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Aktuell · 21.07.2026 12:01

Andrew und Tristan Tate in Miami weiter in Bundesgewahrsam

Die Brüder Andrew und Tristan Tate wollen ihre Auslieferung an Großbritannien vor einem US-Gericht in Miami anfechten. Die britische Justiz wirft ihnen unter anderem Vergewaltigung, Menschenhandel und Körperverletzung vor.

Miami – 21.07.2026: Die Brüder Andrew und Tristan Tate befinden sich nach ihrer Festnahme in Miami weiter in Bundesgewahrsam. Ein US-Magistratsgericht befasste sich am Montag, dem 20. Juli, erstmals mit dem britischen Auslieferungsersuchen. Die beiden britisch-amerikanischen Internetunternehmer wollen die Überstellung in das Vereinigte Königreich anfechten; der nächste Gerichtstermin ist für den 27. Juli angesetzt.

Die US Marshals hatten die Brüder am Samstag, dem 18. Juli, in Miami festgenommen. Der Fall beruht auf einem Ersuchen britischer Strafverfolgungsbehörden. Die zunächst verbreitete Datierung einer Festnahme am 19. Juli ist damit zu präzisieren: Nach übereinstimmenden Berichten amerikanischer Medien erfolgte der Zugriff am Abend des 18. Juli 2026 in Florida.

Die britische Crown Prosecution Service will Andrew und Tristan Tate wegen einer Vielzahl mutmasslicher Sexual- und Gewaltdelikte verfolgen. Gegen Andrew Tate richten sich demnach sieben zusätzliche Anklagepunkte wegen Vergewaltigung, drei wegen Förderung oder Organisation von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung sowie drei wegen Körperverletzung. Hinzu kommen Vorwürfe im Zusammenhang mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und extremer Pornografie.

Nach Angaben der britischen Strafverfolgung beziehen sich die neuen Vorwürfe auf weitere mutmassliche Opfer. Zusammen mit einem bereits bestehenden Verfahren geht es in Großbritannien laut Medienberichten um insgesamt 59 Anklagepunkte und sieben mutmasslich Geschädigte. Tristan Tate wird ebenfalls mit Vorwürfen von Vergewaltigung, Körperverletzung und Menschenhandel konfrontiert. Eine strafrechtliche Schuld ist in keinem der Verfahren festgestellt; für beide gilt die Unschuldsvermutung.

Das Auslieferungsverfahren folgt einem formalisierten zweistufigen Muster. Zunächst muss ein amerikanisches Gericht prüfen, ob die Voraussetzungen des bilateralen Auslieferungsrechts erfüllt sind und die vorgelegten Unterlagen eine Überstellung rechtfertigen. Erst danach liegt die abschliessende Entscheidung bei der US-Regierung, konkret beim Aussenministerium. Die Verteidigung kann gegen gerichtliche Entscheidungen rechtlich vorgehen.

Der Fall ist auch deshalb komplex, weil gegen die Tate-Brüder seit Jahren weitere Verfahren in Rumänien laufen. Dort waren sie wegen mutmasslichen Menschenhandels, Vergewaltigung und Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt worden; auch diese Vorwürfe bestreiten sie. Die britische Auslieferungsforderung bestand bereits, war jedoch zuvor im Verhältnis zu den rumänischen Verfahren behandelt worden.

Mit der Festnahme in Florida ist das Verfahren nun in den amerikanisch-britischen Rechtsrahmen übergegangen. Für die britische Justiz eröffnet sich die Möglichkeit, die seit langem vorbereitete Strafverfolgung voranzutreiben. Ob und wann die Brüder tatsächlich nach Großbritannien überstellt werden, hängt jedoch von den Entscheidungen der US-Gerichte und der zuständigen Bundesbehörden ab.

Quellen

  • Associated Press
  • ABC News
  • CBS News
  • The Guardian

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