Aktuell · 02.07.2026 13:44
Cour de révision hebt Verurteilung von Dany Leprince auf – neues Verfahren angeordnet
Die Cour de révision hat die lebenslange Verurteilung von Dany Leprince aufgehoben und ein neues Verfahren zum Vierfachmord in der Sarthe von 1994 angeordnet. Die seltene Entscheidung folgt auf neue forensische Elemente und jahrelange…
Paris – 02.07.2026: Die französische Cour de révision hat am 2. Juli 2026 die Verurteilung von Dany Leprince aufgehoben und ein neues Strafverfahren angeordnet. Leprince war 1997 wegen des Tötungsdelikts an vier Familienmitgliedern in der Sarthe zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er verbüßte 18 Jahre und wurde 2012 unter Auflagen entlassen. Die nun erfolgte Aufhebung stützt sich auf als neue Tatsachen bewertete Elemente, darunter forensische Auswertungen, die in der ursprünglichen Beweisführung nicht in dieser Form berücksichtigt worden waren.
Vor dem Gericht in Paris hatten Verteidigung und Nebenklage ihre Sichtweisen dargelegt. Die Anwälte von Leprince verwiesen auf Widersprüche in früheren Aussagen sowie auf Spureninterpretationen, die nach heutigem Stand der Wissenschaft anders bewertet würden. Vertreter der Staatsanwaltschaft betonten die Schwere des Tatvorwurfs und erinnerten an die für die damalige Verurteilung maßgeblichen Zeugenaussagen. Die Richterinnen und Richter folgten schließlich der Einschätzung der zuständigen Kommission, wonach die neuen Elemente geeignet sind, das Ergebnis des Erstverfahrens ernsthaft in Frage zu stellen.
Die Entscheidung hat unmittelbare verfahrensrechtliche Folgen: Der Fall wird vor einer Schwurgerichtskammer (Cour d'assises) neu verhandelt. Einen konkreten Termin nannte das Gericht nicht. Zunächst müssen Verfahrensakten konsolidiert, Beweise erneut gesichtet und Zeugen geladen werden. In dem neuen Prozess wird die Beweisaufnahme vollständig wiederholt; die Geschworenen entscheiden erneut über Schuld oder Unschuld. Bis dahin gilt Leprince die Unschuldsvermutung.
Revisionen in Frankreich sind selten. Das Rechtsinstitut der révision greift nur, wenn neue, ernsthaft zweifelsbegründende Tatsachen oder wissenschaftliche Erkenntnisse die damalige Verurteilung erschüttern können. Entsprechend hoch sind die Hürden: Die Kommission prüft zunächst die Anträge und kann sie an die Cour de révision überweisen, die dann über Aufhebung und etwaige Neuverhandlung entscheidet. Der vorliegende Beschluss signalisiert, dass die Richterinnen und Richter substanzielle Zweifel an Teilen der ursprünglichen Beweiswürdigung sehen.
Für die Angehörigen der Opfer bedeutet die Neuauflage des Verfahrens eine erneute emotionale Belastung, für Leprince die Chance auf gerichtliche Klärung unter heutigen forensischen und prozessualen Standards. Der weitere Ablauf liegt nun bei der Justizverwaltung und den beteiligten Parteien. Mit Blick auf die Verfahrensdauer in komplexen Altfällen ist kurzfristig mit organisatorischen Schritten zu rechnen; eine zügige Terminierung hängt von der Verfügbarkeit der Sachverständigen und Zeugen ab.
Quellen
- Franceinfo
- Le Monde
- TF1 Info
- La Dépêche
- Le Progrès
- RTL