Tag & Nacht

Der Präsident der Republik hatte Ende Dezember zunächst angekündigt, sich bei diesem heiklen Thema „Zeit zu nehmen“.

Bei einer Neujahrsfeier für religiöse Führer am Montag, dem 8. Januar, stellte Emmanuel Macron klar, dass es im Januar und im Frühjahr zwei separate Gesetzentwürfe zum Thema Lebensende geben werde. Dies erfuhr der Sender Francenfo am Dienstag, dem 9. Januar, von mehreren Teilnehmern der Neujahrsfeier und bestätigte damit eine Meldung der Zeitung La Croix.

Der Staatschef plant demnach für Januar einen Text über „die Entwicklung eines Regelwerks der Palliativmedizin“ und einen weiteren Text „im Frühjahr über die aktive Hilfe beim Sterben für sehr präzise Situationen“, so einer der Teilnehmer.

In seinem Abschlussbericht, der nach dreimonatigen Debatten Anfang April 2023 veröffentlicht wurde, hatte sich der sogenannte „Bürgerkonvent zum Lebensende“ für eine aktive Sterbehilfe ausgesprochen, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Im August hatte Agnès Firmin Le Bodo, die damalige stellvertretende Ministerin für Gesundheitsberufe, auf dem Sender Franceinfo den Willen der Regierung bestätigt, „die aktive Sterbehilfe zu ermöglichen“, und dabei von „drei Teilen“ gesprochen, nämlich „der Palliativversorgung, dem Recht der Personen auf freiwilliges Sterben und der aktiven Sterbehilfe“.

Die Regierung hatte ursprünglich ein einheitliches Gesetz für den Spätsommer 2023 angekündigt, es dann aber mehrfach verschoben. In einem Interview mit dem Sender France 5 am 20. Dezember gab Emmanuel Macron zunächst an, sich bei diesem sensiblen Thema „Zeit zu nehmen“.


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