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Aktuell · 02.07.2026 11:26

Cour de révision kippt Urteil gegen Dany Leprince und lässt neuen Prozess ansetzen

32 Jahre nach dem Vierfachmord in der Sarthe hat die Cour de révision das Urteil gegen Dany Leprince aufgehoben. Die Justiz ordnete ein neues Verfahren an – ein in Frankreich äußerst seltener Schritt.

Thorigné-sur-Dué – 02.07.2026: In einer seltenen und folgenreichen Entscheidung hat die französische Cour de révision am Donnerstag die Verurteilung von Dany Leprince aufgehoben und den Weg für ein neues Strafverfahren frei gemacht. Der Fall betrifft die Tötung von vier Mitgliedern der Familie Leprince im September 1994 in Thorigné-sur-Dué (Departement Sarthe), die in Frankreich seither als einer der aufsehenerregendsten Kriminalfälle der 1990er Jahre gilt.

1997 war Dany Leprince von einer Cour d’assises zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der heute 69-Jährige bestreitet die Taten seit Langem und hatte mehrfach Anträge auf Revision gestellt. Die zuständige Kommission hatte die aktuelle Eingabe geprüft und der Höchstinstanz vorgelegt, die nun die Verurteilung annullierte. Die Aufhebung bedeutet keinen Freispruch, sondern die Rückverweisung an die zuständigen Instanzen zur erneuten Beweisaufnahme und Entscheidung.

Nach übereinstimmenden Darstellungen in Justizkreisen sind Urteilsaufhebungen dieser Art in Frankreich äußerst selten; seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs hat nur eine sehr geringe Zahl von Revisionsverfahren zu einem neuen Prozess geführt. Die Richterinnen und Richter begründen ihren Schritt mit neu aufgetauchten oder bislang unzureichend gewürdigten Elementen. Dazu zählen laut Verfahrensakten strittige Aussagen aus dem familiären Umfeld, Ergebnisse einer 2023 durchgeführten Rekonstruktion am Tatort sowie Widersprüche in früheren Zeugenaussagen, die eine erneute Würdigung durch eine Schwurgerichtskammer erforderlich machen könnten.

Die Staatsanwaltschaft und die Untersuchungsbehörden müssen nun das weitere Prozedere festlegen. Ein konkreter Zeitplan für den neuen Prozess liegt noch nicht vor. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Vertreter der Nebenklage und der Verteidigung äußerten sich zurückhaltend und verwiesen auf die besondere Sensibilität des Verfahrens für die Hinterbliebenen ebenso wie für den Beschuldigten.

Der Schritt der Cour de révision lenkt den Blick auf die hohen Hürden für Wiederaufnahmeverfahren im französischen Strafrecht. Traditionell sind an eine Revision besondere Voraussetzungen geknüpft: Neue Tatsachen oder Beweismittel müssen ernsthafte Zweifel an der Schuld begründen können. In der öffentlichen Debatte rückt damit erneut die Frage nach der Verlässlichkeit früherer Ermittlungen und der Rolle moderner forensischer Methoden in den Vordergrund. Zugleich steht die Justiz vor der Aufgabe, drei Jahrzehnte alte Spuren und Aussagen unter heutigen Standards noch einmal sorgfältig zu prüfen.

Mit der Aufhebung erhält ein über Jahre umstrittener Schuldspruch eine neue juristische Bewertung. Wann und vor welcher Kammer der neue Prozess stattfinden wird, ist offen. Klar ist jedoch, dass die Justiz die Beweisaufnahme unter veränderten Vorzeichen umfassend neu strukturieren muss.

Quellen

  • Franceinfo
  • Le Parisien
  • Le Monde
  • TF1 Info
  • Boursorama

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