das Urteil der Cour d'appel de Paris vom 7. Juli 2026 im Verfahren zu mutmaßlich fingierten Assistenzen im Europäischen Parlament. Eine bestätigte Verurteilung mit verhängter Inéligibilité könnte Le...
Lesen 08.07.2026 08:46Nach Berufungsurteil: Marine Le Pen bestätigt Kandidatur für die Präsidentschaftswahl 2027
Paris - 08.07.2026: Marine Le Pen, Vorsitzende des Rassemblement National (RN), ist am 7. Juli 2026 von der Cour d'appel de Paris im Verfahren zu mutmaßlich fingierten Assistenzverträgen im Europäischen Parlament verurteilt worden. Nach der Urteilsformel bleibt sie für die Präsidentschaftswahl 2027 jedoch wählbar. Am Dienstagabend bestätigte Le Pen im 20-Uhr-Journal von TF1 ihre Kandidatur und kündigte zugleich an, die Entscheidung vor dem Kassationsgericht anzufechten.Nach übereinstimmenden Berichten verhängte das Gericht neben Haftstrafen eine ergänzende Strafe der Unwählbarkeit. Die Richterinnen und Richter stellten zugleich klar, dass die rechtlichen Modalitäten dieser Nebenstrafe eine Teilnahme am Wahlprozess nicht zwingend ausschließen. In Medienberichten ist von 45 Monaten die Rede,...
Lesen 08.07.2026 07:45Das Kassationsgesuch von Marine Le Pen soll laut ihrem Anwalt nicht im Eilverfahren geprüft werden
Paris - 08.07.2026: Marine Le Pen hat nach ihrer Verurteilung in zweiter Instanz den Rechtsweg bis zur Cour de cassation angekündigt. Ein solcher pourvoi en cassation kann die Vollstreckung von Strafen aussetzen und ist in politischen Kontexten häufig entscheidend für die Frage der Wahlfähigkeit. Ihr Verteidiger erklärte, das Gesuch werde eingereicht, falle aber nicht unter die vorgesehenen Eilregelungen.Der Hintergrund der Ankündigung ist die Entscheidung der Cour d'appel de Paris vom 7. Juli 2026, in der Le Pen in der Affäre um angeblich fiktiv beschäftigte Parlamentsassistenten verurteilt wurde. Die Richter reduzierten nach Angaben der Presse die Dauer ihrer Unwählbarkeit gegenüber früheren Forderungen, verhängten aber zugleich eine Freiheitsstrafe, die unter Umständen mit elektronischer Überwachung vollstreckt werden kann. Die genaue Formulierung der Urteilsgründe bleibt rechtlich relevant.Nach französischem Recht prüft die Cour de cassation nicht den Tatsachensachverhalt neu, sondern rechtliche Fehler. Ein pourvoi kann daher die Anwendung einer Sanktion bis zur endgültigen Entscheidung aussetzen. Anwalt Rodolphe Bosselut, der Le Pen laut Medien auf LCI und in anderen Sendern vertritt, wies darauf hin, dass die Kassation regulär behandelt werde — ohne die schnellere Prozedur, die in klar umrissenen Ausnahmefällen möglich ist.Die Frage der Beschleunigung ist politisch und rechtlich bedeutsam: Bei Annahme eines Eilverfahrens könnten Entscheidungen noch vor Fristen für die Präsidentschaftswahlen 2027 fallen; ohne Eilprüfung ist mit längeren Verfahrenszeiten zu rechnen. Staatsrechtler und Prozessbeobachter erinnern daran, dass die Kassation oft Monate, teils länger dauert, je nach Umfang der Verfahrensakten und Terminkalender der Kammer.Politisch erlaubt das...
Lesen 08.07.2026 05:05Nach Berufungsurteil: Le Pen kündigt Pourvoi en cassation in Assistentenaffäre an
Paris - 08.07.2026: Die Parteispitze des Rassemblement National treibt den Rechtsstreit um mutmaßlich zweckwidrig verwendete Mittel des Europäischen Parlaments in die nächste Instanz. Einen Tag nach dem Berufungsurteil der Cour d'appel in Paris kündigte Marine Le Pens Anwalt Rodolphe Bosselut an, ein Pourvoi en cassation einzulegen. Ziel sei es, die rechtliche Anwendbarkeit der vom Berufungsgericht herangezogenen Deliktsbestände überprüfen zu lassen. In dem langjährigen Verfahren geht es um den Vorwurf, dass Parlamentsgelder für parteiinterne Aufgaben eingesetzt worden seien.Im französischen Kassationsverfahren prüft die Cour de cassation ausschließlich die korrekte Anwendung des Rechts, nicht jedoch neue Tatsachen. Ein Erfolg ist daher an enge Voraussetzungen gebunden: Das höchste Gericht...
