Aktuell · 30.06.2026 07:44
Drastische Kehrtwende im französischen Landwirtschaftsgesetz: Sénat stimmt für Wiedereinführung verbotener Pestizide
Der französische Senat hat in einer Nachtabstimmung einer Ausnahmegenehmigung zur Wiedereinführung zweier bislang verbotener Insektizide zugestimmt. Die Entscheidung, die im Rahmen eines Gesetzespakets zur Agrarkrise getroffen wurde, sorgt für erhebliche Spannungen zwischen Senat, Regierung…
Paris – 30.06.2026: In einer kontroversen Entscheidung hat der französische Senat am frühen Morgen des 30. Juni mit deutlicher Mehrheit einer Ausnahmeregelung zugestimmt, die den befristeten Einsatz der Insektizide Acetamiprid und Flupyradifurone ermöglicht. Beide Wirkstoffe gehören zur Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide, die in Frankreich bislang wegen ihrer negativen Auswirkungen auf Bienen und die Umwelt seit Jahren verboten sind. Anders als in Frankreich sind diese Insektizide in mehreren anderen EU‑Mitgliedstaaten weiterhin erlaubt, was von Teilen des Senats als Wettbewerbsnachteil für französische Landwirte bemängelt wird.
Die Abstimmung im Senat, bei der 183 dafür und 129 dagegen votierten, erfolgte im Zuge der laufenden Beratungen zum sogenannten Landwirtschaftsgesetz, das angesichts aktueller Krisen die Situation der Landwirte verbessern soll. Insbesondere konservative und rechtsgerichtete Fraktionen hatten für die Ausnahme geworben und auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Agrarsektors zu sichern. Gegenwind kommt hingegen von der Regierung sowie Abgeordneten der linken Mitte bis zur radikalen Linken, die den Schritt als Rückschlag für Umwelt- und Verbraucherschutz werten.
Die Entscheidung des Senats fällt in eine politisch heikle Phase, denn das Gesetzesverfahren ist noch nicht abgeschlossen: In den kommenden zwei Wochen wird eine sogenannte Commission mixte paritaire (CMP) – ein Vermittlungsausschuss aus je sieben Abgeordneten und Senatoren – zusammentreten, um einen Kompromisstext zu formulieren. Der endgültige Gesetzesbeschluss hängt davon ab, ob sich Nationalversammlung und Senat auf die Beibehaltung oder Abschwächung der Ausnahme verständigen können. Für die Regierung könnte die Haltung der CMP richtungsweisend für die weitere Umwelt- und Landwirtschaftspolitik sein.
Als weiteren Schritt hat der Senat zudem ein Importverbot für Agrarprodukte beschlossen, die mit in der Europäischen Union nicht zugelassenen Substanzen behandelt wurden. Dieses Vorhaben soll verhindern, dass heimische Erzeuger durch Importe aus Ländern benachteiligt werden, in denen niedrigere Pestizidstandards gelten. Vertreter der Landwirtschaft zeigten sich erleichtert, sehen aber weiterhin Risiken, falls europäische Vorgaben und Wettbewerbsbedingungen unterschiedlich ausgelegt werden.
Der Schritt des Senats hat eine breite Protestwelle ausgelöst: Zahlreiche Umweltverbände, Wissenschaftler, Ärzte und sogar Landwirtschaftsgewerkschaften haben sich gegen eine Aufweichung des bisherigen Pestizidverbots positioniert. Sie weisen auf die Risiken für Artenvielfalt, Gesundheit und französische Verpflichtungen im Klimaschutz hin. Auch international wird Frankreichs Entscheidung genau beobachtet, da sie Präzedenzwirkung für andere EU-Staaten entfalten könnte.
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die Ausnahme im parlamentarischen Verfahren Bestand hat – oder ob Nachverhandlungen das Kräfteverhältnis zwischen Agrarlobby, Umweltinteressen und politischer Führung neu definieren.
Quellen
- Boursorama
- Public Sénat
- Franceinfo