Tag & Nacht

Um die Höhe der monatlichen Raten ab Januar 2022 zu senken, müssen Personen, die in Frankreich leben, bis zum 15. Dezember 2021 handeln, sonst werden Änderungen erst ab dem Folgemonat wirksam.

Die gute Nachricht für Haushalte, die noch Wohnsteuer zahlen, ist, dass die Wohnsteuer 2022 weiter sinken wird, bevor sie 2023 vollständig abgeschafft wird. Durch die Reform der Wohnsteuer konnten bereits 80% der Haushalte davon profitieren, dass die Wohnsteuer auf den Hauptwohnsitz im Jahr 2020 vollständig abgeschafft wurde. Wie bei der Einführung der Reform festgelegt, werden die restlichen 20% von einer gestaffelten Teilbefreiung der Wohnsteuer profitieren. Im Jahr 2022 wird der Ermäßigungssatz 65% betragen, unabhängig vom Einkommen des Haushalts. Um die Senkung der Wohnsteuer zu berechnen, steht auf der Website der Steuerverwaltung ein Simulator zur Verfügung.

Wenn die Wohnsteuer bei Ihnen monatlich abgebucht wird, haben Sie die Möglichkeit, die Höhe Ihrer monatlichen Abzüge für 2022 anzupassen. Laut der Website impots.gouv.fr müssen Sie, um die Höhe Ihrer monatlichen Zahlungen ab Januar 2022 zu senken, vor dem 15. Dezember 2021 handeln, da Ihre Änderungen sonst erst ab dem Folgemonat wirksam werden. Dazu müssen Sie bei Ihrem Antrag auf Anpassung Ihrer Monatsraten lediglich den Jahresbetrag der Wohnsteuer 2021 nach der Befreiung von 65% angeben, zu dem der Beitrag zum öffentlichen audiovisuellen Dienst 2022 hinzuzurechnen ist. Übrigens können auch Personen, die in Seniorenheimen leben aber ihre Hauptwohnung beibehalten, von dieser Befreiung profitieren.

Sie können natürlich auch die Steuerverwaltung um die Durchführung dieses Vorgangs bitten, entweder per E-Mail oder telefonisch unter 0 809 401 401 (kostenloser Service + Anrufkosten).

Zu beachten ist aber: Wenn Sie Ihren Vertrag über die monatliche Abbuchung kündigen oder aussetzen, muss jeder fällige Betrag bis zu dem auf Ihrem Steuerbescheid angegebenen Zahlungsziel vollständig beglichen sein.

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