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Während die sogenannte Wohnsteuer für Hauptwohnsitze in Frankreich seit Januar 2023 abgeschafft ist, sieht ein am 26. August im Journal Officiel erschienene Dekret die Erhöhung dieser lokalen Steuer für Zweitwohnsitze vor. 

Die Wohnsteuer ist seit Januar 2023 für Hauptwohnsitze abgeschafft. Das am 26. August veröffentlichte Dekret sieht jedoch eine Ausweitung der Wohnsteuer auf Zweitwohnungen vor. Die Erweiterung betrifft Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern.

Der im Journal Officiel veröffentlichte Text sieht die Anwendung der Wohnsteuer auf leerstehende Wohnungen vor. „Mit diesem Dekret werden in diesen Gemeinden die leerstehenden Wohnungen von nun an obligatorisch besteuert, um ihren Eigentümern einen Anreiz zu geben, sie wieder auf den Markt zu bringen“, kommentierte der für Wohnungsbau zuständige Minister Patrice Vergriete auf „X“.

Bürgermeister haben nun die Möglichkeit, die lokalen Steuern zu erhöhen und damit ein neues Instrument zur Erzielung von Einnahmen zu haben und zusätzliche Mittel für den Betrieb der Gemeinde zu erhalten. Die Bürgermeister sehen diese Maßnahme der Regierung positiv, da viele von ihnen mit einem Immobilienbestand mit hohen Mieten zu kämpfen haben.

Diese Maßnahme tritt sofort in Kraft und die betroffenen Eigentümer werden ab diesem November ihren aktualisierten Steuerbescheid erhalten, heißt es auf der Website der Regierung.

Mitte Juli schätzte die Regierung, dass die Zahl der Gemeinden, die „als angespannte Zone eingestuft werden und einen Zuschlag auf leerstehende Wohnungen und Zweitwohnsitze erheben können“, im Laufe der Zeit auf etwa 3.700 ansteigen könnte.


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