Die französische Nationalversammlung wird Ende März über eine Gesetzesänderung beraten, die den Begriff der Vergewaltigung klarer definieren soll. Kernpunkt der Reform: Der Begriff des Einverständnisses (Consentement) soll ausdrücklich in das Strafrecht aufgenommen werden. Für Opferverbände ein längst überfälliger Schritt – für Kritiker eine rechtliche Gratwanderung.
Was soll sich ändern?
Bislang definiert das französische Strafrecht eine Vergewaltigung als sexuellen Akt unter Anwendung von Gewalt, Zwang, Drohung oder Überraschung. Das Problem: Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann ein Täter straffrei ausgehen – selbst wenn das Opfer eindeutig keinen Sex wollte.
Die neue Gesetzesvorlage, eingebracht von den Abgeordneten Véronique Riotton (Ensemble) und Marie-Charlotte Garin (Écologiste), will diese Lücke schließen. Demnach gilt künftig:
Einverständnis muss aktiv und freiwillig gegeben werden.
Schweigen oder fehlender Widerstand sind kein Zeichen der Zustimmung.
Das Einverständnis ka...
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