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Es „gibt keinen ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ des im April veröffentlichten Dekrets, das der Polizei die Verwendung von Drohnen erlaubt, so der Richter.

Der Richter für einstweilige Verfügungen des Staatsrats hat am Mittwoch den Einsatz von mit Kameras ausgestatteten Drohnen durch die Ordnungskräfte genehmigt. In seinem Beschluss stellte er fest, dass es „keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ des im April veröffentlichten Dekrets gibt, das der Polizei den Einsatz solcher Drohnen erlaubt.

Das höchste französische Verwaltungsgericht war von der Vereinigung zur Verteidigung der verfassungsmäßigen Freiheiten (Adelico) mit einer einstweiligen Verfügung befasst worden, in der es aufgefordert wurde, das Dekret, auf dessen Grundlage Präfekten unter anderem den Überflug von Demonstrationszügen am 1. Mai genehmigt hatten, im Eilverfahren auszusetzen.

Der Staatsrat entschied in seinem Beschluss: „Es gibt keinen ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Dekrets angesichts der Garantien, die der durch das Gesetz und das Dekret festgelegte Rechtsrahmen hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen an den Schutz des Privatlebens und der persönlichen Daten bietet, die sich aus dem französischen und europäischen Recht ergeben.“

Das höchste Verwaltungsgericht in einer einstweiligen Verfügung über ein Dekret vom 19. April, das den Einsatz dieser kleinen, ferngesteuerten Fluggeräte erlaubt.

Adelico und die beteiligten Organisationen – die Menschenrechtsliga, die Richtergewerkschaft, die französische Anwaltsgewerkschaft, die Union syndicale Solidaires und der Verein La Quadrature du Net – hatten in einer fast dreistündigen Anhörung vor dem Staatsrat eine „exzessive“ Regelung angeprangert.

Es ermöglicht ihrer Meinung nach eine massenhafte „Überwachung“ und „Sammlung sensibler Daten“ und führt zu „erheblichen Beeinträchtigungen“ des Rechts auf Achtung des Privatlebens, des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten, der Bewegungsfreiheit und der Demonstrationsfreiheit.

Der Richter für einstweilige Verfügungen des Staatsrats erinnerte daran, dass der Einsatz von Drohnen „weiterhin der Kontrolle des Verwaltungsrichters unterliegt, der auch in dringenden Fällen angerufen werden kann“. „Das Gesetz und das Dekret schreiben vor, dass die Öffentlichkeit im Falle des Einsatzes solcher Geräte informiert werden muss, was notwendigerweise auch die Information der Personen, die gefilmt werden könnten, einschließt“, betonte er.

Hauptsache-Entscheidung „in den nächsten Monaten“.
Der Staatsrat lehnte den Antrag auf Aussetzung des Dekrets im Eilverfahren zwar ab, wies jedoch darauf hin, dass er „in den nächsten Monaten“ über die Rechtmäßigkeit des Dekrets „in der Sache“ entscheiden werde.

Das umstrittene Dekret erlaubt Polizisten, Gendarmen, Zollbeamten und Militärs in bestimmten Fällen den Einsatz von Drohnen zur „Prävention von Angriffen auf die Sicherheit von Personen und Gütern an besonders gefährdeten Orten“ oder zur „Sicherheit von Versammlungen“ auf öffentlichen Straßen.

Die Ordnungskräfte können diese kleinen ferngesteuerten Überwachungsgeräte auch zur „Verhütung von Terroranschlägen“, „Regulierung der Verkehrsströme“, „Überwachung der Grenzen zur Bekämpfung des illegalen Grenzübertritts“ und „Rettung von Personen“ einsetzen.


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