Aktuell · 05.07.2026 08:05
Finanzamt verlangt 22,5 Millionen Euro von Bernard Arnault
Die Pariser Verwaltungsberufungskammer bestätigt einen steuerlichen Nachforderungsbescheid über 22,5 Millionen Euro gegen Bernard Arnault und seine Ehefrau. Das Paar kündigt Rechtsmittel beim Conseil d'État an.
Paris – 05.07.2026: Die Verwaltungsberufungskammer in Paris hat einen Nachforderungsbescheid der Steuerverwaltung über insgesamt 22,5 Millionen Euro gegen Bernard Arnault und seine Ehefrau bestätigt. Laut dem am 2. Juli veröffentlichten Urteil betreffen die Forderungen zum einen Einkommenssteuern für 2010 und zum anderen die damalige französische Vermögenssteuer (ISF) für die Jahre 2012 bis 2015. Arnaults Seite kündigte an, gegen die Entscheidung vor dem Conseil d'État vorzugehen.
Aus den öffentlich zugänglichen Gerichtsunterlagen geht hervor, dass 12,96 Millionen Euro auf nachträgliche Steuer- und Sozialabgaben für das Jahr 2010 entfallen. Weitere rund 9,5 Millionen Euro betreffen die Vermögenssteuerjahre 2012 bis 2015. Die Richter folgten im Kern der Argumentation der Verwaltung, wonach eine mehrstufige Struktur von Holdinggesellschaften zu einer unangemessenen steuerlichen Entlastung geführt habe. Im Mittelpunkt steht dabei eine belgische Gesellschaft, über die Kapital- und Kontrollverhältnisse so gestaltet worden sein sollen, dass in Frankreich steuerpflichtige Erträge nicht vollständig erfasst wurden.
Die Entscheidung beschreibt eine „Kaskade“ von Gesellschaften, Kapitalherabsetzungen und Zahlungen, die nach Auffassung des Gerichts steuerlich zu erfassen gewesen wären. Zugleich betont das Urteil, dass die steuerlichen Qualifikationen an der wirtschaftlichen Realität auszurichten seien und eine reine Formalbetrachtung nicht genüge. Damit schließt sich die Berufungsinstanz nicht dem Verwaltungsgericht Paris an, das am 2. Dezember 2020 noch zu Gunsten des Ehepaars entschieden hatte. Nach mehreren Anträgen der Verwaltung auf Neubewertung wurde der Fall erneut umfassend geprüft.
Ein Sprecher des Unternehmers erklärte gegenüber Medien, Arnault und seine Ehefrau hätten stets die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Garantien bezweifelt. Insbesondere sei die von der Verwaltung gewählte Prüfungsart für eine rein aktenbasierte Kontrolle unzulässig. Mit dem angekündigten Rechtsmittel vor dem obersten Verwaltungsgericht soll die Rechtmäßigkeit des Vorgehens und die steuerliche Einordnung der Transaktionen überprüft werden. Das Conseil d'État kann Urteile der Vorinstanzen wegen Rechtsfehlern aufheben oder zur erneuten Entscheidung zurückverweisen.
Der Fall hat Signalwirkung über den Einzelfall hinaus. Er berührt Grundsatzfragen zur steuerlichen Behandlung konzerninterner Finanzierungen, zur Qualifikation von Ausschüttungen und Kapitalmaßnahmen sowie zur Abgrenzung zwischen Gestaltungsfreiheit und missbräuchlichen Strukturen. Zudem wirft er ein Schlaglicht auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den französischen Behörden und ausländischen Registern, wenn Vermögens- und Kontrollstrukturen mehrere Jurisdiktionen betreffen. Für große Vermögen und ihre Berater erhöht das Urteil den Druck, ökonomische Substanz, Beherrschungsverhältnisse und Zahlungsflüsse konsistent zu dokumentieren.
Für den Fiskus steht nicht nur ein erheblicher Betrag, sondern auch die Bestätigung seiner Auslegung des Steuerrechts auf dem Spiel. Bis zu einer Entscheidung des Conseil d'État bleibt der Bescheid zwar vollstreckbar, kann aber bei einem Erfolg der Rechtsmittel ganz oder teilweise fallen. Eine Stellungnahme der Steuerverwaltung zu möglichen Vollzugsmaßnahmen lag zunächst nicht vor.
Quellen
- Agence France-Presse (via Boursorama)
- EFE
- L'Informé
- Cour administrative d'appel de Paris
- franceinfo