Tag & Nacht

Der Fall betraf die Einkesselung von einem Dutzend Personen durch die Polizei in Lyon während einer Demonstration im Jahr 20210 gegen eine geplante Rentenreform.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilte Frankreich am Donnerstag, dem 8. Februar, wegen einer Einkesselung durch die Polizei ohne Rechtsgrundlage bei einer Demonstration im Jahr 2010 in Lyon. Das europäische Gericht ist der Ansicht, dass die Beschwerdeführer damals Opfer von Verletzungen der Bewegungs-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit geworden sind.

Der Einsatz eines Polizeikessels hatte zum Zeitpunkt des Vorfalls vor fast 14 Jahren keinen gesetzlichen Rahmen, so der EGMR. Das Innenministerium hat seitdem im Dezember 2021 ein neues nationales Schema zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung veröffentlicht, das einen gesetzlichen Rahmen für diese Technik vorgibt.

Der Fall betrifft die Einkesselung der Beschwerdeführer, ein Dutzend Personen, für mehrere Stunden durch die Polizei auf dem Place Bellecour in Lyon am 21. Oktober 2010 während einer Demonstration gegen einen Gesetzesentwurf zur Rentenreform.

„Jede Maßnahme, die die durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierten Freiheiten der Freizügigkeit, der Meinungsäußerung und der friedlichen Versammlung einschränkt, muss gesetzlich vorgesehen sein“, sagte der EGMR in seiner Erklärung. Der Gerichtshof „stellt fest, dass der Einsatz der Technik der Einkesselung durch die Ordnungskräfte zum Zeitpunkt der Ereignisse nicht gesetzlich vorgesehen war“ und stellt folglich mehrere Verletzungen der Menschenrechtskonvention fest, darunter auch solche, die sich auf die Bewegungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit beziehen.

Der Anwalt der Kläger, Patrice Spinosi, begrüßte das Urteil als „einen Sieg des Prinzips, der zeigt, dass die Anwendung der Praxis der Einkesselung (…) in Frankreich vor dem Inkrafttreten des nationalen Gesetzes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Dezember 2021 unzulässig war“.


Du möchtest immer die neuesten Nachrichten aus Frankreich?
Abonniere einfach den Newsletter unserer Chefredaktion!