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Aktuell · 14.07.2026 14:31

EU verlangt Änderungen an Frankreichs Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige

Die Europäische Kommission akzeptiert das französische Ziel eines Mindestalters für soziale Netzwerke, beanstandet jedoch Teile des vorgesehenen Kontrollsystems. Besonders die Rolle der französischen Medienaufsicht Arcom muss neu gefasst werden.

Brüssel – 14.07.2026: Die Europäische Kommission verlangt Änderungen an einem französischen Gesetzesvorhaben, das Minderjährigen unter 15 Jahren den Zugang zu bestimmten sozialen Netzwerken untersagen soll. Der aktuelle Entwurf ist nach Einschätzung aus Brüssel nicht vollständig mit dem europäischen Digitalrecht vereinbar. Das grundsätzliche Ziel, Kinder und Jugendliche im Internet besser zu schützen, wird dabei nicht infrage gestellt.

Im Mittelpunkt der Kritik steht die vorgesehene Rolle der französischen Regulierungsbehörde Arcom. Nach der bisherigen Fassung sollte sie die Einhaltung des Verbots überwachen und mögliche Verstöße von Plattformen an die Europäische Kommission oder die zuständigen Behörden im jeweiligen Niederlassungsstaat melden. Brüssel sieht darin Überschneidungen mit Zuständigkeiten, die durch den Digital Services Act auf europäischer Ebene festgelegt sind.

Die EU-Regeln sehen grundsätzlich vor, dass große Online-Plattformen vor allem durch die Behörden des Landes beaufsichtigt werden, in dem sie innerhalb der Europäischen Union ansässig sind. Frankreich kann deshalb nicht ohne Weiteres zusätzliche Pflichten oder Durchsetzungsmechanismen gegenüber Plattformen schaffen, deren europäische Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat liegt. Die französische Regelung muss so angepasst werden, dass sie diese Kompetenzverteilung respektiert.

Der Gesetzesvorschlag verfolgt weiterhin das Ziel, den Zugang zu sozialen Netzwerken vor dem Alter von 15 Jahren zu begrenzen. Vorgesehen ist eine Liste von Diensten, die wegen möglicher Risiken für die körperliche, psychische oder moralische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen erfasst werden könnten. Diese Liste soll durch einen Erlass des für Digitales zuständigen Ministers nach Stellungnahme der Arcom festgelegt und bei Bedarf aktualisiert werden.

Das französische Parlament hatte sich bereits mit mehreren Fassungen des Textes befasst. Die Nationalversammlung stimmte dem Vorhaben in erster Lesung im Januar 2026 zu, der Senat änderte den Entwurf im März 2026. Nach den jüngsten Hinweisen aus Brüssel muss der Gesetzestext erneut rechtlich überarbeitet werden, bevor das parlamentarische Verfahren abgeschlossen werden kann.

Der Senat erklärte am 8. Juli 2026, die Kommission habe für eine überarbeitete Fassung des Mechanismus grünes Licht gegeben. Diese Version trennt die politische Entscheidung über eine Liste betroffener Netzwerke von der Aufsicht über Plattformen deutlicher. Die Arcom soll demnach Verstöße feststellen und an die auf EU-Ebene zuständigen Stellen oder Behörden weiterleiten, statt eigenständig europäische Durchsetzungsbefugnisse auszuüben.

Damit ist das Vorhaben nicht endgültig gescheitert, aber sein ursprünglicher Zuschnitt kann nicht unverändert bestehen bleiben. Entscheidend wird nun sein, ob Nationalversammlung und Senat eine Fassung beschließen, die den Schutz Minderjähriger mit den Vorgaben des europäischen Digital Services Act verbindet. Erst danach kann feststehen, welche Dienste konkret betroffen wären und ab wann eine Altersgrenze gelten könnte.

Quellen

  • Europäische Kommission – TRIS-Notifizierung zum französischen Gesetzesvorhaben
  • Französischer Senat – Mitteilung vom 08.07.2026
  • Französische Nationalversammlung – Gesetzgebungsdossier
  • Französisches Wirtschaftsministerium – Regulierung des digitalen Raums

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