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Aktuell · 15.07.2026 15:15

Baugewerbe fordert neue Arbeitsregeln bei extremer Hitze

Nach der dritten Hitzewelle in Frankreich wächst im Baugewerbe der Druck, Arbeitszeiten, Pausen und Baustellenorganisation dauerhaft an hohe Temperaturen anzupassen. Die geltenden Vorschriften verpflichten Arbeitgeber bereits zu konkreten Schutzmaßnahmen.

Frankreich – 15.07.2026: Nach der dritten Hitzewelle dieses Sommers rückt die Arbeit auf Baustellen erneut in den Mittelpunkt der Debatte. Beschäftigte, Bauunternehmen und Gewerkschaften verlangen, dass der Schutz vor Hitze nicht nur im Ausnahmefall organisiert wird. Diskutiert werden frühere Arbeitsbeginne, längere Erholungspausen, weniger körperlich belastende Tätigkeiten in der Mittagshitze sowie eine bessere vertragliche Absicherung bei Unterbrechungen.

Besonders betroffen sind Beschäftigte im Hoch- und Tiefbau, weil sie im Freien arbeiten, schwere Lasten bewegen und sich oft nur begrenzt vor direkter Sonneneinstrahlung schützen können. Hohe Temperaturen erhöhen nach Einschätzung staatlicher Stellen das Unfallrisiko erheblich. Konzentration und Reaktionsfähigkeit können sinken, während Dehydrierung, Erschöpfung und hitzebedingte Kreislaufprobleme wahrscheinlicher werden.

Für Arbeitgeber bestehen bereits konkrete Pflichten. Sie müssen die Hitzebelastung in ihrer Gefährdungsbeurteilung erfassen und die Arbeit an die Lage anpassen. Dazu gehoeren verlegte Arbeitszeiten, die Vermeidung besonders belastender Arbeiten in den heissesten Stunden, ausreichend lange Pausen, beschattete Aufenthaltsbereiche und geeignete Arbeitskleidung. Wenn die Schutzmassnahmen nicht ausreichen, muss die Taetigkeit auf der Baustelle eingestellt werden.

Auf Baustellen ist zudem Trinkwasser bereitzustellen. Falls kein fliessendes Wasser vorhanden ist, sind mindestens drei Liter pro Beschäftigtem und Arbeitstag vorgeschrieben; bei besonders schwerer körperlicher Arbeit kann mehr erforderlich sein. Die Regeln gelten nicht nur für angestellte Bauarbeiter, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch für Selbststaendige und Unternehmer, die selbst auf der Baustelle arbeiten.

Seit Juni 2025 sind die Vorgaben zum Schutz vor intensiver Hitze im Arbeitsrecht ausdrücklich verankert. Die Unternehmen müssen bei amtlichen Hitzewarnungen abgestufte Vorsorge treffen und ihre Schutzvorkehrungen bei zunehmender Belastung verstärken. Auf Baustellen müssen auch der allgemeine Sicherheits- und Gesundheitsplan sowie der besondere Sicherheitsplan die Risiken durch starke Hitze berücksichtigen.

Die aktuelle Diskussion geht deshalb über die Einhaltung von Mindestvorschriften hinaus. Arbeitnehmervertreter werben für planbare Sommerregelungen, damit Teams nicht erst reagieren, wenn die Temperaturen bereits gefährlich sind. Arbeitgeber verweisen zugleich auf Baufristen, Kosten und die praktische Schwierigkeit, Arbeiten in dicht bebauten Stadtgebieten oder bei lärmintensiven Nachtarbeiten zu verlagern.

Staatliche Arbeitsschutzstellen setzen in der Sommersaison verstärkt auf Kontrollen und Beratung in besonders exponierten Branchen. Bei Arbeitsunterbrechungen während hoher amtlicher Warnstufen können Bauunternehmen unter bestimmten Bedingungen Ausgleichs- und Entschädigungsregelungen nutzen. Entscheidend bleibt jedoch die konkrete Organisation jeder Baustelle: Schutz vor Hitze muss vor Beginn der Arbeiten vorbereitet und mit den Beschäftigten abgestimmt werden.

Quellen

  • Franceinfo
  • Service-Public Entreprendre
  • Ministerium für Arbeit und Solidaritaet
  • INRS
  • Legifrance

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