Lesen 08.07.2026 04:46Le Pen reicht Kassationsbeschwerde ein – was das für ihre Präsidentschaftsambitionen 2027 bedeutet
Paris - 08.07.2026: Die Vorsitzende der Abgeordnetenfraktion des Rassemblement national, Marine Le Pen, hat unmittelbar nach der Verurteilung durch die Cour d'appel de Paris am 7. Juli 2026 angekündigt, ein pourvoi en cassation (Kassationsbeschwerde) einzulegen. Die Berufungskammer bestätigte in der Sache um angebliche Fehlverwendungen von Mitteln des Europäischen Parlaments gegen frühere FN-/RN‑Mitarbeiter mehrere Verurteilungen, verhängte jedoch eine andere Zusammensetzung der Strafen als das erstinstanzliche Gericht.Der juristische Kern der politischen Debatte betrifft die Frage der exécution provisoire: Bei der ersten Instanz war Le Pen eine fünfjährige Unwählbarkeitsstrafe mit sofortiger Vollstreckung auferlegt worden. In der Berufungsentscheidung vom 7. Juli wurde die Unwählbarkeitsdauer modifiziert und, nach diversen Medienberichten,...
Lesen 08.07.2026 04:05Marine Le Pen verurteilt, kündigt Pourvoi an und hält an Präsidentschaftskandidatur 2027 fest
Paris - 08.07.2026: Die Cour d'appel de Paris hat am 7. Juli 2026 Marine Le Pen im Verfahren um die Besetzung von Assistenten im Europäischen Parlament wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel und Beihilfe schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte insgesamt drei Jahre Haft, davon ein Jahr uneingeschränkt, das durch ein elektronisches Präventionsmittel (Hausarrest mit Überwachungsarmband) vollziehbar ist, sowie eine Geldstrafe und eine Teilstrafe der Unelegibilität von 45 Monaten, wovon 30 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden. Paris - 08.07.2026: Damit reduzierte das Berufungsgericht die ursprünglich in erster Instanz verhängte sofort vollziehbare Sperre, was juristisch und politisch weitreichende Folgen hat: Nach der Neuregelung der Strafauswirkungen bleibt Le Pen formal mögliches Wahlbewerberin für die Präsidentschaftswahl 2027, solange die Unelegibilität nicht (voll) wirksam ist. Die Reduktion beruht nach den Urteilsgründen auf Erwägungen zur Freiheit der Kandidaturen und zum Grundsatz des souveränen Wählerentscheids. Paris - 08.07.2026: Noch am Abend des Urteils erklärte Le Pen auf einem TF1-Auftritt, sie werde sich in Kassation begeben und zugleich ihre Kandidatur für 2027 bestätigen. Ein Pourvoi en cassation prüft keine neuen...
Lesen 08.07.2026 03:46Marine Le Pen bekräftigt Präsidentschaftsbewerbung und geht nach Berufungsurteil in Kassation
Paris - 08.07.2026: Marine Le Pen hat nach dem Berufungsurteil im Pariser Justizpalast ihre Präsidentschaftsbewerbung für 2027 bekräftigt und zugleich einen Pourvoi en cassation angekündigt. Die Fraktionschefin des Rassemblement National sprach am Abend in der Nachrichtensendung von TF1 von einem „rechtsfehlerhaften“ Urteil und verwies darauf, dass die Kassation allein Rechtsfragen prüft. Aus Justizkreisen hieß es, die in zweiter Instanz teils reduzierte Unwählbarkeit bleibe vorerst bestehen; zugleich könne ein Kassationsantrag in bestimmten Konstellationen die Vollstreckung einzelner Auflagen aussetzen.Das Berufungsgericht hatte laut Mitteilungen den Zeitraum der politischen Sperre verkürzt, aber Elemente einer zuvor verhängten Haftstrafe bestätigt, deren Vollzug unter Hausarrest mit elektronischer Fußfessel vorgesehen ist. Le Pen argumentierte, der Rechtsweg zur Cour de cassation könne klären, ob die rechtliche Begründung des Urteils Bestand hat und inwieweit Vollzugsentscheidungen bis dahin ruhen. Rechtsexperten verweisen darauf, dass die Kassation keine neue Beweisaufnahme zulässt und vor allem die korrekte Anwendung des Rechts kontrolliert. Ein abschließender Entscheid kann mehrere Monate dauern.Politisch ordnet der Schritt die Debatte innerhalb des Rassemblement National neu. Parteichef Jordan Bardella galt Beobachtern als...
Lesen 08.07.2026 02:25Mit Kassationsantrag zur Wahlkampfführung: Marine Le Pen bekräftigt Präsidentschaftsambition
Paris - 08.07.2026: Marine Le Pen hat nach dem Urteil der Cour d'appel de Paris erklärt, sie werde trotz der Entscheidung als Kandidatin des Rassemblement national (RN) für die Präsidentschaftswahl 2027 antreten und gleichzeitig Pourvoi en cassation einlegen. Das Berufungsgericht hatte sie in der Affäre um als Parlamentsassistenten deklarierte Mitarbeiter des früheren Front National schuldig gesprochen. Unabhängig von der genauen Strafhöhe ist damit die Schuld in zweiter Instanz festgestellt – ein politisch wie rechtlich bedeutender Schritt.Mit dem Kassationsantrag verfolgt Le Pen einen doppelten Zweck: Zum einen kann ein Pourvoi die Vollstreckung bestimmter Maßnahmen bis zur höchstrichterlichen Entscheidung hemmen; zum anderen verschafft die Anrufung der Cour...
