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Das Wirtschaftsministerium beziffert die Zahl der Geschäfte, die seit Beginn der gewalttätigen Unruhen am Dienstag, dem 27. Juni, in Frankreich zerstört und geplündert wurden, auf 700. Dies ist jedoch nur eine vorläufige Bilanz. Die Rechnung wird sowohl für die Versicherer als auch für einige Versicherte sehr hoch ausfallen.

Es sind bisher nur geschätzte Zahlen: 250 Tabakläden, 250 Bankfilialen, etwa 200 Supermärkte und viele andere kleine Geschäfte. Es gibt noch keine genauen Zahlen, aber alle Opfer stellen sich bereits jetzt die Frage nach einer Entschädigung. Die Entscheidung ist nicht einfach, da es sich hier nicht um einen klassischen Schadensfall wie Brand- oder Wasserschäden handelt. Vandalismus ist ein ganz anderes Thema.

Feuer und Diebstahl werden als Grundrisiken aufgeführt, die in der Regel von gewerblichen Versicherungsverträgen abgedeckt werden. Dies gilt jedoch nicht für die Betriebsverluste, die durch die Schließung der zerstörten Geschäfte entstehen. Die gleiche Situation gab es während der Covid-Pandemie, als Geschäfte und Restaurants auf Verlangen des Staates schließen mussten. Es gab keinen Schaden, nur eine administrative Verpflichtung, die aber zu Umsatzeinbußen führte.

Laut dem Verband France Assureurs ist heute nur jedes zweite Geschäft gegen Betriebsverluste versichert, die durch eine längere Schließung verursacht werden. Also wird nur jedes zweite Geschäft, das seit Beginn der Gewalt von Plünderungen betroffen ist, für seine Betriebsverluste bis zur Wiedereröffnung entschädigt werden. Für die nicht versicherten Händler ist es bitter, da oft der Zeitpunkt der Wiedereröffnung nicht absehbar ist. Sie müssen zerbrochene Fensterscheiben austauschen und andere Schäden im Inneren reparieren. Dadurch und durch die Diebstähle wird bei vielen Geschäftsinhabern die Rechnung sehr hoch ausfallen. Nun erfolgt ein Appell des Wirtschaftsministers an die Versicherer, sich wohlwollend zu zeigen.

Die Versicherungsbranche versichert zwar, dass sie nicht auf den Aufruf von Bruno Le Maire gewartet hat, um zu reagieren, aber die Sache ist nicht so einfach! Die Meldefristen zu verlängern ist eine Sache, die Selbstbeteiligungen zu senken ist wirtschaftlich gesehen eine andere. Alles hängt von den unterzeichneten Verträgen ab. Das gilt auch für Autos: Wessen Fahrzeug zerstört wurde, das mit einer Vollkaskoversicherung geschützt war, wird die Entschädigung automatisch und in voller Höhe erhalten. Bei allen anderen Verträgen, die keine spezielle Vandalismusversicherung enthalten, werden die Fahrzeughalter wohl auf den Kosten sitzen bleiben.

Bei nicht gedeckten Schäden kann man sich immer noch an den Staat wenden, der zivilrechtlich für Schäden haftet, die aus Straftaten resultieren, die bei Unruhen begangen werden. Das sieht das Gesetz über innere Sicherheit vor, aber das Verfahren ist schwerfällig und dauert lange, bis es erfolgreich abgeschlossen ist.


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