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Für in Frankreich Steuerpflichtige ist es mal wieder an der Zeit, sich mit einem jährlich wiederkehrenden Übel zu beschäftigen: der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt. aber Achtung: 2022 ist durch einige Neuerungen und Besonderheiten gekennzeichnet.

Jetzt geht es auf die Zielgerade, um die Einkommensteuererklärung abzugeben. Wenn Sie sich für die Papierversion entscheiden, haben Sie bis zum 31. Mai Zeit – ursprünglich war die Frist bis zum 19. Mai angesetzt, wurde aber aufgrund einer Verzögerung beim Versand der Formulare verlängert. Heutzutage ziehen es jedoch viele Steuerzahler vor, ihre Einkommenserklärung online abzugeben. In diesem Fall richtet sich die Frist nach dem Departement des Wohnorts: bis zum 24. Mai um Mitternacht für die Departements mit den Nummern von 1 bis 19, bis zum 31. Mai um Mitternacht für die Departements von 20 bis 54 und schließlich bis zum 8. Juni um Mitternacht für die Departements von 55 bis 976.

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Die Steuerklärung 2022 ist durch einige Neuerungen und Besonderheiten gekennzeichnet. Zunächst wurde die Kilometerpauschale angesichts des Anstiegs der Kraftstoffpreise im Jahr 2021 um 10% angehoben. Zweitens wurde zur Anpassung an die Auswirkungen von Covid-19, die bis 2021 andauerten, die Pauschale zur Deckung der mit der Telearbeit verbundenen Kosten verlängert. Wenn diese Kosten nicht mehr als 580 Euro betragen, müssen Sie sie also nicht angeben. Sie gehören vielleicht zu den Empfängern der Kaufkraftprämie, der sogenannten „Macron-Prämie“. In diesem Fall sollten Sie wissen, dass sie für Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von weniger als dem Dreifachen des Mindestlohns (Smic) bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro steuerfrei ist.

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Es ist wichtig, zu wissen, dass es inzwischen möglich ist, etwas nachzuerklären, das bei der Deklaration vergessen wurde, oder wenn man im Nachhinein einen Fehler bemerkt. Dank des Rechts auf Irrtum kann man seine Steuererklärung korrigieren. Wenn man das Finanzamt vor dem 1. Juli 2022 informiert, wird keine Strafe fällig. Wenn man nach diesem Datum eine Korrektur vornehmen will, werden Verzugszinsen in Höhe von 0,1% pro Monat erhoben.

Das Finanzamt muss davon ausgehen, dass in gutem Glauben Fehler gemacht werden können, zumal sich, wie man Anfang des Monats gesehen hat, sogar einige Fehler in die vom Finanzamt vorausgefüllten Datenfelder der elektronischen Steuererklärungen einiger Steuerpflichtiger eingeschlichen hatten. Dies war insbesondere bei Lehrern der Fall, die eine Differenz zwischen ihrem tatsächlichen Einkommen und dem von der Steuerbehörde angegebenen Einkommen feststellten. Das führte dazu, dass die Website zur Abgabe der elektronischen Stuererklärungen für einige Tage gesperrt wurde. Die Steuerbehörde versicherte später, dass diese Fehler auch zu einem späteren Zeitpunkt korrigiert werden können.

Und eine Warnung: Achten Sie auf Betrügereien. Das Finanzministerium warnte im April vor möglichen Betrügereien: Kriminelle geben sich als Steuerbeamte aus, indem sie eine E-Mail verschicken, in der sie darauf hinweisen, dass nur noch wenige Tage für die Abgabe der Steuererklärung bleiben, und fordern Steuerpflichtige auf, Bankdaten auf einer gefälschte Website der Steuerbehörde anzugeben. Seien Sie also sehr vorsichtig bei solchen Nachrichten und vergewissern Sie sich, dass Sie die richtige Seite aufrufen: www.impots.gouv.fr.

Und schließlich sollten Sie darauf achten, dass Sie nicht vergessen, Ihre Steuererklärung rechtzeitig abzugeben. Andernfalls werden Ihnen Verzugszinsen und ein Zuschlag von 10% auf Ihre Steuerschuld berechnet.


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