Aktuell · 23.07.2026 16:30
Frankreich plant höheren Eigenanteil bei Arzneien und Arztbesuchen
Gesundheitsministerin Stéphanie Rist will die jährliche Obergrenze für medizinische Selbstbeteiligungen von 100 auf 200 Euro anheben. Die Einzelbeträge sollen vorerst unverändert bleiben; die Umsetzung erfordert noch ein Dekret.
Paris – 23.07.2026: Die französische Gesundheitsministerin Stéphanie Rist hat eine erneute Anhebung der jährlichen Obergrenze für medizinische Selbstbeteiligungen angekündigt. Der Höchstbetrag, den gesetzlich Versicherte für Arzneimittel, Arzttermine und bestimmte weitere Leistungen selbst tragen müssen, soll von derzeit insgesamt 100 auf 200 Euro steigen. Die Regierung bereitet dafür nach Angaben der Ministerin ein Dekret vor.
Betroffen sind zwei verschiedene Instrumente. Die medizinische Franchise wird bei Medikamentenpackungen, paramedizinischen Leistungen und Krankentransporten vom Erstattungsbetrag abgezogen. Daneben besteht eine pauschale Beteiligung für Arztkonsultationen, radiologische Untersuchungen und medizinisch-biologische Analysen. Beide Belastungen sind bislang jeweils begrenzt; zusammen liegt die jährliche Obergrenze bei 100 Euro.
An den Einzelbeträgen will die Regierung nach den bisherigen Angaben zunächst nichts ändern. Weiterhin werden für eine Medikamentenpackung und eine paramedizinische Leistung je ein Euro, für einen Krankentransport vier Euro sowie für eine ärztliche Konsultation, eine Röntgenuntersuchung oder eine Laboranalyse zwei Euro angesetzt. Die geplante Änderung beträfe somit vor allem Versicherte mit häufigen Behandlungen oder wiederkehrenden Verschreibungen.
Ausgenommen bleiben weiterhin insbesondere Minderjährige, Schwangere ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat bis zwölf Tage nach der Geburt sowie Empfänger bestimmter staatlicher Gesundheitsleistungen. Auch Versicherte mit einer anerkannten langfristigen Erkrankung sind nicht automatisch von allen Selbstbeteiligungen befreit; entscheidend sind die jeweils erstatteten Leistungen und der konkrete Versicherungsstatus. Die gesetzliche Krankenversicherung zieht die Beträge in vielen Fällen unmittelbar von Rückerstattungen ab.
Politisch knüpft der Vorstoß an eine seit 2025 geführte Haushaltsdebatte an. Damals hatte die Regierung erwogen, nicht nur die jährlichen Obergrenzen, sondern auch die einzelnen Selbstbeteiligungen zu verdoppeln. Nach Widerstand von Patientenverbänden, Gewerkschaften und Teilen der Opposition wurde dieses Vorhaben nicht vollständig umgesetzt. Nun beschränkt sich die Ankündigung von Rist auf eine höhere jährliche Belastungsgrenze.
Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit dem anhaltenden Druck auf die Finanzen der Sozialversicherung. Medizinische Selbstbeteiligungen wurden in Frankreich 2008 eingeführt und sollen nach Auffassung der Exekutive die Versicherten an den Kosten beteiligen. Kritiker verweisen dagegen darauf, dass chronisch Kranke und Menschen mit geringem Einkommen überproportional belastet werden können, auch wenn Schutzregelungen gelten.
Rechtswirksam wird die Anhebung erst mit der Veröffentlichung des angekündigten Dekrets. Ein genaues Datum für das Inkrafttreten wurde am Donnerstag nicht verbindlich genannt. Für Versicherte ist deshalb entscheidend, ob die Regierung die neue Obergrenze noch im Jahr 2026 einführt und wie Krankenkassen sowie Zusatzversicherungen die Umstellung praktisch behandeln.
Quellen
- Franceinfo
- Public Senat
- Assurance Maladie (ameli.fr)
(Dieser Text ist wesentlich KI-generiert.)