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Die französische Justiz hat einen internationalen Haftbefehl gegen Baschar al-Assad erlassen, wie am Mittwoch bekannt wurde. Dem syrischen Präsidenten wird die Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit den im Sommer 2013 in Syrien verübten Chemieangriffen vorgeworfen.

Baschar al-Assad im Visier der französischen Justiz. Die Kläger gaben am Mittwoch, dem 15. November, bekannt, dass am Dienstag ein internationaler Haftbefehl gegen den syrischen Präsidenten ausgestellt wurde, der der Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit den Chemieangriffen in Syrien im Sommer 2013 beschuldigt wird.

Eine französische Justizquelle bestätigte die Ausstellung von vier Haftbefehlen wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zu Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit den Sarin-Gas-Angriffen, bei denen laut US-Geheimdienst am 21. August 2013 unter anderem in Ost-Ghouta mehr als 1.000 Menschen getötet worden waren.

Die Haftbefehle richten sich auch gegen Baschar al-Assads gefürchteten Bruder Maher, de facto Chef der Vierten Division – einer Eliteeinheit der syrischen Armee -, sowie gegen die Generäle Ghassan Abbas und Bassam al-Hassan.

Untersuchungsrichter der Abteilung für Verbrechen gegen die Menschlichkeit des Pariser Gerichtshofs untersuchen seit April 2021 diese Chemiewaffenangriffe, die 2013 in Syrien verübt und dem Regime von Baschar al-Assad angelastet werden.

Die Ermittlungen waren nach einer Zivilklage durch das Syrische Zentrum für Medien und Meinungsfreiheit (SCM), die Open Society Justice Initiative (OSJI) und das Syrian Archive eingeleitet worden.

Die Ermittlungen, die im Rahmen der „extraterritorialen Zuständigkeit“ der französischen Justiz durchgeführt wurden, beziehen sich auch auf die Angriffe, die in der Nacht vom 4. auf den 5. August in Adra und Douma verübt wurden und 450 Verletzte verursachten.

„Diese Entscheidung stellt einen historischen juristischen Präzedenzfall dar. Sie ist ein weiterer Sieg für die Opfer, ihre Familien und die Überlebenden sowie ein Schritt in Richtung Gerechtigkeit und dauerhaften Frieden in Syrien“, reagierte Mazen Darwish, Gründer und Generaldirektor des Syrischen Zentrums für Medien und Meinungsfreiheit (SCM), in einer Stellungnahme.

Er erinnerte daran, dass der Klage „Zeugenaussagen aus erster Hand von zahlreichen Opfern“, eine „gründliche Analyse der syrischen militärischen Befehlskette“ sowie „Hunderte von Dokumenten, darunter Fotos und Videos“ beigefügt waren.

Das syrische Regime ist Ziel mehrerer Klagen, die in Europa, insbesondere auch in Deutschland, angestrengt wurden.

In Frankreich findet vom 21. bis 24. Mai 2024 in Paris der erste Prozess gegen Verantwortliche des syrischen Regimes statt: Drei hochrangige Vertreter des Regimes von Baschar al-Assad werden wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen sowie für den Tod von zwei französisch-syrischen Staatsbürgern, Mazzen Dabbagh und seinem Sohn Patrick, vor Gericht gestellt.

In einem anderen Verfahren, das die Bombardierung in Deraa im Jahr 2017 betrifft, wurden im Oktober Haftbefehle gegen vier ehemalige hochrangige Mitglieder der syrischen Armee ausgestellt.

Der 2011 ausgebrochene Konflikt in Syrien hat mehr als eine halbe Million Menschenleben gefordert und das Land zersplittert.


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