Alle Artikel · 19.04.2025 08:14
Cannes nach der Tragödie: Gericht verurteilt Stadt für tödlichen Unfall mit Touristenbähnchen
Es war ein sonniger Sommertag an der Côte d’Azur, als sich am 4. August 2020 ein tragisches Unglück ereignete, das Cannes für immer verändern sollte. Der kleine Noam, gerade einmal 18 Monate alt, wurde...
Es war ein sonniger Sommertag an der Côte d’Azur, als sich am 4. August 2020 ein tragisches Unglück ereignete, das Cannes für immer verändern sollte. Der kleine Noam, gerade einmal 18 Monate alt, wurde in einer Fußgängerzone von einem 4 Tonnen schweren Touristenbähnchen erfasst und tödlich verletzt. Fünf Jahre später hat das Strafgericht in Grasse nun ein Urteil gefällt – und dieses lässt keinen Zweifel daran, dass die Verantwortung nicht nur beim Fahrer lag.
Die Fakten – ein Kind, ein Bähnchen, ein Albtraum
Noam war mit seiner Familie aus der Pariser Region im Urlaub. Auf dem Weg zum Strand, nahe dem weltberühmten Palais des Festivals, wurde der Junge plötzlich von einer motorisierten Touristenbahn überrollt. Seine Mutter, nur wenige Meter entfernt, konnte das Unglück nicht verhindern. „Er fuhr wie ein E-Roller“, sagte sie später aus – zu schnell, zu unerwartet, zu gefährlich für einen Ort, der eigentlich Fußgängern vorbehalten sein sollte.
Die Verurteilungen – Verantwortung hat viele Gesichter
Am 18. April 2025 sprach das Strafgericht ein deutliches Urteil: Die Stadt Cannes muss 100.000 Euro Strafe wegen fahrlässiger Tötung zahlen – 20.000 Euro mehr, als die Staatsanwaltschaft ursprünglich gefordert hatte. Die Betreibergesellschaft des Bähnchens wurde zu 50.000 Euro verurteilt, der Fahrer erhielt ein Jahr Haft auf Bewährung.
Ein deutliches Signal – und ein Schuldeingeständnis im juristischen Gewand.
Ein Netz aus Versäumnissen
Die Ermittlungen zeigten: Der kleine Zug war mit 10 bis 20 km/h unterwegs – erlaubt wären in der Fußgängerzone nur 5 km/h gewesen. Hinzu kommt, dass die Genehmigungen für die Strecke nie offiziell den Fußgängerbereich einschlossen. Dennoch fuhr das Bähnchen seit mindestens 1998 dort entlang, inklusive Haltestelle und Ticketverkauf – und das offenbar mit dem Wissen der Behörden.
Ein juristischer Widerspruch, der im Gerichtssaal für Kopfschütteln sorgte. Der Anwalt der Betreiberfirma sprach von einem „unverständlichen“ Urteil: „Die Stadt wird verurteilt, weil sie eine Genehmigung erteilte – wir, weil wir keine hatten.“
Lehren aus dem Versagen
Nach dem Unfall wurde der Haltepunkt des Zugs auf eine neue und gesicherte Fläche am Hafen verlegt. Doch die zentrale Frage bleibt: Wie konnte es überhaupt so weit kommen?
Der Fall offenbart gravierende Mängel im Zusammenspiel zwischen Stadt, Präfektur und Betreibern touristischer Angebote. Es fehlt an klaren Zuständigkeiten, an durchdachter Planung, an Weitsicht – und letztlich an Schutz für die Schwächsten: Kinder, Familien, Passanten.
Sicherheit im öffentlichen Raum – mehr als ein Versprechen
Der Tod von Noam ist mehr als ein tragischer Einzelfall. Er stellt eine grundsätzliche Frage: Wie sicher sind unsere Städte für Fußgänger, wenn wirtschaftliche Interessen – wie der Betrieb touristischer Attraktionen – Vorrang vor Sicherheit erhalten?
Touristische Mobilität darf kein Freibrief für Regelverstöße sein. Jede Kommune, nicht nur Cannes, ist aufgerufen, ihre Genehmigungsprozesse zu prüfen und neu zu gestalten.
Ein Urteil, das bleiben wird
Für die Familie von Noam ist kein Urteil der Welt ein Trost. Aber es ist ein Schritt hin zu Gerechtigkeit – und vielleicht auch ein Weckruf für andere Städte. Die Côte d’Azur, das Sinnbild für Glamour und Leichtigkeit, wurde an diesem Tag von der Realität eingeholt. Und mit ihr eine ganze Stadt, die nun Lehren ziehen muss.
Von C. Hatty