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À la une · 28.03.2025 06:14

Depardieu vor Gericht – Staatsanwaltschaft fordert 18 Monate

Gérard Depardieu – ein Name, der Jahrzehnte lang für große Rollen, intensive Figuren und ein Stück französische Filmgeschichte stand. Doch nun ist es nicht mehr die Kunst, sondern sein Verhalten hinter den Kulissen, das...

Gérard Depardieu – ein Name, der Jahrzehnte lang für große Rollen, intensive Figuren und ein Stück französische Filmgeschichte stand. Doch nun ist es nicht mehr die Kunst, sondern sein Verhalten hinter den Kulissen, das für Schlagzeilen sorgt. Der 76-Jährige sieht sich in Paris mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert – und mit einer Justiz, die offenbar entschlossen ist, ein Exempel zu statuieren.

Die Staatsanwaltschaft fordert 18 Monate auf Bewährung und 20.000 Euro Geldstrafe. Der Vorwurf: sexuelle Übergriffe auf zwei Frauen am Set des Films Les Volets Verts im Jahr 2021. Eine Bühnenbildnerin und eine Regieassistentin werfen Depardieu vor, sie unangemessen berührt und obszön kommentiert zu haben. Ihre Aussagen stehen nicht allein – Kollegen berichten von ähnlichen Beobachtungen.

Depardieu weist die Vorwürfe entschieden zurück. Ja, er sei grob gewesen, räumt er ein. Aber nein, es habe nichts Sexuelles in seinem Verhalten gelegen. Vielmehr habe er – so seine Darstellung – mit schrägen Sprüchen und unkonventionellem Benehmen für Lockerheit sorgen wollen. Ein Versuch, schlechte Stimmung am Set zu vermeiden, kein übergriffiges Verhalten.

Doch genau hier liegt der Knackpunkt: Reicht eine als jovial getarnte Haltung, um grenzüberschreitendes Verhalten zu relativieren? Ist ein „alter Haudegen“ entschuldigt, nur weil er sich selbst nicht als Täter sieht?

Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Gerade weil Depardieu als öffentliche Figur in der Gesellschaft eine Vorbildrolle einnimmt, müsse er Verantwortung übernehmen. Besonders kritisch: seine uneinsichtige Haltung. Deshalb fordert die Anklage zusätzlich psychologische Betreuung und eine Eintragung ins Sexualstraftäterregister – ein drastischer Schritt, der zeigt, wie ernst man den Fall nimmt.

Die Verteidigung reagiert scharf. Man spricht von einem politisierten Verfahren, von Vorverurteilung durch die Medien und wirft der Staatsanwaltschaft Voreingenommenheit vor. Ein Antrag auf Verfahrenseinstellung wegen angeblicher Formfehler wurde jedoch abgelehnt. Das Gericht scheint fest entschlossen, den Fall zu prüfen – in aller Öffentlichkeit.

Frankreich schaut hin. Dieses Verfahren ist längst mehr als ein Einzelfall. Es steht sinnbildlich für einen kulturellen Wandel. Die #MeToo-Bewegung hat auch in der französischen Gesellschaft etwas ins Rollen gebracht – langsam, aber stetig. Machtgefälle, die lange als Teil des Systems hingenommen wurden, stehen nun auf dem Prüfstand.

Die Filmindustrie, die sich selbst gerne als Ort künstlerischer Freiheit feiert, gerät dabei zunehmend in Bedrängnis. Denn kreative Freiheit darf kein Freibrief für Grenzüberschreitungen sein. Es geht um Respekt, um Sicherheit – und um das schlichte Recht, am Arbeitsplatz nicht sexualisiert zu werden.

Natürlich gilt für Depardieu die Unschuldsvermutung. Ein Urteil steht noch aus. Doch unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens steht eines fest: Die Zeiten, in denen solche Vorfälle mit einem Achselzucken abgetan wurden, sind vorbei.

Der Fall Depardieu hat Symbolkraft. Er stellt die Frage, wie wir mit Ruhm umgehen, mit Einfluss, mit der Verantwortung, die daraus erwächst. Und er zwingt eine ganze Branche, sich unbequemen Fragen zu stellen – auch über das eigene Schweigen in der Vergangenheit.

Es geht nicht um einen Mann, es geht um ein System. Eines, das im Begriff ist, sich zu verändern. Vielleicht langsam. Aber immerhin: Es bewegt sich.

Von C. Hatty

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