Tag & Nacht

Fünf Verbände und Nichtregierungsorganisationen haben am Donnerstag, dem 11. April, Beschwerde bei den Vereinten Nationen eingereicht, um gegen die Praxis des „Racial Profiling“ in Frankreich vorzugehen, wie France Inter berichtet. Amnesty International, Human Rights Watch, Maison communautaire pour un développement solidaire, Pazapas Belleville und Reaji haben sich an den Ausschuss der Vereinten Nationen zur Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) gewandt.

In ihrer Beschwerde werfen sie Frankreich vor, gegen das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung zu verstoßen, das Frankreich 1971 unterzeichnet hat. Sie fordern, dass diese Verstöße anerkannt und dringend notwendige Maßnahmen ergriffen werden, um rassische Diskriminierungen effektiv zu beseitigen.

Konkreter Handlungsbedarf

Diese Initiative folgt auf eine Entscheidung des französischen Staatsrats vom letzten Oktober, der diskriminierende Personenkontrollen feststellte, ohne diese Praxis als „systemisch“ zu bezeichnen. Da alle Rechtsmittel innerhalb des französischen Rechtssystems ausgeschöpft sind, wenden sich die Beschwerdeführer nun an eine internationale Organisation.

Die Beschwerde basiert auf den Aussagen von 38 Personen, die behaupten, Opfer von diskriminierenden Kontrollen geworden zu sein, und hebt die fehlende Nachverfolgbarkeit hervor, die eine effektive Schutzmaßnahme für die Betroffenen verhindert.

Internationale Bedenken

Nach den Unruhen, die auf den Tod von Nahel Merzouk in Nanterre folgten, äußerte der CERD „tiefe Besorgnis“ über die fortgesetzte Praxis des Racial Profiling und den „übermäßigen Einsatz von Gewalt“ durch die Strafverfolgungsbehörden. Frankreich wies diese Vorwürfe zurück und bezeichnete die Aussagen des CERD als „übertrieben“ und „unbegründet“.

Mögliche Auswirkungen einer UN-Verurteilung

Obwohl eine Verurteilung durch die UNO keine zwingenden Folgen hätte, wäre sie laut Myriame Matari, einer Anwältin, die drei der Beschwerdeführer vertritt, dennoch bedeutsam. Sie würde bedeuten, dass ein internationales Gremium Frankreichs Maßnahmen überwacht und fordert, dass das Land seinen internationalen Verpflichtungen nachkommt.

Die Entscheidung der UNO wird erst in einigen Jahren erwartet, nachdem Frankreich die Möglichkeit hatte, seine Argumente vorzubringen. Diese Beschwerde beleuchtet die anhaltende Debatte über Racial Profiling und rassische Diskriminierung in Frankreich und stellt die Einhaltung internationaler Verpflichtungen zur Beseitigung von Rassendiskriminierung in Frage.


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