Aktuell · 18.07.2026 17:45
Edith Cresson behält Staatswagen mit Fahrer vorerst länger
Die frühere französische Premierministerin Edith Cresson nutzt ihren Dienstwagen mit staatlich bezahltem Fahrer weiter. Matignon bestätigt eine Übergangsfrist von sieben Monaten, obwohl die Regelung für ehemalige Regierungschefs seit dem 1. Januar 2026 grundsätzlich begrenzt…
Paris – 18.07.2026: Die frühere französische Premierministerin Edith Cresson hat ihren Dienstwagen mit Fahrer auch nach dem Ende der bislang unbefristeten Regelung weiter genutzt. Das Amt des Premierministers bestätigte gegenüber Franceinfo, dass Cresson für die Umsetzung der seit Jahresbeginn geltenden Vorschriften eine Übergangsfrist von sieben Monaten erhalten habe. Zuvor hatte Mediapart über den Vorgang berichtet.
Der Fall berührt eine Reform, die im September 2025 per Dekret beschlossen wurde. Sie begrenzt die Bereitstellung eines Dienstwagens samt Fahrer für ehemalige Premierminister auf zehn Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt. Für frühere Regierungschefs, deren Amtszeit bereits länger zurücklag, setzte das Dekret den 1. Januar 2026 als spätesten Endtermin fest.
Cresson war von Mai 1991 bis April 1992 Regierungschefin unter Präsident Francois Mitterrand. Ihre Amtszeit liegt damit mehr als drei Jahrzehnte zurück. Nach dem Wortlaut der Reform gehörte sie zu den ehemaligen Premierministern, deren Wagen und Fahrer spätestens zum Jahreswechsel nicht mehr aus staatlichen Mitteln bereitgestellt werden sollten. Die nun bestätigte Frist weicht praktisch von diesem Zeitplan ab.
Das Dekret von 2025 änderte eine Regelung aus dem Jahr 2019. Diese hatte den Anspruch auf ein persönliches Sekretariat bereits zeitlich eingeschränkt, Dienstwagen und Fahrer jedoch weiterhin ohne feste Begrenzung vorgesehen. Die Neuregelung zielte darauf, diese dauerhafte Begünstigung zu beenden. Sie betrifft nicht nur künftige ehemalige Regierungschefs, sondern ausdrücklich auch frühere Amtsinhaber.
Haushaltsunterlagen der Nationalversammlung bezifferten die gesamten Ausgaben für frühere Premierminister im Jahr 2024 auf 1,58 Millionen Euro. Für 2026 wurden für noch zulässige personelle Leistungen rund 0,8 Millionen Euro sowie weitere 0,1 Millionen Euro für Fahrzeuge veranschlagt. Die Reform sollte insbesondere die Zahl jener Berechtigten verringern, deren Ausscheiden aus Matignon länger als zehn Jahre zurückliegt.
Der Vorgang wirft damit vor allem eine Verwaltungsfrage auf: Das Dekret formuliert für die betroffene Gruppe einen klaren Endtermin, während Matignon im Einzelfall einen längeren Übergang eingeräumt hat. Angaben zu den rechtlichen Gründen, den konkreten Bedingungen oder den Kosten dieser Ausnahme wurden in der Bestätigung nicht genannt.
Politisch ist die Angelegenheit heikel, weil die Begrenzung der Vorteile als Beitrag zu einer zurückhaltenderen Staatsausgabe angekündigt worden war. Die Regelung unterscheidet allerdings weiterhin zwischen Fahrzeugen und anderen Leistungen. Sicherheitsmaßnahmen können nach einer individuellen Gefährdungsbewertung fortgeführt werden; sie sind rechtlich und sachlich von der hier betroffenen Bereitstellung eines Dienstwagens mit Fahrer zu trennen.
Quellen
- Franceinfo
- Légifrance
- Nationalversammlung