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Alle Artikel · 05.01.2022 10:30

Covid-19: Impfpass von 12 auf 16 Jahre angehoben

Die Regierung stimmte am Dienstag, dem 4. Januar, zu, das Alter für den Impfpass auf 16 Jahre anzuheben, nachdem es im Gesetzentwurf ursprünglich auf 12 Jahre festgelegt worden war. Die Abgeordneten der Nationalversammlung erhöhten...

Die Regierung stimmte am Dienstag, dem 4. Januar, zu, das Alter für den Impfpass auf 16 Jahre anzuheben, nachdem es im Gesetzentwurf ursprünglich auf 12 Jahre festgelegt worden war.

Die Abgeordneten der Nationalversammlung erhöhten die Altersgrenze für den Impfpass von den ursprünglich vorgesehenen 12 Jahren im Entwurf der Regierung auf 16 Jahre. Die Änderung wurde bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Einführung des Impfpasses fast einstimmig angenommen (386 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen). Der Impfpass darf erst ab dem Alter angewendet werden, "ab dem ein Minderjähriger ohne elterliche Zustimmung gegen Covid-19 geimpft werden kann", d. h. ab 16 Jahren.

Ein von Olivier Véran vorgelegter Ergänzungsantrag präzisiert, dass "für Schulausflüge sowie für alle außerschulischen Aktivitäten noch der Gesundheitspass angewandt werden kann".

Hitzige Debatten und Unterbrechung der Sitzung
Die Prüfung des Gesetzentwurfs zum Impfpass wurde am Mittwoch gegen 2.00 Uhr morgens zum zweiten Mal unterbrochen, da es in der Nationalversammlung zu einem Sturm cder entrüstung kam, weil Präsident Emmanuel Macron in einem Interview sagte, er wolle die Ungeimpften "ärgern".

Lesen Sie auch: Emmanuel Macron gibt sich entschlossen “Ungeimpfte bis zum bitteren Ende zu ärgern”.

Die Opposition ließ es sich nicht nehmen, ihre Ablehnung gegenüber den Äußerungen des Staatschefs deutlich zu machen. Der Chef der LR-Abgeordneten, Damien Abad, geißelte "unwürdige, unverantwortliche und vorsätzliche" Äußerungen. Die Abgeordnete Mathilde Panot, Vorsitzende der LFI-Fraktion, und der kommunistische Präsidentschaftskandidat Fabien Roussel sind der Ansicht, dass der geplante Impfpass schlussendlich eine Form des "Entzugs der Staatsangehörigkeit" sei.

Die Debatten der ersten Lesung des Gesetzentwurfs sollen am Mittwoch um 15.00 Uhr in der Nationalversammlung im Palais Bourbon wieder aufgenommen werden.

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