DONNERSTAG, 16. JULI 2026 Anmelden / Beitreten Mitgliedskonto
Zurück

Aktuell · 16.07.2026 01:30

Didier Sicard warnt nach Annahme der Sterbehilfe-Reform vor Risiken für Schutzbedürftige

Der frühere Präsident des Nationalen Ethikrats Didier Sicard kritisiert das nun beschlossene Recht auf Hilfe zum Sterben. Seine Einwände richten sich vor allem gegen möglichen sozialen Druck auf schwer kranke und abhängige Menschen.

Paris – 16.07.2026: Nach der endgültigen Annahme des Gesetzes über ein Recht auf Hilfe zum Sterben hat der Mediziner Didier Sicard vor möglichen Folgen für besonders verletzliche Menschen gewarnt. Der Ehrenpräsident des Nationalen Beratenden Ethikkomitees erklärte, die neue Rechtskonstruktion könne Personen gefährden, deren Entscheidung durch Krankheit, Abhängigkeit oder familiäre Belastungen beeinflusst werde.

Sicard bedauerte insbesondere, dass das Gesetz aus seiner Sicht nicht ausreichend verhindere, dass ein individueller Anspruch auf das Umfeld ausstrahlt. Gemeint sind nicht nur medizinische Fachkräfte, sondern auch Angehörige. Gerade bei alten, behinderten oder schwer pflegebedürftigen Menschen könne das Bewusstsein, anderen zur Last zu fallen, die Freiheit einer Entscheidung beeinträchtigen. Seine Kritik richtet sich damit gegen die gesellschaftlichen Bedingungen, unter denen ein formal freiwilliger Wunsch entsteht.

Die Nationalversammlung hatte den Entwurf am 15. Juli in letzter Lesung gebilligt, nachdem der Senat den zentralen Artikel zuvor erneut abgelehnt hatte. Damit erhielten die Abgeordneten in dem Gesetzgebungsverfahren das letzte Wort. Bereits am 30. Juni hatte die Nationalversammlung den Text mit 295 gegen 232 Stimmen angenommen. Die Reform trennt Frankreichs Regelung der aktiven Sterbehilfe institutionell von dem Ende Mai verabschiedeten Gesetz zum Ausbau der Palliativversorgung.

Der Text eröffnet volljährigen Personen den Zugang zu Hilfe beim Sterben, wenn sie französische Staatsbürger sind oder sich dauerhaft und rechtmäßig in Frankreich aufhalten. Voraussetzung sind eine schwere und unheilbare Erkrankung, eine fortgeschrittene oder terminale Prognose, nicht linderbare Leiden sowie die Fähigkeit zu einer freien und aufgeklärten Willensbildung. Im Regelfall soll die betroffene Person die tödliche Substanz selbst einnehmen; unter bestimmten Voraussetzungen kann sie die Durchführung einem Arzt oder einer Pflegekraft übertragen.

Der behandelnde Arzt prüft den Antrag und soll weitere Fachpersonen, gegebenenfalls einen Psychologen sowie Vertrauenspersonen oder pflegende Angehörige einbeziehen. Vorgesehen sind eine kollegiale Erörterung und eine Bedenkzeit. Gesundheitsberufe können die Mitwirkung aus Gewissensgründen ablehnen. Diese Sicherungen sollen die Selbstbestimmung des Patienten mit dem Schutz vor Fremdeinfluss verbinden; Kritiker wie Sicard bezweifeln jedoch, dass Verfahrensgarantien soziale und familiäre Zwänge zuverlässig erfassen können.

Die Debatte berührt einen grundlegenden Zielkonflikt der französischen Gesundheitspolitik. Befürworter sehen in der Reform eine eng begrenzte Antwort auf unerträgliches Leiden am Lebensende. Gegner verweisen darauf, dass der Zugang zu Palliativmedizin regional weiterhin ungleich ist und eine Entscheidung für den Tod nicht von Versorgungsdefiziten oder Einsamkeit geprägt sein dürfe. Die neue Regelung verändert somit nicht nur das Medizinrecht, sondern auch die Verantwortung von Familien, Pflege und Staat am Lebensende.

Sicard war von 1999 bis 2008 Präsident des Nationalen Beratenden Ethikkomitees und leitete 2012 einen einflussreichen Bericht zur Sterbebegleitung. Seine jetzige Stellungnahme zeigt, dass die Annahme des Gesetzes den ethischen Konflikt nicht beendet. Entscheidend wird sein, wie Ärzte die Kriterien der freien Entscheidung prüfen, wie wirksam externe Kontrollen ausgestaltet werden und ob der Ausbau der Palliativversorgung tatsächlich parallel zur neuen Rechtslage erfolgt.

Quellen

  • Franceinfo
  • Assemblée nationale
  • Public Sénat
  • Légifrance

Nachrichten per E-Mail erhalten

Mit dem kostenlosen Mitgliedskonto von France Premium legen Sie fest, welche Hinweise Sie per E-Mail bekommen möchten: sofort bei wichtigen Meldungen oder als ruhige Tageszusammenfassung.

  • News und Tageszeitung nach Ihren Interessen
  • Wetter- und Verkehrshinweise für gewählte Regionen
  • Fußball-Liveereignisse zu ausgewählten Teams
  • Rezepte, Kultur, Veranstaltungen und Premium-Hinweise
Newsletter bestellen

Die Anmeldung ist kostenlos. Sie können Ihre Auswahl jederzeit im Mitgliedskonto ändern oder abbestellen.