Aktuell · 17.07.2026 19:15
Bündnisse rufen für den 19. September zu Protesten gegen neue Waffenregel auf
Mehrere Kollektive, Verbände und Gewerkschaften planen für den 19. September eine landesweite Mobilisierung gegen die vom Parlament beschlossene Vermutung eines rechtmäßigen Schusswaffengebrauchs durch Polizei und Gendarmerie.
Paris – 17.07.2026: Mehrere Kollektive, Menschenrechtsorganisationen, Berufsverbände und Gewerkschaften rufen für den 19. September zu einer großen Mobilisierung gegen die geplante gesetzliche Vermutung eines rechtmäßigen Schusswaffengebrauchs durch Sicherheitskräfte auf. Der Aufruf richtet sich gegen ein Gesetzesvorhaben, das die Nationalversammlung am 7. Juli in erster Lesung verabschiedet hat und das nun dem Senat zugeleitet wird.
Die Abgeordneten nahmen den Text mit 313 gegen 199 Stimmen an. Er sieht vor, dass Beamte der Nationalpolizei und Angehörige der Gendarmerie bei einem Waffeneinsatz grundsätzlich als innerhalb des gesetzlichen Rahmens handelnd gelten sollen. Diese Vermutung kann allerdings durch gegenteilige Beweise jederzeit widerlegt werden. Damit ist die Regelung keine automatische Straffreiheit, verändert aber die rechtliche Ausgangslage einer Untersuchung.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf des Abgeordneten Eric Pauget von der Fraktion Droite republicaine hatte eine Vermutung der Notwehr vorgesehen. Auf Initiative der Regierung wurde die Formulierung während der parlamentarischen Beratungen geändert. Der nun beschlossene Wortlaut bezieht sich auf die im Gesetzbuch der inneren Sicherheit geregelten Fälle des Schusswaffengebrauchs und hält ausdrücklich an den Kriterien absoluter Erforderlichkeit und strikter Verhältnismäßigkeit fest.
Befürworter des Vorhabens argumentieren, Polizisten und Gendarmen dürften nach einem Schusswaffeneinsatz nicht automatisch unter einen Generalverdacht geraten. Innenminister Laurent Nunez betonte während der Debatte, Staatsanwälte könnten die Vermutung von Beginn eines Verfahrens an widerlegen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorlägen. Die Neuregelung solle daher weder Ermittlungen noch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit ausschließen.
Die Gegner sehen dagegen eine institutionell folgenreiche Verschiebung. Sie befürchten, dass die Beweisführung bei tödlichen Einsätzen erschwert und die öffentliche Kontrolle polizeilicher Gewalt geschwächt werden könnte. Der Defender of Rights warnte in seiner Stellungnahme, die Vorschrift könne den Eindruck erzeugen, ein Schuss sei grundsätzlich gerechtfertigt. Dies berge das Risiko, die Anwendung tödlicher Gewalt zu normalisieren und das Vertrauen zwischen Bevölkerung und Sicherheitskräften weiter zu beeinträchtigen.
Rechtlich baut die Debatte auf Artikel L. 435-1 des Gesetzbuchs der inneren Sicherheit auf. Dieser Artikel, eingeführt durch das Gesetz vom 28. Februar 2017, zählt die Fälle abschließend auf, in denen Polizei und Gendarmerie Waffen einsetzen dürfen. Bereits heute gelten hohe Anforderungen: Der Einsatz muss absolut notwendig und verhältnismäßig sein. Die geplante Vermutung hebt diese materiellen Grenzen nicht auf, betrifft jedoch die Bewertung eines konkreten Einsatzes.
Der für den 19. September angekündigte Protest soll den Streit vor der Senatsberatung in die Öffentlichkeit tragen. Für die weitere Gesetzgebung wird entscheidend sein, ob der Senat den von der Nationalversammlung beschlossenen Wortlaut übernimmt, verändert oder verwirft. Danach wäre bei unterschiedlichen Fassungen ein Vermittlungsverfahren zwischen beiden Kammern möglich.
Quellen
- Franceinfo
- Assemblee nationale
- LCP – La Chaine Parlementaire
- Defenseur des droits