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Die Verordnung der Stadtverwaltung richtet sich gegen „Gruppen von Personen, die häufig unter Alkoholeinfluss stehen“ und die „sich öffentliche Räume und Einrichtungen wie Gehwege und Bänke aneignen“ und so den Fußgängerverkehr in der Stadt stören.

Die Stadt Angoulême (Charente) hat am Dienstag, dem 11. Juli, einen Stadterlass veröffentlicht, der es allen Personen zu verbietet, längere Zeit auf den Straßen der Gemeinde zu sitzen, zu liegen oder zu stehen. Dies berichtet der Sender Franceinfo, der den Erlass „zur Regelung der missbräuchlichen Besetzung von öffentlichen Räumen“ eingesehen hat.

„Verboten ist jede missbräuchliche und längere Besetzung von Straßen und anderen öffentlichen Räumen“, heißt es in dem Erlass, d. h. durch Personen, die „in Gruppen, die sich wenig bewegen und Belästigungen (Lärm, Beschädigungen, Drohungen) verursachen, die die Ruhe der Passanten oder der Anwohner stören“. Verboten ist außerdem „das Sitzen oder Liegen, wenn es den Fußgängerverkehr und den Zugang zu Gebäuden, die an öffentliche Straßen angrenzen, behindert, sowie das Stehen, wenn es offensichtlich den Personenverkehr, die Bequemlichkeit des Durchgangs und die Sicherheit auf öffentlichen Straßen und Plätzen beeinträchtigt“.

Der Gemeindeerlass, der vom stellvertretenden Bürgermeister, Jean-Philippe Pousset, unterzeichnet wurde, bezieht sich auf „die übliche Anwesenheit von unbeweglichen oder wenig beweglichen Gruppen von Individuen, mit oder ohne Tiere, die ein störendes, provozierendes oder behinderndes Verhalten an bestimmten Straßen, Plätzen, öffentlichen Plätzen und Privatwegen, die für den öffentlichen Verkehr geöffnet sind, zeigen“. Die Stadtverwaltung spricht von Gruppen, die „häufig unter Alkoholeinfluss“ stehen und „sich öffentliche Räume und Einrichtungen wie Gehwege und Bänke aneignen“, und argumentiert mit der „Bewegungsfreiheit der Fußgänger“.

Für den stellvertretenden Bürgermeister Jean-Philippe Pousset ist das Ziel des Erlasses klar: „Es ist ein Erlass, der die Nutzung des öffentlichen Raums verwaltet“, erklärte er gegenüber France Bleu La Rochelle. Er zielt auf Randgruppen ab, die zahlreiche Verstöße begehen: „Sie trinken in der Öffentlichkeit, obwohl es einen Anti-Alkohol-Erlass gibt, sie sind oft mit Hunden unterwegs und sond gewalttätig“.

Der stellvertretende Bürgermeister weist darauf hin, dass die Stadt „zahlreiche Beschwerden von Anwohnern und Geschäftsleuten bei der Stadtverwaltung und der Stadtpolizei über die von diesen Personengruppen verursachten Belästigungen (Lärm, Ruhestörungen, Verschmutzungen, Beleidigungen und Schlägereien usw.)“ erhalten habe.

Dieser Erlass ist vorläufig und gilt für ein Jahr. Von November bis März von 10 bis 21 Uhr und in der Zeit von April bis Oktober von 10 bis 2 Uhr. Betroffen sind „die Umgebung von Gebäuden und Geschäften in Betrieb sowie öffentliche Räume wie Plätze, Gärten, Höfe und alle für den öffentlichen Verkehr zugänglichen Orte“, die sich im Umkreis des Stadtzentrums, des Bahnhofs, des Rathauses oder auch der Kirche Saint-Martial befinden.

Jeder, der sich nicht an diesen Erlass hält, wird mit einem Bußgeld von 35 Euro, das im Wiederholungsfall auf 150 Euro erhöht werden kann, bestraft.


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