Aktuell · 14.07.2026 15:31
Berliner Staatsanwaltschaft klagt 68-Jährigen nach Verdacht auf zahlreiche Sexualstraftaten an
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat gegen einen 68-Jährigen Anklage in 22 Fällen erhoben. Die Ermittler prüfen Hinweise auf insgesamt 58 mögliche Betroffene.
Berlin – 14.07.2026: Es ist eine Anklage, hinter der sich ein außergewöhnlich umfangreiches Ermittlungsverfahren verbirgt. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen einen 68 Jahre alten Berliner Anklage erhoben. Sie wirft ihm in 22 Fällen zum Nachteil von 14 Frauen unter anderem Vergewaltigung im besonders schweren Fall und gefährliche Körperverletzung vor. Der Mann befindet sich seit Anfang März in Untersuchungshaft.
Nach Darstellung der Ermittlungsbehörde soll der Beschuldigte Frauen, die er über Online-Dating-Plattformen kennengelernt haben soll, mit Schlafmitteln und Alkohol in einen Zustand der Bewusstlosigkeit versetzt haben. Danach soll es zu den angeklagten Sexualstraftaten gekommen sein. Die Taten soll der Mann zudem gefilmt haben. Für die Betroffenen gilt: Die Vorwürfe sind nun Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens, eine Verurteilung liegt nicht vor.
Die Dimension des Falls wurde offenbar erst durch digitale Spuren sichtbar. Ausgangspunkt war ein Hinweis der Polizei im niedersächsischen Verden an der Aller. Dort war Anfang 2025 wegen ähnlicher Vorwürfe gegen einen inzwischen verstorbenen Mann ermittelt worden, der nach Behördenangaben Kontakt zu dem Berliner gehabt haben soll. Die Polizei durchsuchte daraufhin die Wohnung des Beschuldigten in Berlin-Friedrichsfelde und stellte Datenträger sicher.
Ein Sachverständiger stieß bei deren Auswertung im Februar 2026 auf zahlreiche Videos, die nach Einschätzung der Ermittler Sexualstraftaten zeigen sollen. Am 3. März 2026 wurde die Wohnung erneut durchsucht; anschließend kam der 68-Jährige in Untersuchungshaft. Zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen hat er sich laut Staatsanwaltschaft bislang nicht geäußert.
Die Anklage bildet nach Angaben der Behörde nur einen Teil des Gesamtkomplexes ab. Die Ermittler gehen derzeit von 58 möglichen Betroffenen aus. Zehn mutmaßliche Opfer konnten bislang nicht identifiziert werden. Weitere 30 Frauen sind namentlich bekannt, doch in diesen Fällen dauern die Ermittlungen an. In drei Fällen sah die Staatsanwaltschaft bislang keinen hinreichenden Tatverdacht.
Besonders schwierig ist die juristische Aufarbeitung älterer Vorwürfe. In einem Fall soll eine Frau zwischen 2010 und 2014 insgesamt 36 Mal betroffen gewesen sein. Dieses Verfahren musste nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen Verjährung eingestellt werden, weil eine Gewaltanwendung nicht mit der für eine Anklage erforderlichen Sicherheit nachweisbar gewesen sei. Damit galt eine kürzere Verjährungsfrist als bei den übrigen Tatvorwürfen.
Nun ist das Landgericht Berlin am Zug. Es muss entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird und wann ein Prozess beginnen könnte. Die Staatsanwaltschaft strebt neben einer möglichen Haftstrafe auch die Anordnung einer Sicherungsverwahrung an. Der Fall zeigt, wie langwierig Ermittlungen werden können, wenn mögliche Taten erst Jahre später durch gespeicherte Aufnahmen und digitale Kommunikation ans Licht kommen.
Quellen
- Staatsanwaltschaft Berlin, Angaben über dpa
- t-online mit dpa
- Süddeutsche Zeitung mit dpa