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À la une · 05.01.2026 14:45

Das Ende einer digitalen Hetzjagd

Es beginnt oft leise. Ein Satz, ein Tweet, ein Video. Dann wird es laut. Und irgendwann ohrenbetäubend. Der Prozess vor dem Pariser Strafgericht hat gezeigt, wie aus Gerüchten eine Kampagne wird – und aus...

Es beginnt oft leise. Ein Satz, ein Tweet, ein Video. Dann wird es laut. Und irgendwann ohrenbetäubend. Der Prozess vor dem Pariser Strafgericht hat gezeigt, wie aus Gerüchten eine Kampagne wird – und aus Kampagnen strafbarer Cybermobbing. Am Montag, dem 5. Januar 2026, zog die französische Justiz eine Linie. Zehn Angeklagte, acht Männer und zwei Frauen, wurden verurteilt, weil sie über Jahre hinweg eine der hartnäckigsten und verletzendsten Falschbehauptungen der jüngeren französischen Geschichte in der Öffentlichkeit verbreitet hatten: die Behauptung, Brigitte Macron sei eine Transfrau und zudem eine „Pädokriminelle“.

Sechs Monate Haft ohne Bewährung für einen der Angeklagten, Haftstrafen von bis zu acht Monaten auf Bewährung für die übrigen. Dazu Schadenersatz, Auflagen, Sensibilisierungsprogramme. Das Gericht ließ keinen Zweifel daran, dass hier nicht bloß Meinungen geäußert wurden, sondern gezielte, wiederholte Angriffe stattfanden, die das Leben der Ehefrau des Staatspräsidenten nachhaltig beeinträchtigten. Die Richter sprachen von einer erwiesenen Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen, von einer belegten Beeinträchtigung ihrer psychischen und physischen Gesundheit. Juristisch nüchtern formuliert, menschlich betrachtet ein tiefer Einschnitt.

Im Zentrum des Verfahrens standen drei sogenannte „Anstifter“. Einer von ihnen, Aurélien Poirson-Atlan, bekannt unter dem Pseudonym Zoé Sagan, nutzte vor allem das Netzwerk X, um seine Botschaften zu verbreiten. Acht Monate Haft auf Bewährung lautete das Urteil gegen ihn. Während des Prozesses hatte er von einem „schockierenden Staatsgeheimnis“ gesprochen und den Staat selbst der Mittäterschaft bezichtigt. Am Tag der Urteilsverkündung blieb er fern, wie die meisten der Angeklagten. Anwesend waren nur der Galerist Bertrand Scholler und die selbsternannte Medienfigur Delphine J., die sich online Amandine Roy nennt.

Delphine J. hatte bereits 2021 eine vierstündige YouTube-Produktion veröffentlicht, die zur Blaupause der Verschwörungserzählung wurde. Das Video ist inzwischen gelöscht, die Wirkung jedoch blieb. Sechs Monate Haft auf Bewährung und eine halbjährige Sperre ihrer Online-Konten erhielt sie nun. Im Gerichtssaal erklärte sie, sie habe sich als „anatomische Frau“ durch die angebliche Transidentität der Première Dame angegriffen gefühlt. Ein Satz, der mehr über das Klima der Debatte aussagt als über die Realität. Während der Urteilsbegründung wirkte sie sichtbar gereizt, vor den Kameras schwieg sie fast vollständig. Eine Unterstützerin übernahm das Wort und sprach von einem „System der Monarchie“. Man hörte den alten Vorwurf: Macht schützt sich selbst.

Bertrand Scholler, der unter anderem ein Fotomontage von Brigitte Macron mit behaartem Oberkörper verbreitet hatte, erhielt ebenfalls sechs Monate auf Bewährung. In den Fluren des Gerichts klang er empört, sprach vom „fait du prince“, davon, dass man in Frankreich nicht mehr sagen dürfe, was man denke. Es sind Sätze, die man in ähnlicher Form aus vielen Verfahren kennt, in denen die Grenze zwischen Meinung und Verletzung überschritten wurde. Meinungsfreiheit endet dort, wo gezielte Diffamierung beginnt – das war die stille Botschaft dieses Tages.

Die übrigen sieben Angeklagten galten der Staatsanwaltschaft als „Mitläufer“. Fünf von ihnen erhielten Haftstrafen zwischen vier und acht Monaten auf Bewährung. Einer kam mit einer Auflage davon: ein Sensibilisierungspraktikum für Delikte im digitalen Raum. Er war der einzige, der sich entschuldigt hatte. Der schwerste Schuldspruch traf Jean-Christophe P., der zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde. Seine Abwesenheit im Verfahren wertete das Gericht als erschwerend. Ein klares Signal: Wer sich der Justiz entzieht, verschärft seine Lage.

Die Falschmeldung selbst ist älter. Bereits 2017, im Jahr der Wahl von Emmanuel Macron, kursierte die Behauptung, Brigitte Macron sei als Jean-Michel Trogneux geboren worden und habe ihr Geschlecht gewechselt. Aus der Behauptung wuchs eine Obsession. Aus der Obsession eine Kampagne. Sexistische und transphobe Angriffe vermischten sich mit dem Vorwurf der Pädophilie – eine der schwersten Anschuldigungen überhaupt. Erst im August 2024 entschloss sich Brigitte Macron, Anzeige wegen Cyberharcèlement zu erstatten. Ein Schritt, den sie öffentlich begründete: Sie wolle Jugendlichen helfen, sich gegen Mobbing zu wehren, und müsse deshalb selbst ein Beispiel setzen. An ihrer Herkunft, so sagte sie, werde niemand rühren.

Vor Gericht schilderte ihre jüngste Tochter Tiphaine Auzière die Folgen dieser Kampagne. Von einer permanenten Anpassung des Verhaltens war die Rede, von der Wahl der Kleidung bis zur Körperhaltung. Jede Geste potenziell Material für neue Verzerrungen. Das ist die leise, oft unsichtbare Seite digitaler Gewalt. Kein Schlag, kein sichtbarer Abdruck, aber eine dauerhafte Wachsamkeit, die zermürbt. Wer das einmal erlebt hat, weiß, wie tief Worte schneiden können.

Der Fall blieb nicht auf Frankreich beschränkt. 2024 schwappte die Erzählung in die Vereinigten Staaten über, befeuert durch die Videoserie „Becoming Brigitte“ der verschwörungsideologischen Influencerin Candace Owens. Die Reichweite explodierte, das Echo ebenso. Das Präsidentenpaar reagierte mit einer Diffamierungsklage in den USA. Emmanuel Macron begründete diesen Schritt schlicht: Es gehe um die Verteidigung der Ehre. Mehr Pathos brauchte es nicht.

Der Prozess in Paris markiert keinen Schlusspunkt, aber einen Wendepunkt. Er zeigt, dass digitale Räume keine rechtsfreien Zonen sind. Dass Wiederholung aus einer Lüge kein Argument macht. Und dass auch öffentliche Personen Anspruch auf Schutz haben, gerade weil sie öffentlich sind. Wer nun noch behauptet, hier sei bloß eine Meinung sanktioniert worden, verkennt die Dimension des Falls. Es ging nicht um Kritik, nicht um Satire, nicht um politische Auseinandersetzung. Es ging um systematische Entmenschlichung.

Oder, um es weniger juristisch zu sagen: Irgendwann reicht’s.
Autor: C.H.

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