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Aktuell · 07.07.2026 19:44

Affäre um EU-Assistenten: Anticor kritisiert nach Berufungsurteil milde Sanktionen gegen Marine Le Pen

Die Pariser Berufungsinstanz bestätigte am 7. Juli 2026 Schuldsprüche im Verfahren zu EU-Assistenzen des früheren Front National. Anticor bemängelt vor allem die aus ihrer Sicht zu schwache Uneignungsstrafe gegen Marine Le Pen.

Paris – 07.07.2026: Die Pariser Berufungsinstanz hat im Verfahren um die Beschäftigung europäischer Parlamentsassistenten durch den früheren Front National (heute Rassemblement National, RN) ihre Entscheidung verkündet. Die Cour d'appel de Paris bestätigte am Dienstag zentrale Schuldsprüche wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel. Marine Le Pen wurde zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu einer zeitlich befristeten Uneignung für öffentliche Ämter verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mittel des Europäischen Parlaments zweckwidrig für parteipolitische Tätigkeiten eingesetzt wurden.

Schärfste Kritik kam noch am Abend von Anticor. Inès Bernard, Generalsekretärin der Anti-Korruptionsorganisation, sprach bei France Inter von „vergleichsweise schwachen“ Sanktionen. Insbesondere die Länge der Uneignung liege unter dem, was in erster Instanz verfügt worden war, so Bernard. Anticor kündigte an, die schriftliche Urteilsbegründung auszuwerten und weitere rechtliche Schritte zu prüfen, etwa Nebenklagen oder Eingaben bei Kontrollinstanzen.

Die Affäre reicht zurück in die Jahre 2004 bis 2016. Nach den Ermittlungen wurden Assistenten auf Gehaltslisten des Europäischen Parlaments geführt, arbeiteten jedoch in erheblichem Umfang für die Parteiorganisation in Frankreich. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hatte den Fall dokumentiert; das Parlament forderte teils Rückzahlungen ein, die in einzelnen Fällen bereits erfolgten. Mit dem jetzigen Berufungsurteil ist das strafrechtliche Kapitel nicht zwangsläufig abgeschlossen: Den Beteiligten steht grundsätzlich der Weg zum Kassationsgerichtshof offen, der Rechtsfragen prüft.

Offen bleibt, welche praktischen Folgen die Uneignungsstrafe für laufende oder künftige Mandate hat. In Frankreich greifen solche Sperren nicht automatisch auf alle Ämter und Kandidaturen durch. Entscheidend sind Wortlaut, Dauer und Modalitäten des Vollzugs sowie mögliche Aufschübe, solange Rechtsmittel anhängig sind. Parlamentsverwaltungen und Wahlaufsichten müssen die Entscheidung in ihren Zuständigkeitsbereichen konkret umsetzen. Medienberichte weisen zudem darauf hin, dass Teile der Strafe zur Bewährung ausgesetzt sind, was die unmittelbare Wirkung weiter relativieren kann.

Politisch verschärft das Urteil den Druck auf den RN, interne Compliance-Regeln, Anstellungspraktiken und die Trennung von Partei- und Mandatsarbeit klarer zu ordnen. Für Gegner der Partei ist die Bestätigung der Schuld ein Beleg für mangelnde Integritätskultur; Unterstützer verweisen hingegen auf die reduzierte Eingriffsintensität der Sanktionen. Über den Einzelfall hinaus befeuert das Verfahren eine Debatte über die Kontrolle europäischer Mittel, die Verantwortung nationaler Parteien im Umgang mit EU-Geldern und die Effektivität von Sanktionen gegen Amts- und Mandatsträger. Weitere Reaktionen aus Politik und Institutionen sind zu erwarten, sobald die ausführliche Urteilsbegründung vorliegt.

Quellen

  • Franceinfo (Bericht zu Anticor-Kommentar)
  • Euronews (Bericht zur Urteilsverkündung)
  • LCP (Parlamentsfernsehen, Berichterstattung)
  • Le Monde (Chronologie und Hintergrund)
  • Anticor (Stellungnahme/Archiv)

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