Aktuell · 23.06.2026 18:26
Berufungsgericht bestätigt Nichtverfolgung im Chlordécone-Skandal
Die Pariser Berufungskammer hat am 22. Juni 2026 die Entscheidung der ersten Instanz bestätigt, im Chlordécone-Skandal keine strafrechtlichen Ermittlungen einzuleiten. Die zivilen Parteien kündigten an, vor den Kassationshof zu ziehen.
Paris – 22.06.2026: Die Pariser Berufungskammer hat am Montag die Entscheidung bestätigt, im Chlordécone-Skandal keine strafrechtlichen Ermittlungen einzuleiten. Dieser Skandal betrifft den Einsatz des Pestizids Chlordécone in den französischen Antillen, obwohl dessen Schädlichkeit seit Jahrzehnten bekannt ist.
Das Pestizid wurde insbesondere in Guadeloupe und Martinique von 1972 bis 1993 auf Bananenplantagen gegen den Bananenstaubkäfer eingesetzt, obwohl es in Frankreich selbst seit 1990 verboten ist. Chlordécone kann bis zu 600 Jahre im Boden verbleiben und führt zu einer massiven Umweltbelastung. Über 90 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in den betroffenen Regionen gelten laut der französischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (Anses) als kontaminiert.
Im Jahr 2023 hatten zwei Pariser Ermittlungsrichter bereits ein Nichtverfahren ausgesprochen, da es Schwierigkeiten gebe, einen strafrechtlichen Nachweis für die Vorwürfe zu erbringen. Die nun bestätigte Entscheidung wurde von den Anwälten der zivilen Parteien scharf kritisiert. Sie kündigten an, den Rechtsstreit vor dem Kassationshof weiterzuführen.
Me Rachid Madid bezeichnete die Entscheidung als "verpassten Termin mit den Franzosen, insbesondere den Übersee-Franzosen". Me Christophe Lèguevaques sprach von einem "düsteren Tag", da die Verantwortlichen so "Immunität genießen" würden. Gemeinsam mit den anderen Vertretern kündigten die Anwälte eine neue juristische Offensive an, um die Verantwortlichen endlich zur Rechenschaft zu ziehen.
Marie Toussaint, grüne Europaabgeordnete, nannte das Urteil eine "Leugnung der Gerechtigkeit" und forderte die Einrichtung eines Sondergerichts, um solche Verbrechen angemessen zu ahnden.
Der Fall weckt besonders in Guadeloupe und Martinique große Empörung, wo viele Menschen noch immer Angst vor den gesundheitlichen Folgen haben. Das Kollektiv Diasporas solidaires avec les victimes de l'empoisonnement colonial (Dsavec) betonte gegenüber der AFP, dass täglich die Angst bestehe, an Krebs zu erkranken oder den Schadstoff auf die eigenen Kinder zu übertragen.
Die ersten Klagen wegen Vergiftung und der Ausbringung schädlicher Substanzen wurden bereits 2006 eingereicht. Ein Ermittlungsverfahren läuft seit 2008, doch der Nachweis der Verantwortlichkeit gestaltet sich schwierig, weil die Taten viele Jahre zurückliegen.
Das kürzlich verabschiedete Gesetz zur Anerkennung der staatlichen Verantwortung verpflichtet die französische Regierung, innerhalb eines Jahres einen Bericht über die Entschädigungsmodalitäten vorzulegen. Dennoch bleibt die Enttäuschung groß, da viele Opfer diese Gerechtigkeit nicht mehr erleben werden.
Me Georges-Emmanuel Germany kritisierte gegenüber der AFP, dass Frankreich zwar anerkenne und kompensiere, dies jedoch oft zu spät und vor allem dann, wenn es sich um Übersee-Franzosen oder überwiegend nicht-weiße Menschen handelt.
Quellen
- Le Pays De France
- TF1 Info
- Agri Mutuel