Aktuell · 03.07.2026 13:44
Berufungsgericht hebt Verurteilung auf: Ex-CNC-Präsident Dominique Boutonnat freigesprochen
Das Berufungsgericht von Versailles hat am 03.07.2026 Dominique Boutonnat, den früheren Präsidenten des Centre national du cinéma (CNC), vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen und damit ein Urteil des Gerichts von Nanterre aufgehoben.
Versailles – 03.07.2026: Das Berufungsgericht von Versailles hat Dominique Boutonnat, den ehemaligen Präsidenten des Centre national du cinéma et de l’image animée (CNC), in der Berufungsinstanz vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen. Die Entscheidung hebt das Urteil des Gerichts von Nanterre auf, das im Juni 2024 drei Jahre Haft, davon ein Jahr ohne Bewährung, gegen ihn verhängt hatte. Boutonnat hatte gegen dieses Urteil Rechtsmittel eingelegt. Die schriftliche Begründung des Freispruchs wird in den kommenden Tagen erwartet.
Gegenstand des Verfahrens waren Vorwürfe mutmaßlicher Übergriffe im August 2020 auf einer griechischen Insel. In der Berufungsverhandlung standen sich erneut divergierende Schilderungen der nächtlichen Ereignisse gegenüber. Die Verteidigung verwies auf Widersprüche in den Aussagen der Nebenklägerseite und bekräftigte die Unschuldsbeteuerung des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft stützte sich auf die Darstellung des mutmaßlichen Opfers und auf Indizien, die nach ihrer Sicht für einen strafbaren Eingriff sprachen. Die Kammer entschied schließlich im Zweifel zugunsten des Angeklagten und sprach Boutonnat frei.
Der Fall hatte in Frankreich erhebliche Aufmerksamkeit erregt. Als langjähriger Produzent und späterer CNC-Präsident prägte Boutonnat Förderentscheidungen und war in kulturpolitischen Fragen sichtbar. Nach der erstinstanzlichen Verurteilung 2024 legte er sein Amt nieder, die Behörde geriet in eine intensive Debatte über Machtverhältnisse, Präventionsstandards und den Umgang mit Vorwürfen gegen Führungspersonen. Branchenvertreter und Interessenorganisationen verweisen seitdem auf die Notwendigkeit klarer Meldewege, Schutzkonzepte und verlässlicher Ansprechstellen für Betroffene.
Mit dem Freispruch in zweiter Instanz rücken nun prozessuale Fragen in den Vordergrund: Maßgeblich wird sein, wie die Kammer die Glaubwürdigkeit der Aussagen und den Beweiswert der vorgelegten Indizien gewichtet hat. Die Staatsanwaltschaft und die Rechtsvertreter der Nebenklage kündigten an, die schriftliche Urteilsbegründung sorgfältig zu prüfen. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob weitere Rechtsmittel in Betracht kommen und ob der Fall höchstrichterlich überprüft wird. Bis dahin behält das Urteil der Berufungskammer Bestand.
Unabhängig vom juristischen Ausgang halten Institutionen der Kulturbranche an internen Überprüfungen und Präventionsmaßnahmen fest. In Förder- und Ausbildungsstrukturen werden Verhaltenskodizes, Schulungen und Meldesysteme verstärkt diskutiert. Die Diskussion berührt auch die Frage, wie staatlich geförderte Einrichtungen Verantwortlichkeiten klar regeln und Transparenz gegenüber Beschäftigten und Fördernehmern sichern können. Für Betroffene und Beratungsstellen bleibt der Zugang zu unabhängiger Hilfe zentral.
Quellen
- Le Dauphiné
- Boursorama
- Le Parisien
- Le Monde