Aktuell · 07.07.2026 05:25
Berufungsurteil zu Le Pen: Entscheidung über mögliche Unwählbarkeit wird am Nachmittag erwartet
Die Pariser Berufungsrichter verkünden heute ihr Urteil in der Affäre um EU-Assistenten. Eine bestätigte Unwählbarkeit könnte Marine Le Pens Präsidentschaftspläne für 2027 durchkreuzen.
Paris – 07.07.2026: Die Cour d'appel de Paris will am heutigen Nachmittag ihr Urteil im Berufungsverfahren gegen Marine Le Pen und den Rassemblement National verkünden. Im Zentrum steht der Vorwurf, Mittel des Europäischen Parlaments zur Bezahlung von Assistenten zweckwidrig eingesetzt zu haben. Eine bestätigte Unwählbarkeit (inéligibilité) und eine teilweise vollstreckbare Freiheitsstrafe würden die politische Zukunft der Oppositionsführerin unmittelbar betreffen.
Nach dem erstinstanzlichen Schuldspruch drehte sich die Berufung um zwei Kernfragen: Wurden Assistenten über EU-Gelder finanziert, obwohl sie überwiegend Parteiarbeit in Frankreich leisteten? Und rechtfertigt dies nach französischem Recht Sanktionen bis hin zur Unwählbarkeit? Die Anklage sprach in ihren Plädoyers von einem über Jahre organisierten System zum Vorteil der Partei und beantragte mehrere Jahre Freiheitsentzug, darunter ein Jahr mit elektronischer Überwachung, sowie eine mehrjährige Inéligibilité. Die Verteidigung verwies auf Unklarheiten in den Verwaltungsregeln des Europäischen Parlaments und bestritt eine Bereicherungsabsicht.
Juristisch ist entscheidend, ob die Berufungsrichter die Feststellungen der ersten Instanz bestätigen und die Strafen mitsamt einer sofort wirksamen Unwählbarkeit in Kraft setzen. Eine solche Ausführungsbestimmung würde eine Kandidatur Le Pens bei der Präsidentschaftswahl 2027 faktisch ausschließen. Möglich ist auch eine Milderung der Strafen oder eine Aussetzung einzelner Teile, was die Frage der Wählbarkeit bis April 2027 offenhalten könnte. Gegen das Berufungsurteil stünde den Parteien der Weg zur Cour de cassation offen, die jedoch nur Rechtsfragen prüft.
Politisch wird das Signal bereits vor der schriftlichen Begründung mit Spannung erwartet. Im Rassemblement National werden Szenarien für den Fall einer Sperre diskutiert, darunter eine Übergangslösung an der Parteispitze oder die stärkere Einbindung prominenter Abgeordneter in die Kampagnenführung. Beobachter verweisen darauf, dass gerichtliche Entscheidungen in Frankreich wiederholt unmittelbare Folgen für Wahlkalender und Personalaufstellungen hatten; die Dynamik kann sich binnen Stunden verschieben.
Das Verfahren reiht sich in mehrere Finanz- und Beschäftigungsaffären ein, mit denen sich französische Parteien in der Vergangenheit vor Strafgerichten verantworten mussten. Anders als interne Parteisanktionen entfalten strafrechtliche Urteile unmittelbare Wirkungen auf die Wählbarkeit und können zudem Rückforderungen öffentlicher Mittel nach sich ziehen. Für das Europäische Parlament steht darüber hinaus die Frage im Raum, wie Kontrollmechanismen für Abgeordnetenmitarbeiter künftig präziser gefasst und überprüft werden.
Die Verkündung ist für den Nachmittag terminiert. Unmittelbar danach werden Stellungnahmen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft erwartet, gefolgt von ersten Reaktionen aus Regierung und Opposition. Die schriftliche Urteilsbegründung dürfte für etwaige Rechtsmittel ausschlaggebend sein und den weiteren politischen Takt in den kommenden Tagen prägen.
Quellen
- Franceinfo
- Le Monde
- Associated Press
- Euronews
- Le Point