Tag & Nacht

Die Regierung wollte die Schulferien nicht antasten, um die fünfte Welle von Covid-19 zu bekämpfen. Viele Eltern sind jedoch versucht, ihren Kindern kurz vor Weihnachten „Ferien à la carte“ zu verordnen. Diese Praxis ist allerdings gesetzlich verboten.

Die Regierung wollte die Schulferien nicht antasten. Eine Vorverlegung kommt nicht in Frage. In Frankreich werden die Schüler also bis zum 18. Dezember dieses Jahres Unterricht haben.

Auf Seiten der Eltern ist die Versuchung groß, die Kinder aus den Schulen zu nehmen und in die Ferien zu fahren. Das ist ganz und gar nicht nach dem Geschmack des Bildungsministeriums: „Für mich ist es sehr wichtig, dass die Kinder in die Schule gehen, sie sind keine Anpassungsvariable. Man darf in unserer Gesellschaft nicht alle daran gewöhnen, dass die Schule etwas ist, wo man nac Belieben hingeht oder nicht hingeht“, sagte Bildungsminister Jean-Michel Blanquer am Dienstag, 7. Dezember, gegenüber dem Sender RTL.

Was sagt das Gesetz dazu? Seine Kinder ohne triftigen Grund aus der Schule zu nehmen, ist im französischen Recht nicht vorgesehen: Das Gesetz ist bei Kindern zwischen 3 und 16 Jahren sehr genau. Es erlaubt ihr Fernbleiben nur in seltenen Fällen: Krankheit, Familientreffen (Hochzeit oder Beerdigung), Transportprobleme….. „Die regelmäßige Teilnahme am Pflichtunterricht, der in ihrem Stundenplan vorgesehen ist, gehört zu den Pflichten der Schüler“, stellt das Bildungsministerium außerdem auf seiner Website fest.

Die Praxis der „Ferien à la carte“ ist gesetzlich verboten. „Wenn ein Kind vorübergehend nicht am Unterricht teilnimmt, müssen die verantwortlichen Personen dem Direktor oder der Direktorin der Schule unverzüglich die Gründe für das Fehlen mitteilen“, so das Bildungsministerium.

Für Eltern, die sich darüber hinweg setzen kann es teuer werden: Ihnen droht ein Bußgeld von 135 Euro. Wenn die Abwesenheit des Kindes seine Erziehung „gefährdet“, kann die Strafe als „letztes Mittel“ sogar bis zu zwei Jahren Gefängnis und 30.000 Euro Geldstrafe betragen.


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