Alle Artikel · 29.10.2025 09:28
Cyberhetze gegen Brigitte Macron: Wenn Worte strafbar werden
Zwölf Monate – auf Bewährung. So lautete die härteste Forderung der Staatsanwaltschaft im Pariser Prozess um eine der perfidesten Fake-News-Kampagnen der letzten Jahre. Zielscheibe: Brigitte Macron. Der Vorwurf: Transfeindliches Cybermobbing – angeheizt durch eine...
Zwölf Monate – auf Bewährung. So lautete die härteste Forderung der Staatsanwaltschaft im Pariser Prozess um eine der perfidesten Fake-News-Kampagnen der letzten Jahre. Zielscheibe: Brigitte Macron. Der Vorwurf: Transfeindliches Cybermobbing – angeheizt durch eine Verschwörungserzählung, die so bizarr wie gefährlich war.
Im Zentrum: eine Lüge. Brigitte Macron sei eine trans Frau, lebe also unter falscher Identität – so lautete das Gerücht, das ab 2021 seinen Weg durch die sozialen Netzwerke nahm, multipliziert, ausgeschmückt, instrumentalisiert. Aus einem absurden Gerücht wurde ein systematischer Rufmord.
Jetzt wird abgerechnet.
Zwölf Monate auf Bewährung und Social-Media-Sperre: Die härteste Forderung
Im Fokus des Prozesses: Aurélien Poirson-Atlan. Im Netz bekannt unter dem Alias „Zoé Sagan“. Laut Anklage einer der Hauptverantwortlichen für die gezielte Verbreitung der Falschinformation. Der Mann, der das Ganze „intellektuell verbrämte“, Texte publizierte, Analysen vortäuschte, manipulierte Inhalte streute.
Die Staatsanwaltschaft forderte:
- Zwölf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung
- 8.000 Euro Geldstrafe
- Sperre seiner Social-Media-Accounts für sechs Monate
Ein deutliches Signal. Und ein Versuch, digitalen Missbrauch dort zu ahnden, wo er entsteht: im Netz.
Sechs Monate auf Bewährung für die „Mitverantwortlichen“
Auch zwei weitere Personen stuft die Anklage als „Instigatoren“ ein – also als zentrale Akteure der Hetzkampagne:
- Delphine S., die unter dem Pseudonym „Amandine Roy“ als selbsternanntes Medium auftritt.
- Bertrand S., ein Galerist, der sich ebenfalls aktiv an der Verbreitung beteiligt haben soll.
Für sie forderte der Staatsanwalt:
- Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung
- Geldstrafen von 4.000 bzw. 3.000 Euro
- Social-Media-Sperren von sechs Monaten
Auch sie hatten Inhalte gestreut, Videos kommentiert, Gerüchte untermauert – mit dem Anschein von Recherche, dem Ton der Empörung, der Wucht des Algorithmus.
Die „Follower“: Bewährung, Geldstrafen und gemeinnützige Arbeit
Bei den übrigen sieben Angeklagten handelte es sich laut Anklage um sogenannte „Suiveurs“ – Mitläufer. Menschen, die sich nicht selbst als Urheber hervortaten, aber die Inhalte weitertrugen, kommentierten, verstärkten.
Gegen drei von ihnen forderte die Staatsanwaltschaft:
- Vier Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung
Ein weiterer soll:
- Gemeinnützige Arbeit leisten
Bei allen übrigen forderte man abgestufte Sanktionen – keine Haft, aber Geldstrafen, Verwarnungen, digitale Auflagen.
Wichtig: Alle Angeklagten hatten laut Staatsanwaltschaft ein „quasi-leeres Vorstrafenregister“. Kein Grund für Strafmilderung, aber ein Hinweis darauf, wie niedrig die Schwelle offenbar geworden ist, sich an digitaler Hetze zu beteiligen – oft im Schutz der Anonymität, oft ohne das Gefühl, Grenzen zu überschreiten.
Was bedeutet Bewährung eigentlich?
Ein Jahr Haft auf Bewährung – das klingt streng, heißt aber im Klartext: Die Betroffenen müssen nicht ins Gefängnis. Die Strafe wird ausgesetzt. Nur bei erneuten Straftaten innerhalb der Bewährungszeit droht die tatsächliche Inhaftierung. Die Botschaft ist also doppelt: eine juristische Verwarnung – und eine gesellschaftliche Mahnung.
Doch gerade die Social-Media-Sperren stechen hervor. Sie treffen die Täter dort, wo sie ihre Macht entfalteten. Und sie könnten zum Präzedenzfall werden – für den Versuch, den digitalen Raum juristisch besser zu kontrollieren.
Brigitte Macrons Anwalt spricht von „organisierter Hetze“
„Sie reden von Meinungsfreiheit, aber das war organisierte Hetze.“ Jean Ennochi, Anwalt der Präsidentengattin, fand vor Gericht klare Worte. Die Angeklagten hätten jede Verantwortung von sich gewiesen, redeten von Satire, Spekulation, angeblicher Recherche – doch in Wahrheit handelte es sich um gezielte digitale Gewalt.
Eine Gewalt, die keine physischen Spuren hinterlässt – aber emotional, politisch und gesellschaftlich weitreichende Folgen hat.
Und was bleibt nach dem Urteil?
Man könnte sagen: Ein Jahr auf Bewährung ist wenig, gemessen an der Wucht des Schadens. Doch der Prozess ist ein Meilenstein. Er zeigt, dass auch die digitale Sphäre kein rechtsfreier Raum ist. Dass das Streuen von Hass und gezielter Desinformation – auch ohne körperliche Gewalt – juristische Konsequenzen haben kann.
Mehr noch: Er stellt klar, dass es keine Meinungsfreiheit ohne Verantwortung gibt. Wer die Freiheit des Wortes nutzt, um andere öffentlich zu entwürdigen, verliert den Schutz dieser Freiheit.
Die Verteidigung hat angekündigt, in Teilen Berufung einzulegen. Doch das Signal ist längst gesendet.
Digitaler Rufmord bleibt nicht folgenlos.
Autor: Andreas M. Brucker