Alle Artikel · 13.03.2025 06:32
Frankreich: Kommt eine neue gesetzliche Definition von Vergewaltigung?
Die französische Nationalversammlung wird Ende März über eine Gesetzesänderung beraten, die den Begriff der Vergewaltigung klarer definieren soll. Kernpunkt der Reform: Der Begriff des Einverständnisses (Consentement) soll ausdrücklich in das Strafrecht aufgenommen werden. Für...
Die französische Nationalversammlung wird Ende März über eine Gesetzesänderung beraten, die den Begriff der Vergewaltigung klarer definieren soll. Kernpunkt der Reform: Der Begriff des Einverständnisses (Consentement) soll ausdrücklich in das Strafrecht aufgenommen werden. Für Opferverbände ein längst überfälliger Schritt – für Kritiker eine rechtliche Gratwanderung.
Was soll sich ändern?
Bislang definiert das französische Strafrecht eine Vergewaltigung als sexuellen Akt unter Anwendung von Gewalt, Zwang, Drohung oder Überraschung. Das Problem: Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann ein Täter straffrei ausgehen – selbst wenn das Opfer eindeutig keinen Sex wollte.
Die neue Gesetzesvorlage, eingebracht von den Abgeordneten Véronique Riotton (Ensemble) und Marie-Charlotte Garin (Écologiste), will diese Lücke schließen. Demnach gilt künftig:
- Einverständnis muss aktiv und freiwillig gegeben werden.
- Schweigen oder fehlender Widerstand sind kein Zeichen der Zustimmung.
- Das Einverständnis kann jederzeit zurückgezogen werden – auch während des Akts.
- Liegt Gewalt, Zwang oder Drohung vor, ist Einverständnis grundsätzlich ausgeschlossen.
Ein Auslöser für die Reform war der Prozess der Gruppenvergewaltigungen von Mazan, in dem das Verhalten der Opfer als Argument für milde Urteile herangezogen wurde. Kritiker sahen darin eine Fortsetzung der „Vergewaltigungskultur“ im Gerichtssaal.
Ein juristischer Drahtseilakt?
Während Frauenrechtsorganisationen das Gesetz begrüßen, gibt es Bedenken aus juristischen Kreisen. Der französische Staatsrat, das höchste Verwaltungsgericht des Landes, bestätigte zwar, dass die Reform keine automatische Schuldvermutung für Angeklagte bedeute. Doch einige Experten warnen davor, dass es schwieriger werde, konkrete Beweise für fehlendes Einverständnis zu erbringen – und dass Urteile stärker von subjektiven Einschätzungen abhängen könnten.
Trotz der Debatten bleibt eine zentrale Frage: Warum sollte Schweigen oder Angststarre noch immer als mögliche Zustimmung gewertet werden?
Mit dieser Gesetzesänderung würde Frankreich einen bedeutenden Schritt hin zu einem moderneren Sexualstrafrecht machen – und möglicherweise eine Vorbildfunktion für andere Länder übernehmen.
Von C. Hatty