Aktuell · 17.07.2026 19:00
Athanor-Prozess: 30 und 25 Jahre Haft für die mutmaßlichen Drahtzieher
Nach einem fast viermonatigen Verfahren hat das Pariser Schwurgericht im Athanor-Komplex hohe Freiheitsstrafen verhängt. Fünf Angeklagte wurden freigesprochen.
Paris – 17.07.2026: Im Saal des Pariser Justizpalasts ist am Freitag ein außergewöhnlich verzweigtes Strafverfahren zu Ende gegangen. Die beiden als zentrale Figuren der Athanor-Gruppe angeklagten Männer, Daniel Beaulieu und Frédéric Vaglio, sind zu 30 beziehungsweise 25 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Fünf weitere Angeklagte sprach das besonders besetzte Schwurgericht frei.
22 Männer und Frauen hatten sich seit dem 30. März vor dem Pariser Schwurgericht verantworten müssen. Der Komplex kreiste um eine Gruppe, die nach einer Freimaurerloge in den Hauts-de-Seine benannt wurde. Die Richter befassten sich mit einem Mord, versuchten Tötungen, Gewaltakten, Einschüchterungen und weiteren Vorwürfen. Die individuelle Verantwortung der Beschuldigten war dabei sehr unterschiedlich.
Beaulieu, ein früherer Mitarbeiter des französischen Inlandsnachrichtendienstes, und der ehemalige Journalist Vaglio galten nach Darstellung der Anklage als die Köpfe der Struktur. Vaglio soll Kontakte zu möglichen Auftraggebern hergestellt haben, Beaulieu die operativen Abläufe organisiert haben. Die Staatsanwaltschaft hatte für die beiden Männer dieselben Strafen beantragt, die das Gericht nun verhängte.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand auch die Tötung des früheren Rennfahrers Laurent Pasquali. Seine sterblichen Überreste waren 2018 in einem Wald in der Haute-Loire entdeckt worden. Das Gericht hatte zudem mehrere Vorhaben zu bewerten, die nach Überzeugung der Anklage auf körperliche Angriffe oder Tötungen zielten. Nicht jeder im Verfahren erhobene Vorwurf führte jedoch zu einer Verurteilung.
Die fünf Freisprüche markieren deshalb einen wichtigen Teil des Urteils. Sie zeigen, dass das Gericht die einzelnen Tatvorwürfe getrennt geprüft hat, statt alle Beteiligten einer mutmaßlichen Gruppe pauschal gleich zu behandeln. Zu den im Verfahren entlasteten Personen gehörten nach früheren Anträgen der Staatsanwaltschaft auch mutmaßliche Auftraggeber, gegen die die Beweislage nicht für eine Verurteilung ausreichte.
Ausgelöst worden waren die Ermittlungen im Sommer 2020. Damals nahmen Ermittler zwei Männer fest, die nahe dem Wohnhaus einer Unternehmerin aufgetaucht waren. Die weiteren Nachforschungen der Pariser Kriminalpolizei führten zu einem Geflecht aus früheren oder aktiven Angehörigen von Sicherheitsbehörden, Unternehmern und Personen aus dem Umfeld der Loge.
Das Urteil ist ein erster juristischer Schlusspunkt, aber noch kein endgültiges Ende. Gegen Entscheidungen eines Schwurgerichts können Rechtsmittel eingelegt werden. Für die Betroffenen und Angehörigen bedeutet der Spruch nach Monaten öffentlicher Verhandlung vor allem Klarheit in einem Verfahren, das von schwerwiegenden Vorwürfen, widersprüchlichen Aussagen und einem ungewöhnlichen sozialen Umfeld geprägt war.
Quellen
- franceinfo
- Le Monde
- Le Dauphine Libere
- L'Equipe