Aktuell · 06.07.2026 14:48
Ab 7. Juli 2026: Neue Sicherheitsausstattung für Neuwagen in der EU – Fahrerüberwachung und blinkende Bremslichter
Ab dem 7. Juli 2026 müssen alle neu zugelassenen Pkw in der EU zusätzliche Sicherheitsfunktionen wie eine Fahrerkamera zur Aufmerksamkeitsüberwachung und ein blinkendes Notbremslicht haben. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2019/2144, mit Folgen für…
Paris – 06.07.2026: In der Europäischen Union greift ab dem 7. Juli 2026 die nächste Stufe der Verordnung (EU) 2019/2144. Damit werden weitere Sicherheitssysteme für alle neu zugelassenen Pkw verpflichtend. Nach der ersten Phase für neue Typgenehmigungen ist nun die flächendeckende Ausrüstung aller Neufahrzeuge gefordert. Ziel der Maßnahme ist es, Unfälle durch Ablenkung zu verringern und kritische Situationen für nachfolgende Verkehrsteilnehmer schneller erkennbar zu machen.
Kernstück ist ein Fahrerüberwachungssystem (Driver Monitoring System, DMS). Eine auf den Fahrer gerichtete Kamera erfasst Anzeichen von Müdigkeit oder mangelnder Aufmerksamkeit und löst Warnhinweise aus. Die Vorschrift schreibt keine Weitergabe von Rohbilddaten vor; Hersteller verweisen darauf, dass Verarbeitung und Speicherung zweckgebunden und datensparsam zu erfolgen haben. Ergänzend werden bestehende automatische Notbremsfunktionen (AEB) präzisiert, insbesondere mit Blick auf das Erkennen von Fußgängern und Radfahrenden in komplexen Verkehrssituationen.
Neu ist zudem das Emergency Stop Signal (ESS): Bei starken Bremsmanövern wechseln die Bremsleuchten automatisch in ein auffälliges Blinkmuster. Das soll Auffahrunfälle verhindern, indem nachfolgende Fahrzeuge schneller reagieren können. Technisch knüpft ESS an bestehende Standards an, macht die Funktion aber für alle neu zugelassenen Modelle verbindlich.
Für Hersteller und Zulassungsstellen ist der Stichtag hart: Fahrzeuge, die die geforderten Systeme nicht serienmäßig an Bord haben, dürfen ab dem 7. Juli 2026 nicht mehr als Neuwagen in Verkehr gebracht werden. Anbieter können die gesetzlich vorgeschriebenen Komponenten nicht als aufpreispflichtige Extras deklarieren. Branchenkreise berichten, dass einzelne Auslaufmodelle aus den Katalogen genommen wurden, weil eine Nachrüstung wirtschaftlich oder technisch nicht sinnvoll ist. Für laufende Typzulassungen bedeutet die Umstellung zusätzliche Prüf- und Dokumentationspflichten.
Datenschutz bleibt ein zentraler Prüfstein. Die französische Datenschutzbehörde CNIL erinnert daran, dass kamerabasierte Systeme einer Datenschutz-Folgenabschätzung bedürfen, dass Speicherfristen zu begrenzen sind und dass eine Weitergabe von Bild- oder Metadaten nur in rechtlich klar geregelten Fällen zulässig ist. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten damit mehr serienmäßige Assistenz, müssen jedoch mit höheren Reparatur- und Kalibrierkosten rechnen, etwa nach Scheiben- oder Sensorwechseln. Werkstätten und Prüfstellen weisen darauf hin, dass die korrekte Justierung der Sensorik künftig stärker kontrolliert wird.
Politisch ist die Stufe 2026 Teil einer EU-Strategie, die Verkehrssicherheit über verbindliche Mindeststandards zu erhöhen. Sie wirkt in die Marktstruktur hinein, da Entwicklungskosten und Integrationstiefe für Hersteller steigen und die Zulassungspraxis vereinheitlicht wird. Nationale Behörden müssen die Umsetzung überwachen und Beanstandungen im Zulassungsverfahren durchsetzen. Für Konsumenten bleibt entscheidend: Neuwagen, die ab dem 7. Juli 2026 erstmals zugelassen werden, kommen einheitlich mit diesen Systemen auf den Markt – unabhängig von Segment oder Marke.
Quellen
- Verordnung (EU) 2019/2144 – EU-Kommission
- Franceinfo, 6. Juli 2026
- CNIL – Hinweise zu Kameras in Fahrzeugen
- AutoJournal – Überblick zu neuen Pflichten
- Service-public.fr – Informationen zu Zulassung