Aktuell · 07.07.2026 20:24
Affäre um Parlamentsassistenten: RN-Sprecher Julien Odoul legt Kassationsbeschwerde ein
Nach seiner Verurteilung in der Berufung wegen Hehlerei im Zusammenhang mit der Veruntreuung öffentlicher Mittel hat der RN-Abgeordnete Julien Odoul am 7. Juli 2026 beim Kassationsgerichtshof Rechtsmittel eingelegt.
Paris – 07.07.2026: Der Abgeordnete und Sprecher des Rassemblement National (RN), Julien Odoul, hat am Dienstag beim Kassationsgerichtshof (Cour de cassation) Beschwerde gegen das jüngste Berufungsurteil in der Affäre um Parlamentsassistenten eingelegt. Die Cour d'appel de Paris hatte ihn wegen Hehlerei im Zusammenhang mit der Veruntreuung öffentlicher Mittel schuldig gesprochen. Odoul bestreitet die rechtliche Würdigung und will die Anwendung des materiellen Rechts sowie Verfahrensfragen überprüfen lassen.
In erster Instanz war Odoul bereits verurteilt worden; die Berufungsrichter bestätigten nun eine Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie ein Jahr Entzug des passiven Wahlrechts. Während gegen einige Mitangeklagte teils deutlich strengere Sanktionen verhängt wurden, fiel das Strafmaß für Odoul im unteren Bereich aus. Politisch steht damit die Frage im Raum, ob und wann das Urteil Mandatsfolgen auslöst. Solange das Kassationsverfahren läuft, hat die Verurteilung in der Regel keine unmittelbare Ausschlusswirkung, sofern keine gesonderten Vollstreckungsanordnungen bestehen.
Der Fall ist Teil eines langjährigen Komplexes, der mutmaßliche Schein- oder Fehlverwendungen von Abgeordnetenmitteln des Europäischen Parlaments zwischen 2004 und 2016 betrifft. Im Kern geht es um die Abgrenzung zwischen parteipolitischer Tätigkeit und zulässiger parlamentarischer Assistenz. Die Pariser Berufungsinstanz bestätigte am Dienstag die Schuld mehrerer Angeklagter und verhängte zusätzlich Sanktionen gegen die Partei als juristische Person. Nach Angaben der Gerichte wurden dabei unterschiedliche Rollen und Verantwortlichkeiten der Beteiligten gewürdigt.
Ein Pourvoi en cassation richtet sich nicht gegen die Tatsachenfeststellungen, sondern beschränkt sich auf Rechtsfragen. Der Kassationsgerichtshof prüft, ob das Berufungsgericht das Recht korrekt angewendet und das Verfahren ordnungsgemäß geführt hat. Das Annahme- und Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern; eine automatische Aussetzung der Folgen tritt nicht ein. Wird das Urteil aufgehoben, geht der Fall in der Regel an eine andere Berufungskammer zurück. Bleibt die Kassation erfolglos, wird das Berufungsurteil rechtskräftig.
Für den RN hat das Verfahren unmittelbare politische Relevanz: Mehrere führende Parteipersönlichkeiten stehen in der Affäre in der Verantwortung oder wurden bereits verurteilt. Kurz vor dem Anlauf des Wahlzyklus zur Präsidentschaftswahl 2027 verschärft das Urteil den Druck auf die Parteispitze, interne Abläufe und die Nutzung öffentlicher Mittel transparent zu machen. Zugleich betont das Lager um Odoul, das Kassationsverfahren sei notwendig, um Rechtsklarheit über Status, Aufgabenprofil und Zuweisungen von Parlamentsassistenten zu schaffen. Wie stark die Affäre den RN im laufenden politischen Betrieb belastet, hängt nun maßgeblich vom Fortgang in der Kassation und möglichen weiteren Entscheidungen der Gerichte ab.
Quellen
- Franceinfo
- LCP
- Euronews
- Agence Anadolu
- Le Monde
- Europe 1