Aktuell · 30.06.2026 07:28
Ab 1. Juli: Längerer Geburtsurlaub, höhere Gaspreise und neue EU-Zollabgabe auf Kleinpakete
Zum 1. Juli 2026 treten in Frankreich mehrere wirtschaftsrelevante Neuerungen in Kraft: Der Geburtsurlaub verlängert sich, Gas wird für Verbraucher teurer, und bei Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern fällt nun EU-weit ein Pauschalzoll an.
Paris – 30.06.2026: Ab dem 1. Juli 2026 erhalten Eltern in Frankreich erstmals Anspruch auf einen zusätzlichen, bezahlten Geburtsurlaub. Dieser neue Urlaub ist unabhängig vom bisherigen Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub und umfasst jeweils einen bis zwei Monate pro Elternteil. Die Regelung soll flexibleres Familienleben ermöglichen – so können beide Elternteile den Zusatzurlaub nacheinander oder gleichzeitig in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass alle notwendigen Durchführungsverordnungen rechtzeitig veröffentlicht wurden. Vorgesehen ist, dass der Urlaub in zwei einmonatigen Abschnitten genommen werden kann. Die Details zur Auszahlung der Lohnersatzleistung sind teilweise noch nicht abschließend geklärt. Insbesondere für junge Familien stellt die Neuregelung eine erhebliche Entlastung dar und soll die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.
Neben der Familienpolitik stehen Energieverbraucher vor Preissteigerungen. Zum 1. Juli 2026 erhöht sich der von der Regulierungsbehörde CRE monatlich festgesetzte Preisreferenzwert für Erdgas („prix repère“) in Haushaltsverträgen deutlich: Der Bruttopreis pro Megawattstunde steigt von 152,86 € auf 164,21 €, das entspricht einem Anstieg um 7,4 %. Für Haushalte mit variablen Gasverträgen bedeutet das monatliche Mehrkosten von durchschnittlich etwa 2,70 €. Hauptgründe für die Anhebung sind gestiegene Beschaffungskosten und die Anpassung der Netznutzungsentgelte. Für viele Verbraucher stellt die Preisentwicklung eine zusätzliche Belastung dar, da auch andere Energiepreise zuletzt gestiegen sind.
Eine weitere Neuerung betrifft den Onlinehandel und betrifft insbesondere Einkäufe aus Drittstaaten. Für Kleinsendungen, die aus Nicht-EU-Ländern nach Frankreich gelangen und einen niedrigen Warenwert haben, wird ab dem 1. Juli europaweit eine neue Abgabe erhoben: Beim Import per E-Commerce fällt zusätzlich zur bereits bestehenden nationalen Pauschale von 2 € pro Artikel nun ein EU-Zoll in Höhe von 3 € pro Warenkategorie an. Diese Regelung zielt darauf ab, faire Wettbewerbsbedingungen für europäische Händler zu schaffen und bisherige Zollschlupflöcher bei Kleinsendungen abzumildern. Die nationale französische Pauschale gilt seit dem 1. März 2026. Bis auf Weiteres müssen Online-Kunden somit mit bis zu 5 € Zusatzkosten pro Artikel rechnen.
Insgesamt wirken sich die Neuerungen spürbar auf zahlreiche Haushalte aus: Junge Eltern profitieren von besseren Sozialleistungen, Verbraucher stehen jedoch mit Energiepreisen und Zusatzkosten für Online-Einkäufe vor neuen Herausforderungen. Sowohl Familien, energieintensive Haushalte als auch Vielbesteller im internationalen Versandhandel müssen ihr Budget entsprechend anpassen. Die Verbände der Energie- und Konsumgüterbranche beobachten die Entwicklungen aufmerksam und fordern von der Regierung zusätzliche Maßnahmen zur Abfederung der Mehrbelastungen. Insbesondere im Hinblick auf den künftigen Verlauf der Gas- und Strompreise werden auch politische Entscheidungen zum Schutz der Kaufkraft eine zentrale Rolle spielen.
Quellen
- Code du travail numérique
- Commission de régulation de l'énergie (CRE)
- Consilium / EU-Rat
- Economie.gouv.fr
- franceinfo