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Aktuell · 03.07.2026 01:44

16-jähriger Praktikant bei Baustellenarbeit in Montlebon verletzt, Arm in Betonmischer eingezogen

Ein 16-jähriger Schüler wurde bei einem Betriebspraktikum in einer Baufirma in Montlebon (Doubs) schwer am Arm verletzt, als dieser in einen Betonmischer gezogen wurde. Rettungskräfte flogen ihn nach Besançon; eine gerichtliche Untersuchung wurde eingeleitet.

Montlebon – 02.07.2026: Ein 16-jähriger Schüler wurde am Donnerstagabend bei einem Praktikum in einem Unternehmen des Tiefbaus in Montlebon im Département Doubs verletzt, nachdem sein Unterarm in einen auf der Baustelle verwendeten Betonmischer geraten war. Die lokalen Einsatzkräfte berichteten von einem schweren Zusammendrücken des Armes und von Blutungen; der Jugendliche war bei Eintreffen der Rettungskräfte ansprechbar, aber unter Schock.

Die Feuerwehr und der Rettungsdienst setzten nach Medienangaben einen Hubschrauber für den Transport zur Klinik in Besançon ein; die ersten Meldungen beschrieben zahlreiche Schnittwunden am Unterarm, der Patient galt jedoch nicht als lebensbedrohlich verletzt. Die Gendarmerie des Départements ermittelt den Hergang der Tat und bestätigte, dass der Jugendliche beim Aufschichten von Zementsäcken an der Maschine gearbeitet habe, als das Unglück passierte.

Nach vorläufigen Angaben wurde am Unfallort eine polizeiliche Strafuntersuchung eröffnet, um mögliche Verantwortlichkeiten zu klären und festzustellen, ob Arbeitsschutzbestimmungen verletzt wurden. Die Justiz wird prüfen, ob es Hinweise auf mangelhafte Aufsicht, unzureichende Sicherheitsmaßnahmen oder auf den Einsatz von Jugendlichen an einer gefährlichen Maschine gab. Solche Ermittlungen sind bei Betriebsunfällen mit Minderjährigen standardmäßig.

Der Vorfall reiht sich in mehrere in den vergangenen Monaten bekannt gewordene Unfälle während schulischer Praktika und Lehren ein; nach Angaben der regionalen Berichterstattung hatte ein früherer Fall im Frühjahr bereits zu Diskussionen über den Schutz von Praktikanten in Betrieben geführt. Die Behörden und Bildungsinstitutionen hatten bereits Maßnahmen zur Prüfung von Praktikumsplätzen angekündigt.

Rechts- und Arbeitsschutzexperten betonen, dass Jugendliche im Praktikum besonderen Schutz benötigen: Sie dürfen laut geltender Regeln nicht an gefährlichen Maschinen ohne geeignete Schutzvorrichtungen oder ausreichende Beaufsichtigung eingesetzt werden. Im Anschluss an den Vorfall wird voraussichtlich auch die Arbeitsinspektion in das Verfahren einbezogen werden, um mögliche Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften zu prüfen.

Vertreter der Schule und der betroffenen Ausbildungsstätte wurden von den Medien als Ansprechpartner genannt; nähere Details zu Identität oder Alter über die bereits berichteten Informationen hinaus wurden aus Rücksicht auf den Minderjährigen nicht veröffentlicht. Angehörige und Klassenkameraden wurden laut Berichten informiert; psychologische Unterstützung kann in solchen Fällen von den lokalen Diensten angeboten werden.

Der medizinische Zustand des Jugendlichen wurde in den verfügbaren Berichten als stabil, aber mit schwerwiegenden Verletzungen am Unterarm beschrieben. Die Ermittlungen der Gendarmerie und der zuständigen Arbeitsaufsicht sollen klären, wie es zu dem Unfall kommen konnte und ob straf- oder verwaltungsrechtliche Schritte gegenüber Verantwortlichen eingeleitet werden.

Quellen

  • Le Dauphiné (AFP-Text)
  • Franceinfo (ursprüngliche Meldung)

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