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Aktuell · 16.07.2026 13:45

Fall Lyhanna: Zweiter Bericht kritisiert lange Verzögerungen bei früherer Anzeige

Ein weiterer Inspektionsbericht zur Affäre Lyhanna beanstandet laut Franceinfo erhebliche Verzögerungen und fehlende Ermittlungskapazitäten bei einer 2022 in Béthune aufgenommenen Anzeige gegen Jérôme Barella. Die Vorwürfe werden erneut geprüft.

Bethune – 16.07.2026: Eine Anzeige, die vor vier Jahren bei der Justiz im nordfranzösischen Bethune einging, rückt im Fall Lyhanna erneut in den Mittelpunkt. Ein Anfang Juli vorgelegter zweiter Inspektionsbericht kritisiert nach Angaben von Franceinfo bei der Bearbeitung der damaligen Vorwürfe gegen Jérôme Barella offenbar deutlich zu lange Verfahrensschritte sowie fehlende Mittel für die Ermittlungen.

Es geht um den Verdacht einer Vergewaltigung an einem minderjährigen Kind. Die Anzeige war 2022 in Bethune im Departement Pas-de-Calais aufgenommen worden und bezog sich auf einen mutmaßlichen Tatort im Gers. Nach den bisher bekannten Angaben wurde das Verfahren an die zuständige Staatsanwaltschaft in Auch weitergeleitet und 2024 mangels ausreichender Beweise eingestellt.

Der neue Bericht stellt die damalige Entscheidung nicht einfach nachträglich auf den Prüfstand. Sein Augenmerk liegt offenbar auf dem Weg dorthin: auf Zuständigkeiten, Bearbeitungszeiten und der Frage, ob die Ermittlungen mit genügend Personal und ausreichender Priorität geführt wurden. Die Inspektion sieht demnach nicht nur mögliche Fehler einzelner Beteiligter, sondern auch strukturelle Engpässe.

Jérôme Barella steht im Zusammenhang mit dem Tod der elfjährigen Lyhanna aus dem Gers im Fokus der Justiz. Gegen ihn bestehen zudem Vorwürfe aus mehreren früheren Verfahren, die Kinder betreffen. Für alle diese Vorwürfe gilt die Unschuldsvermutung. Gerade deshalb sind die administrativen Untersuchungen von besonderer Bedeutung: Sie sollen klären, ob Warnsignale korrekt aufgenommen, Informationen weitergegeben und Ermittlungen wirksam gesteuert wurden.

Schon ein erster, im Juni veröffentlichter Vorbericht der Generalinspektion der Justiz und der Gendarmerie hatte schwere Mängel beim Umgang mit einer anderen Anzeige aus dem Jahr 2025 beschrieben. Dabei ging es um die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Ermittlungsdiensten im Gers. Der jetzige Bericht erweitert den Blick offenbar auf ein früheres Verfahren und damit auf eine längere Vorgeschichte.

Für die betroffenen Familien bleibt diese Aufarbeitung mehr als eine Frage von Aktenläufen. Hinter jedem verspäteten Vermerk, jeder nicht geführten Vernehmung und jedem ungeklärten Zuständigkeitswechsel steht das Vertrauen, dass Kinder bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt geschützt werden. Die Staatsanwaltschaft Auch hatte bereits angekündigt, die Anzeige von 2022 angesichts neuer Erkenntnisse erneut zu prüfen.

Der Fall hat eine landesweite Debatte über die Behandlung von Gewaltvorwürfen gegen Minderjährige ausgelöst. Der Senat untersucht inzwischen, wie strafrechtliche Vorgaben durch Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden umgesetzt werden. Der zweite Bericht aus Bethune dürfte diese Debatte verschärfen: Er verweist darauf, dass sich mögliche individuelle Versäumnisse und ein Mangel an Ressourcen nicht gegeneinander ausspielen lassen.

Quellen

  • Franceinfo
  • Ministere de la Justice
  • Le Monde
  • Senat

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