Lesen 08.07.2026 02:24Nach Berufungsurteil: Marine Le Pen kündigt Kandidatur 2027 an und zieht vor Kassationsgericht
Paris - 08.07.2026: Die Cour d'appel de Paris hat am 7. Juli 2026 die Verurteilung von Marine Le Pen in der Affäre um Mittel des Europäischen Parlaments bestätigt. Der Fall betrifft die Jahre 2004 bis 2016 und die Beschäftigung von Assistentinnen und Assistenten. In den Berichten ist von einer Freiheitsstrafe mit elektronischer Überwachung sowie finanziellen Auflagen die Rede; zur genauen Tragweite einzelner Nebenfolgen gibt es abweichende Darstellungen. Fest steht: Die Entscheidung verschärft den juristischen Druck auf die langjährige Führungspersönlichkeit des Rassemblement National.Nur Stunden nach dem Urteil trat Le Pen im 20-Uhr-Journal von TF1 auf. Dort erklärte sie, 2027 für das Präsidentenamt zu kandidieren und umgehend...
Lesen 08.07.2026 02:05Marine Le Pen legt Kassationsbeschwerde ein und bekräftigt Kandidatur für 2027
Paris - 08.07.2026: Marine Le Pen hat am Abend des 7. Juli 2026 im Abendjournal von TF1 mitgeteilt, gegen ihre Verurteilung in der Affäre um mutmaßlich fiktive Assistenten des Europäischen Parlaments Kassation einzulegen. Zugleich bekräftigte die Chefin des Rassemblement national (RN), bei der Präsidentschaftswahl 2027 anzutreten. Die Cour d’appel de Paris hatte sie zuvor in zweiter Instanz schuldig gesprochen. Le Pen erklärte, sie habe „saubere Hände“ und vertraue auf die Rechtsmittelinstanzen, um ihre Unschuld feststellen zu lassen.Nach übereinstimmenden Medienberichten umfasst das Urteil Freiheitsstrafen auf Bewährung, Geldbußen und Anteile einer Inéligibilité. Angaben zur genauen Dauer und zu einzelnen Modalitäten differieren je nach Quelle. Grundsätzlich entfaltet ein...
Lesen 08.07.2026 01:45Le Pen in zweiter Instanz verurteilt: Was das Urteil für die Präsidentschaft 2027 bedeutet
Paris - 08.07.2026: Das Pariser Berufungsgericht hat am 7. Juli 2026 Marine Le Pen im Fall der angeblich missbräuchlichen Beschäftigung von EU-Parlamentsassistenten schuldig gesprochen. Das Urteil reduziert die Dauer der Unvereinbarkeit im Vergleich zur ersten Instanz, bestätigt jedoch eine Freiheitsstrafe, die teilweise unter Hausarrest mit elektronischer Überwachung vollstreckt werden soll. Le Pen kündigte am Abend an, vor die Cour de cassation zu ziehen und ungeachtet des Urteils ihre Präsidentschaftskandidatur 2027 aufrechtzuerhalten.Nach übereinstimmenden Medienberichten sieht das Berufungsurteil eine dreijährige Freiheitsstrafe vor, davon ein Jahr unter elektronischer Überwachung, sowie insgesamt 45 Monate Unvereinbarkeit mit öffentlichen Ämtern, von denen 30 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden. Juristische Kommentierungen verweisen...
Lesen 07.07.2026 20:24Affäre um Parlamentsassistenten: RN-Sprecher Julien Odoul legt Kassationsbeschwerde ein
Paris - 07.07.2026: Der Abgeordnete und Sprecher des Rassemblement National (RN), Julien Odoul, hat am Dienstag beim Kassationsgerichtshof (Cour de cassation) Beschwerde gegen das jüngste Berufungsurteil in der Affäre um Parlamentsassistenten eingelegt. Die Cour d'appel de Paris hatte ihn wegen Hehlerei im Zusammenhang mit der Veruntreuung öffentlicher Mittel schuldig gesprochen. Odoul bestreitet die rechtliche Würdigung und will die Anwendung des materiellen Rechts sowie Verfahrensfragen überprüfen lassen. In erster Instanz war Odoul bereits verurteilt worden; die Berufungsrichter bestätigten nun eine Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie ein Jahr Entzug des passiven Wahlrechts. Während gegen einige Mitangeklagte teils deutlich strengere Sanktionen verhängt wurden, fiel das Strafmaß für Odoul im unteren Bereich aus. Politisch steht damit die Frage im Raum, ob und wann das Urteil Mandatsfolgen auslöst. Solange das Kassationsverfahren läuft, hat die Verurteilung in der Regel keine unmittelbare Ausschlusswirkung, sofern keine gesonderten Vollstreckungsanordnungen bestehen. Der Fall ist Teil eines langjährigen Komplexes, der mutmaßliche Schein- oder Fehlverwendungen von Abgeordnetenmitteln des Europäischen Parlaments zwischen 2004 und 2016 betrifft. Im Kern geht es um die Abgrenzung...
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