Aktuell · 07.07.2026 13:44
Berufungsurteil zu FN‑Parlamentsassistenten: Pariser Gericht bestätigt Schuldsprüche, Strafen teils reduziert
Die Pariser Berufungskammer hat am 7. Juli die meisten Verurteilungen im Verfahren um EU‑Mittel und Assistenten des früheren Front national bestätigt, zugleich zahlreiche Strafen abgemildert. Betroffen sind elf Angeklagte, darunter Marine Le Pen.
Paris – 07.07.2026: Die Cour d'appel de Paris hat am Dienstag im Berufungsverfahren zur Affäre um parlamentarische Assistenten des früheren Front national (heute Rassemblement national, RN) die meisten erstinstanzlichen Schuldsprüche bestätigt und mehrere Strafen reduziert. Im Kern sah das Gericht den Missbrauch von EU‑Mitteln weiterhin als erwiesen an: Assistenten seien formal für Europaabgeordnete tätig gewesen, hätten tatsächlich jedoch überwiegend Parteiarbeit für den FN verrichtet.
Das Verfahren betrifft Zahlungen aus dem Budget des Europäischen Parlaments in beträchtlicher Höhe, die nach Auffassung der Justiz zweckwidrig verwendet wurden. In erster Instanz waren im März 2025 gegen mehrere Führungspersonen Haft‑ und Geldstrafen sowie zeitlich befristete Unfähigkeitsstrafen (inéligibilité) verhängt worden. Die Berufungskammer bestätigte nun Schuldsprüche gegen elf Angeklagte, darunter prominente RN‑Vertreterinnen und ‑Vertreter. Marine Le Pen wurde ebenfalls schuldig gesprochen; ihre Strafe fiel im Vergleich zum Urteil der ersten Instanz in Teilen milder aus. Auch bei weiteren Angeklagten wie Bruno Gollnisch und Louis Aliot wurden Freiheitsstrafen überwiegend zur Bewährung ausgesetzt und Geldstrafen angepasst.
Politisch bedeutsam sind die verfügten Unfähigkeitsstrafen: Sie können bestimmen, ob Betroffene bei künftigen Abstimmungen oder Wahlen antreten dürfen. Beobachter verweisen darauf, dass die genaue Dauer dieser Sanktionen für die strategische Aufstellung des RN bis zur Präsidentschaftswahl 2027 ausschlaggebend sein kann. Das Gericht folgte in weiten Teilen der Linie der Staatsanwaltschaft, die in der Berufung teils geringere Sanktionen als in erster Instanz beantragt hatte und insbesondere Vollstreckungsmodalitäten modifizierte.
Aus dem Umfeld der Verurteilten hieß es, man werde die schriftliche Urteilsbegründung sorgfältig auswerten und mögliche weitere Rechtsmittel prüfen. In Frankreich ist nach einem Berufungsurteil grundsätzlich noch der Weg zum Kassationsgerichtshof (Cour de cassation) eröffnet, der allerdings nur Rechtsfragen prüft. Für den RN setzt das Urteil einen juristischen Schlusspunkt noch nicht, erhöht aber den Druck, interne Abläufe und die Trennung von Parteiarbeit und parlamentarischen Tätigkeiten klar nachzuweisen.
Der Fall der FN‑Assistenten beschäftigt Politik und Justiz seit Jahren. Im Zuge der Ermittlungen waren Dokumente des Europäischen Parlaments und Arbeitsverträge ausgewertet sowie frühere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vernommen worden. Die nun bestätigten Schuldsprüche werten Juristen als Signal für eine strengere Kontrolle des Einsatzes öffentlicher Mittel im politischen Betrieb. Zugleich betonen sie, dass die individuellen Strafaussprüche differenziert ausfallen und die persönliche Verantwortung der Angeklagten je nach Funktion und Zeitraum unterschiedlich bewertet wurde.
Quellen
- Franceinfo
- Le Monde
- Euronews
- TF1 Info
- Europe 1