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Aktuell · 27.06.2026 23:24

Dritte Lesung des Gesetzes über das Recht auf Sterbehilfe in der Nationalversammlung abgeschlossen

Die französische Nationalversammlung beendete am 27. Juni 2026 die dritte Lesung eines Gesetzes, das ein Recht auf Sterbehilfe schaffen soll. Die endgültige Abstimmung ist für den 30. Juni geplant.

Paris – 28.06.2026: Am Samstag, den 27. Juni 2026, hat die französische Nationalversammlung die dritte Lesung der umstrittenen Gesetzesvorlage zum Recht auf Sterbehilfe abgeschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, schwer erkrankten Menschen mit unerträglichen und nicht linderbaren Schmerzen unter bestimmten Bedingungen den Zugang zu einer tödlichen Substanz zu ermöglichen. Die Sitzung markiert einen weiteren Schritt im langwierigen parlamentarischen Prozess, der am Dienstag, den 30. Juni 2026, mit einer endgültigen Abstimmung abgeschlossen werden soll.

Die Debatte um die Sterbehilfe gilt als eines der sensibelsten ethischen und politischen Themen in Frankreich. Bereits in der ersten Lesung im Mai 2025 hatte die Nationalversammlung das Gesetz mit 305 Stimmen bei 199 Gegenstimmen und 57 Enthaltungen angenommen. In der zweiten Lesung Anfang 2026 bestätigten 299 Abgeordnete ihre Unterstützung, während 226 dagegen votierten. Trotz der Unterstützung in der Nationalversammlung war das Gesetz im Senat im Januar 2026 abgelehnt worden, was eine schwere politische Hürde darstellte.

Um die Differenzen zwischen den beiden Parlamentskammern zu überwinden, wurde Anfang Juni eine gemeinsame parlamentarische Kommission (Commission mixte paritaire, CMP) eingesetzt. Diese konnte jedoch keinen Kompromiss finden und scheiterte daran, einen einheitlichen Text auszuarbeiten. Aufgrund dieses Scheiterns gelangt die Vorlage nun erneut in die Nationalversammlung, deren Entscheidung am kommenden Dienstag mit besonderer Spannung erwartet wird.

Das geplante Recht auf Sterbehilfe soll nur unter strengen Auflagen gelten. Dies betrifft etwa die ärztliche Begleitung, die vorherige Einwilligung der Patientinnen und Patienten sowie die sorgfältige Diagnosestellung schwerer, unheilbarer Krankheiten. Die Anhänger des Gesetzes argumentieren, dass Menschen in aussichtslosen Situationen selbstbestimmt über ihr Lebensende entscheiden können sollen. Gegner warnen vor ethischen Risiken und der Gefahr, vulnerable Gruppen unter Druck zu setzen.

Die parlamentarische Auseinandersetzung spiegelt auch Gräben innerhalb der politischen Parteien wider. Während einige Fraktionen das Gesetz als Ausdruck eines modernen und mitfühlenden Rechtsstaates sehen, lehnen andere es aus moralischen oder religiösen Gründen strikt ab. Im öffentlichen Diskurs hat das Thema in den vergangenen Monaten hohe Aufmerksamkeit erhalten, nicht zuletzt durch Berichte und Stellungnahmen von Experten aus Medizin und Ethik.

Mit der bevorstehenden Abstimmung am 30. Juni 2026 wird sich zeigen, ob Frankreich künftig ein gesetzlich verankertes Recht auf Sterbehilfe einführt oder ob der Senat sich in einer weiteren Lesung noch einmal zu Wort meldet. Das Ergebnis könnte bedeutende Auswirkungen auf die rechtliche und gesellschaftliche Handhabung von Lebensende und Patientenrechten im Land haben.

Quellen

  • Assemblée nationale
  • Sénat
  • Commission mixte paritaire

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