Der neue französische Innenminister Bruno Retailleau hat eine „administrative Ausweisung“ gegen Omar Binladin, den ältesten Sohn des ehemaligen Al-Qaida-Chefs Osama bin Laden, erlassen. Dieser lebte seit 2016 in der Region Orne, wo er als Maler tätig war. Der Minister begründete die Maßnahme damit, dass Omar Binladin im Jahr 2023 auf seinen sozialen Netzwerken terroristische Inhalte verbreitet und „Apologie des Terrorismus“ betrieben habe.
Ausweisung und Rechtsweg
Omar Binladin lebte mit seiner britischen Ehefrau in der Normandie, bis er aufgrund der Vorwürfe ausgewiesen wurde. Trotz eingelegter Rechtsmittel bestätigte die Justiz die Entscheidung und unterstrich, dass diese Maßnahme im Interesse der nationalen Sicherheit getroffen wurde. Der Innenminister stellte klar, dass dieses territoriale Verbot sicherstellt, dass Binladin nicht mehr nach Frankreich zurückkehren darf – aus keinem Grund.
Verschärfung der Ausweisungsregeln
Diese Entscheidung fällt in einen größeren Kontext, in dem der neue Innenminister Bruno Retailleau derzeit über eine Verschärfung der Ausweisungsregelungen nachdenkt. Am Dienstagmorgen traf er sich mit 21 Präfekten, um über Verbesserungen im rechtlichen Rahmen für Ausweisungen zu beraten.
Mit diesem Vorgehen zeigt die französische Regierung, dass sie gegen extremistische Äußerungen hart durchgreifen will.
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