RN-Abgeordneter verteidigt Le Pen: Mit dem Pourvoi gelte wieder Unschuldsvermutung
Paris - 08.07.2026: Der RN-Abgeordnete Jean-Philippe Tanguy hat Marine Le Pen nach deren Ankündigung eines pourvoi en cassation demonstrativ den Rücken gestärkt. In einem Interview auf France Inter erklärte er, Le Pen habe „ab dem Moment, in dem sie in Kassation geht, wieder als unschuldig zu gelten“. Gemeint ist die verfassungsrechtlich verankerte Unschuldsvermutung, die in der öffentlichen Debatte häufig als politisches Signal verstanden wird, wenn ein letztinstanzliches Urteil noch aussteht.Auslöser ist das Verfahren um mutmaßlich fingierte Parlamentsassistenten im Europäischen Parlament. Nach Verurteilungen in erster Instanz und Berufung kündigte Le Pen an, den Kassationsgerichtshof anzurufen. Ein pourvoi en cassation richtet sich nicht gegen den Sachverhalt, sondern gegen mögliche Rechtsfehler des Urteils. Das Verfahren kann zu einer Bestätigung, zur Aufhebung mit oder ohne Zurückverweisung an eine andere Kammer führen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung sind bestimmte Nebenfolgen eines Urteils in der Praxis oft strittig – vollstreckbar bleibt es grundsätzlich dennoch, sofern keine aufschiebende Wirkung gewährt wird.Politisch versucht der Rassemblement National, die Dynamik seines Präsidentschaftsprojekts für 2027 zu halten. Parteichef Jordan Bardella und Verbündete wie Tanguy verweisen auf den Wählerauftrag und sprechen von einer „Rückkehr zur Unschuldsvermutung“ im Sinne der öffentlichen Wahrnehmung. Gegner sehen darin eine Strategie, juristische Belastungen in eine Mobilisierungserzählung zu drehen und die Diskussion weg von den Urteilsgründen hin zur Legitimität der Kandidatur zu verlagern.Rechtsexperten betonen, dass die Kassation keine dritte Tatsacheninstanz ist. Geprüft werden Auslegung und Anwendung des Rechts, etwa die Begründungspflichten des Berufungsgerichts oder Verfahrensgarantien. Eine Bestätigung durch...
Lesen 08.07.2026 06:46Trotz Verurteilung: Marine Le Pen erklärt Kandidatur für 2027 und legt Kassationsbeschwerde ein
Paris - 08.07.2026: Marine Le Pen hat am 7. Juli 2026 kurz nach der Entscheidung des Pariser Berufungsgerichts ihre Kandidatur für die Präsidentschaftswahl 2027 erklärt und zugleich Beschwerde beim Kassationsgericht (Cour de cassation) eingereicht. In der Berufung wurde die Vorsitzende des Rassemblement National wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel im Zusammenhang mit der Beschäftigung parlamentarischer Assistenten im Europäischen Parlament schuldig gesprochen.Das Strafmaß beläuft sich in der Berufungsinstanz auf drei Jahre Freiheitsstrafe, davon ein Jahr zur Vollstreckung, die nach Auffassung der Kammer mittels elektronischer Überwachung zu Hause verbüßt werden kann. Zugleich wurde eine Unwählbarkeit verhängt, deren Dauer im Vergleich zur Vorinstanz reduziert und in Teilen zur Bewährung ausgesetzt...
Lesen 08.07.2026 06:24Urteil gegen Marine Le Pen entfacht Streit über Grenzen richterlicher Eingriffe in die Politik
Paris - 08.07.2026: Das Berufungsgericht in Paris hat am 7. Juli 2026 im Verfahren um mutmaßlich fiktive Assistentenstellen im Europäischen Parlament gegen Marine Le Pen und weitere führende Köpfe des Rassemblement National (RN) ein Urteil verkündet. Die Richter bestätigten zentrale Feststellungen der Vorinstanz und verhängten teils Haftstrafen sowie finanzielle und organisatorische Auflagen für die Partei. Für Le Pen sieht das Urteil eine mehrjährige Gesamtstrafe vor, darunter eine Phase mit elektronischer Überwachung; hinzu kommt eine zeitlich begrenzte Sperre der Wählbarkeit. Die Verteidigung kündigte umgehend Rechtsmittel an, darunter einen möglichen Antrag bei der Cour de cassation.Juristisch dreht sich der Fall um die Frage, ob EU-Gelder zweckwidrig für...
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