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Aktuell · 16.07.2026 14:30

Einigung auf Agrar-Notgesetz ebnet Weg für Schlussabstimmungen

Die gemischte Parlamentskommission hat sich am 16. Juli auf einen gemeinsamen Text zum Gesetz über den Schutz und die landwirtschaftliche Souveraenitaet geeinigt. Die Nationalversammlung soll am 20. Juli, der Senat am 21. Juli beraten.

Paris – 16.07.2026: Die gemischte Kommission aus Abgeordneten und Senatoren hat sich auf einen gemeinsamen Text zum Gesetz über den Schutz und die landwirtschaftliche Souveraenitaet geeinigt. Damit ist ein zentraler Schritt im beschleunigten Gesetzgebungsverfahren vollzogen. Der Kompromiss beendet die Differenzen zwischen Nationalversammlung und Senat nach deren ersten Lesungen, ersetzt jedoch nicht die noch ausstehenden Schlussabstimmungen beider Kammern.

Die Kommission trat am Donnerstagvormittag im Senat zusammen. Ihr gehoerten jeweils sieben ordentliche Mitglieder aus Nationalversammlung und Senat an. Den Vorsitz auf Senatsseite fuehrte Dominique Estrosi Sassone; zu den Berichterstattern zaehlten Laurent Duplomb, Franck Menonville und Pierre Cuypers. Das Ergebnis wird vom Senat offiziell als Einigung ausgewiesen. Der genaue Wortlaut des Kompromisstextes war am Nachmittag noch nicht als abschliessender parlamentarischer Beschluss beider Kammern wirksam.

Nach dem derzeitigen Zeitplan soll die Nationalversammlung die Schlussfolgerungen der Kommission am Montag, dem 20. Juli 2026, um 21.30 Uhr behandeln. Der Senat hat seine Beratung für Dienstag, den 21. Juli 2026, am späten Nachmittag vorgesehen. Erst wenn beide Kammern denselben Text annehmen, ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Die im Ausgangshinweis genannte endgueltige Verabschiedung bis Dienstag ist daher nur unter dem Vorbehalt beider positiver Abstimmungen zutreffend.

Die Regierung hatte den Entwurf am 8. April 2026 im Ministerrat vorgelegt und das beschleunigte Verfahren eingeleitet. Die Nationalversammlung nahm ihn am 2. Juni an. Der Senat verabschiedete am 2. Juli eine geaenderte Fassung mit 219 gegen 111 Stimmen. Die Einigung in der paritaetisch besetzten Kommission war erforderlich, weil die beiden Kammern bei der ersten Lesung keinen identischen Text beschlossen hatten.

Der Gesetzentwurf umfasst nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums 23 Artikel in fuenf Themenfeldern. Vorgesehen sind unter anderem territoriale Landwirtschaftsprojekte, Instrumente gegen unlauteren Wettbewerb und gegen Risiken durch importierte Erzeugnisse, Vereinfachungen bei landwirtschaftlichen Vorschriften sowie Maßnahmen zum Schutz des Produktionspotenzials. Weitere Teile betreffen die Verhandlungsposition der Erzeuger in Lieferketten und umweltrechtliche Streitverfahren.

Inhaltlich verbindet das Vorhaben die Debatte über Versorgungssicherheit mit konkreten Konfliktfeldern der Agrarpolitik. Der Senat nennt den Zugang zu Wasser, die Anpassung an veränderte Klimabedingungen, den Schutz von Tierhaltungen vor Praedatoren, den Erhalt landwirtschaftlicher Flaechen und die Konkurrenz durch Importe als wesentliche Ausgangspunkte. Im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung sieht der Text zudem weitergehende Regeln für nachhaltige und hochwertige Produkte sowie mehr Transparenz grosser Gastronomie- und Handelsunternehmen vor.

Die Einigung ist politisch bedeutsam, weil sie die Chancen auf einen Abschluss noch vor der parlamentarischen Sommerpause deutlich erhoeht. Zugleich bleibt die Abstimmungslage offen: Die Kommission kann einen gemeinsamen Text vorlegen, aber keine Zustimmung in den beiden Plenarsitzungen erzwingen. Bis zu den Beratungen am 20. und 21. Juli bleibt daher entscheidend, ob die Fraktionen den gefundenen Ausgleich tragen.

Quellen

  • Senat: Gemischte Kommission zum Agrar-Notgesetz
  • Senat: Gesetz in klarer Darstellung
  • Nationalversammlung: Gesetzgebungsdossier
  • Ministerium für Landwirtschaft, Agrar- und Ernaehrungswirtschaft

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