Mit dem Frühling kommt nicht nur die Freude über wärmere Tage und die blühende Natur, sondern auch eine wichtige Erinnerung für alle Hundebesitzer, die gerne mit ihren Vierbeinern die Wälder erkunden. Vom 15. April bis zum 30. Juni tritt eine spezielle Regel in Kraft, die sowohl die heimische Tierwelt schützt als auch teure Konsequenzen für diejenigen mit sich bringt, die sie ignorieren.
Während dieser Zeit ist es untersagt, Hunde in den Wäldern und Forsten ohne Leine laufen zu lassen. Diese Vorschrift dient dem Schutz der Tierwelt während besonders sensibler Phasen wie der Aufzucht von Jungtieren und der Brutzeit der Vögel. Die Regelung basiert auf einem ministeriellen Erlass vom 16. März 1955, dessen Ziel es ist, das Stören von Vogelarten und anderen Wildtierarten zu verhindern und deren Wiederansiedlung zu fördern.
Die Leinenpflicht gilt nicht nur für abgelegene Waldgebiete, sondern bereits ab dem Betreten der Waldwege. Die Hunde dürfen sich nicht weiter als 100 Meter von ihren Besitzern entfernen, um sicherzustellen, dass sie jederzeit unter Kontrolle sind und die Tiere im Wald nicht stören oder gefährden.
Die Office National des Forêts (ONF) und verschiedene Naturschutzorganisationen weisen darauf hin, dass freilaufende Hunde insbesondere in dieser Zeit eine ernsthafte Bedrohung für die Tierwelt darstellen können. Durch die Störung und den Stress, den die Hunde verursachen, kann die erfolgreiche Aufzucht der Jungtiere gefährdet werden.
Für Hundebesitzer bedeutet dies, dass ein entspannter Spaziergang im Wald schnell teuer werden kann, wenn sie ihre Vierbeiner nicht an der Leine halten. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder von bis zu 750 Euro.
Diese Regelung erinnert daran, dass die Natur ein empfindliches Ökosystem ist, das unseren Respekt und Schutz verdient. Durch die Einhaltung dieser Regel tragen Hundebesitzer dazu bei, die heimische Tierwelt zu schützen und gleichzeitig sich selbst und ihre geliebten Haustiere vor möglichen Strafen zu bewahren.
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