Tag & Nacht

Als ein in Biarritz (Pyrénées-Atlantiques) wohnender Autobesitzer aus dem Urlaub zurückkehrte, musste er feststellen, dass sein Fahrzeug abgeschleppt und anschliessend verschrottet wurde. Wie kann man verhindern, dass einem so etwas passiert?

Diese Art von Missgeschick passiert vielen Menschen, wenn sie aus dem Urlaub zurückkehren. Das Auto, das vor dem Urlaub brav auf einem Parkplatz abgestellt wurde, ist nicht mehr auffindbar. Ein Autobesitzer aus Biarritz musste diese bittere Erfahrung machen. Im November 2023 hat der Baske sein Auto auf einem kostenlosen Parkplatz in den Straßen von Biarritz (Departement Pyrénées-Atlantiques) abgestellt. Als er Anfang Januar 2024 zurückkehrte, war das Fahrzeug abgeschleppt worden und anschließend zerstört, wie die Tageszeitung Sud-Ouest berichtet. Zum Leidwesen seines Besitzers, der das Auto vor allem für den Weg zur Arbeit nutzte.

Was sagt das Gesetz zu diesem Thema? In der Praxis können mehrere Verstöße dazu führen, dass ein Fahrzeug abgeschleppt wird. So legt die französische Straßenverkehrsordnung fest, dass ein Fahrzeug nicht länger als sieben Tage am selben Ort bleiben darf (Artikel R417-12). In einigen Städten kann dieser Zeitraum auf 24 Stunden verkürzt werden. Ein Autofahrer muss mit einem Bußgeld von 35 EUR (ohne Abschleppkosten) rechnen, wenn er sein Fahrzeug „störend parkt“.

Automatisiertes System
Viele Autofahrer fühlen sich angesichts eines neu-eingeführten Systems hilflos. Das liegt an einer digitalisierten nationalen Plattform für die Verwaltung von angeschleppten Fahrzeugen. Das nationale Informationssystem für Abschleppungen („SI Fourrières“) wurde 2021 ins Leben gerufen und dient als Rahmen und Grundlage für die Entfernung von Fahrzeugen. In der Praxis wird ein Polizist vor Ort die Entfernung eines Fahrzeugs anordnen, indem er eine Reihe von Informationen auf dieser Plattform eingibt: Zustand des Fahrzeugs, Kennzeichen, etc. . Und anschliessend läuft alles automatisch ab. Der Eigentümer des Fahrzeugs wird per Einschreiben benachrichtigt.

Und genau hier liegt das Problem. Wenn sich der Fahrzeugbesitzer nicht innerhalb von 10 bis 15 Tagen nach dem Datum, an dem sein Auto abgeschleppt wurde, bei den Behörden meldet, wird es wahrscheinlich verschrottet oder (je nach Wert) verkauft. Diese Regelung ist sehr restriktiv, zumal viele Gemeinden in den letzten Jahren schlecht geparkten Fahrzeugen aggressiv den Kampf angesagt haben.

Was kann man tun, damit das Auto nicht verschrottet wird?
Um zu verhindern, dass ein Fahrzeug abgeschleppt wird, sollte man mehrere Dinge beachten:

  1. Vorausschauend handeln! Wenn man längere Zeit nicht zu Hause ist, sollte man einem Bekannten oder vertrauenswürdigen Nachbarn einen Ersatzschlüssel hinterlassen, damit dieser das Fahrzeug bei bedarf wegfahren kann.
  2. Bevorzugen Sie öffentliche oder private Langzeitparkplätze.
  3. Ein von den Behörden eingerichteter Online-Dienst ermöglicht es, aus der Ferne zu erfahren, ob das Fahrzeug abgeschleppt wurde. Man muss lediglich sein Kennzeichen eingeben. Allerdings sind noch nicht alle Abschleppdienste in Frankreich an diese Plattform angeschlossen. Dann muss man sich an die nächstgelegene Polizei- oder Gendarmeriedienststelle in dem Gebiet wenden, in dem man sein Fahrzeug abgestellt hat.

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